Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 414

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 414 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 414); 414 Gesetzblatt Teil II Nr. 59 Ausgabetag: 4. Juli 1963 § 6 Für die zur Bedienung einer ausziehbaren Leiter eingesetzte Arbeitsgruppe ist ein Verantwortlicher zu benennen. Der zuständige leitende Mitarbeiter hat schriftlich festzulegen, bei welchen Mängeln und Störungen an ausziehbaren Leitern die Arbeit sofort einzustellen ist. Ausziehbare Leitern mit solchen Mängeln oder Störungen sind erst wieder zu benutzen, wenn eine sachgemäße Reparatur erfolgt und die Betriebssicherheit durch das zuständige Prüforgan im Prüfbuch bestätigt worden ist. § V (1) Ausgezogene Leitern dürfen von Werktätigen nur nach Maßgabe der Bedienungsvorschriften und nur dann bestiegen werden, wenn a) die Leitern einen festen Stand haben. Hierzu sind die Leitern mit Vorlegeklötzen, Kraftfahrdrehleitern zusätzlich mit Feststellbremsen, zu sichern. Ferner sind die Leitern vor dem Ausziehen in eine lotrechte Stellung zu bringen und im ausgezogenen Zustand durch 2 Halteseile gegen Winddruck zu sichern; b) sich die Leitern in Ruhestellung befinden, d. h. weder ihre Auszugslänge noch ihre Neigung ändern; c) der Neigungswinkel der voll ausgezogenen Leitern zum Erdboden höchstens 75° beträgt; d) ausreichende Sicherheitsmaßnahmen eine Berührung unter Spannung stehender Starkstromfreileitungen ausschließen; e) kein Gewitter oder Sturm herrscht; f) die Einsatzstellen im öffentlichen Straßenverkehr durch Absperrgeräte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über den Straßenverkehr gesichert und in angemessener Entfernung Warnschilder aufgestellt sind;, g) sich zu ihrem Schutz ein Werktätiger der Arbeitsgruppe an der Leiter aufhält. (2) Auf ausgezogenen Leitern ohne Schutzkorb und Schutzbügel dürfen Werktätige nur arbeiten, wenn sie mit einem Sicherheitsgurt gesichert sind. § 8 (1) Bei Standortveränderungen dürfen die Leitern nicht ausgezogen sein. Bei hängigem Gelände dürfen nur zusammengelegte Leitern transportiert werden. (2) Die ausziehbaren Leitern sind pfleglich zu behandeln. Insbesondere sind sie entsprechend, den vorhandenen Bedingungen wettergeschützt und Unbefugten unzugängig abzustellen. § 9 (1) Sonderregelungen können auf Antrag des Betriebsleiters im Einvernehmen mit dem Leiter der zuständigen Arbeitsschutzinspektion vom Leiter des übergeordneten Organs getroffen werden. (2) Sonderregelungen, deren Bedeutung über den Verantwortungsbereich des Leiters des übergeordneten Organs hinausgeht, werden auf dessen Antrag vom Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes getroffen. § 10 (1) Diese Arbeitsschutzanordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Arbeitsschutzanordnung 12 vom 21. Dezember 1952 Ausziehbare Leitern (GBl. 1953 S. 145) und die Arbeitsschutzanordnung 12/2 vom 15. November 1957 Ausziehbare Leitern (GBl. 1 S. 598) außer Kraft. Berlin, den 8. Juni 1963 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Dr. A p e 1 Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Erteilung von Sondergenehmigungen zum Empfang von Literatur aus Westdeutschland, Westberlin und dem kapitalistischen Ausland. Vom 13. Juni 1963 Auf Grund des Abschnittes IV Ziff. 2 des Beschlusses vom 21. Dezember 1962 über die Bildung einer Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel des Ministeriums für Kultur Auszug (GBl. II 1963 S. 2) wird im Einvernehmen mit dem Präsidium der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, dem Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik und dem Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel folgendes angeordnet: § 1 Sondergenehmigungen für den unmittelbaren Empfang von Literatur und sonstigen Druckerzeugnissen aus Westdeutschland, Westberlin und dem kapitalistischen Ausland erteilt das Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel. § 2 Eine Sondergenehmigung kann Institutionen (z. B. wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Leitungen von gesellschaftlichen Organisationen) oder einzelnen Bürgern bei nachgewiesenem Bedarf für ein bestimmtes Fachgebiet, eine bestimmte Literaturgattung bzw. einzelne Druckerzeugnisse bis auf Widerruf oder zeitlich begrenzt erteilt werden. § 3 (1) Anträge auf Erteilung einer Sondergenehmigung sind über die Institution, in der oder für die der Antragsteller tätig ist, an das fachlich zuständige zentrale Organ des Staatsapparates, die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, die Deutsche Akademie der Künste zu Berlin oder die zentrale Leitung gesellschaftlicher Organisationen und bei Freischaffenden an seinen Berufsverband (zentrale Leitung) zu richten. Der Antrag muß die Gründe für den Literaturbezug, seine zeitliche Dauer, das Fachgebiet oder die Literaturgattung bzw. die einzelnen Druckerzeugnisse enthalten; bei Periodika sind die Titel anzuführen. (2) Das zuständige zentrale Organ des Staatsapparates, die genannten Akademien, die zentrale Leitung der gesellschaftlichen Organisation oder des Berufsverbandes prüfen den Antrag auf die Notwendigkeit des Bezuges gemäß § 2. Unterstützen sie den Antrag, so reichen sie ihn mit schriftlicher Befürwortung an das Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, weiter. Das Ministerium für Kultur übermittelt seine Entscheidung den fachlich zuständigen Organen oder dem Berufsverband, die ihrerseits den Antragsteller von der Erteilung der Sondergenehmigung bzw. der Ablehnung des Antrages unterrichten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die noch gründlichere Aufklärung und operative Kontrolle der Zuziehenden und der Rückkehrer, die noch gründlicher unter die Lupe zu nehmen sind.

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