Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 401

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 401 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 401); Gesetzblatt Teil II Nr. 57 Ausgabetag: 29. Juni 1963 401 Entwurf des Volkswirtschaftsratcs für den 5-Jahres-Abschnitt des Elektroencrgieprogramms § 7 (1) Der Volkswirtschaftsrat hat in dem Stillegungsplan von Kraftwerkskapazitäten die Objekte mit Angabe der ausfallenden Leistungen und der dadurch zu erzielenden Personal- und Brennstoffeinsparungen anzugeben. (2) Bei der Festlegung des Brennstoffbedarfes der Wärmekraftwerke ist der gesamte Rohenergiebedarf nach den Hauptarten Rohbraunkohle darunter Salzkohle Braunkohlenbriketts Steinkohle Heizöl zu untergliedern und bei festen und flüssigen Brennstoffen in Menge pro Jahr mit Angabe des durchschnittlichen Heizwertes auszuweisen. (3) Die zusammengefaßten Angaben über die Elektroenergieerzeugung, die höchstmögliche Kraftwerksleistung, den Brennstoffbedarf, den spezifischen Wärmeverbrauch, den Arbeitskräftebedarf und den Bedienungsfaktor sind nach folgenden Kraftwerksgruppen zu untergliedern: Dampfkraftwerke darunter Heizkraftwerke darunter Industriekraftwerke Gasturbinen Dieselstationen Wasserkraftwerke darunter Pumpspeicherwerke Atomkraftwerke. (4) Bei Heizkraftwerken und Industriekraftwerken ist der Brennstoffbedarf insgesamt und für die Elektroenergieerzeugung und die Wärmeabgabe getrennt anzugeben. Bei Pumpspeicherwerken ist der Pumpstrombedarf anzugeben. § 8 (1) Die Bezirksplankommissionen bzw. der Volkswirtschaftsrat können vorschlagen, daß mehrere Wärmebedarfsträger ihren Wärmebedarf durch Planung und Vorbereitung einer komplexen Wärmeversorgungsanlage in Form der Wärme-Kraft-Kupplung decken. (2) Nach Bestätigung der entsprechenden Aufgabenstellung sind die Wärmebedarfsträger verpflichtet, rechtzeitig anteilige finanzielle und materielle Fonds an den für das komplexe Vorhaben eingesetzten Planträger zu übertragen. § 9 (1) Der Volkswirtschaftsrat hat den komplexen Investitionsplanvorschlag für den 5-Jahres-Abschnitt nach Verantwortungsbereichen, Wirtschaftszweigen, Jahren, Bezirken, Einzelvorhaben bzw. komplexen Plantiteln für Sammelpositionen zu untergliedern. Dabei sind Deckblätter entsprechend den speziellen methodischen Richtlinien für die Planung des Elektroenergieprogramms auszuarbeiten. (2) Der Volkswirtschaftsrat hat weiterhin einen Nachweis über die eingeleiteten Maßnahmen zur Senkung der spezifischen Investitionskosten und zur Erhöhung der Effektivität der Investitionen vorzulegen (ökonomische Begründung). Planung des territorialen Leistungsbedarfes § 10 (1) Die territorial zuständige Bezirksplankommission hat auf der Grundlage des von der Staatlichen Plankommission übergebenen Auszuges über bedeutende Vorhaben des Perspektivplanes eine detaillierte Orientierung zur Planung des territorialen Leistungsbedarfes zu erarbeiten. (2) Die Planträger dieser Vorhaben haben nach Aufforderung durch die zuständige Bezirksplankommission die erforderlichen Angaben über die Entwicklung des Leistungsbedarfes dieser Vorhaben zu übergeben. (3) Die Bezirksplankommission hat die detaillierte Orientierung an den zuständigen VEB Energieversorgung zu übergeben. (4) Der VEB Energieversorgung hat auf dieser Grundlage in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Bezirkslastverteilung und der Bezirksstelle für wirtschaftliche Energieanwendung die Leistungsbilanz seines Versorgungsbezirkes in technischer Hinsicht auszuarbeiten und als Bestandteil seines Vorschlages für die Entwicklung der Elektroenergieerzeugungs- und -Übertragungsanlagen des Bezirkes im 5-Jahres-Abschnitt der WB Energieversorgung einzureichen. (5) Die WB Energieversorgung hat diese Leistungsbilanz mit der VVB Kraftwerke und der Dispatcherorganisation für die Elektroenergieversorgung abzustimmen und mit Zustimmung des Volkswirtschaftsrates dem Institut für Energetik den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Netzmodelluntersuchungen auf der Grundlage des territorial gegliederten Leistungsbedarfes und der Standortvorschläge für neue Kraftwerke zu erteilen. (6) Die VVB Energieversorgung hat dem Volkswirtschaftsrat die Vorschläge für die Standortfestlegungen von Umspannwerken und für die Trassenführung des Hochspannungsnetzes zu übergeben. (7) Der Volkswirtschaftsrat hat auf der Grundlage dieser Vorschläge die vorgesehene Entwicklung der Kraftwerke und des Hochspannungsnetzes zu koordinieren. Vorbereitung der Vorhaben des Elektroenergieprogramms § 11 (1) In den Planvorschlägen zur Ausarbeitung von Aufgabenstellungen bzw. Projekten sind die Vorhaben des Elektroenergieprogramms gesondert auszuweisen. (2) Der Volkswirtschaftsrat faßt die Auszüge zu einem Jahresplanvorschlag für die Ausarbeitung von Aufgabenstellungen bzw. Projekten für die Vorhaben des Elektroenergieprogramms zusammen und übergibt der Staatlichen Plankommission Deckblätter des überprüften und zusammengefaßten Planvorschlages in Verbindung mit dem Entwurf des 5-Jahres-Abschnittes,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen die vom Feind vorgetragenen Angriffe auf die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtet ist. Die Bekämpfung umfaßt die Gesamtheit des Vorgehens des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

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