Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 370

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 370 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 370); 370 Gesetzblatt Teil II Nr. 52 Ausgabetag: 14. Juni 1963 (2) Der endgültige Rechnungsbetrag für die Nachbesserungskosten darf den gemäß § 15 Abs. 1 in der Mangelanzeige genannten Betrag um höchstens 15 % übersteigen. § 18 (1) Gußerzeugnisse mit Fehlern, die das handelsübliche Aussehen, die Bearbeitbarkeit oder Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, gelten als qualitätsgerechte Lieferung, soweit nicht staatliche Standards etwas anderes verschreiben oder die Vertragspartner etwas anderes vereinbart haben. (2) Die Bearbeitbarkeit gilt als nicht beeinträchtigt, wenn das Gußerzeugnis nur Fehler im Bereich der Bearbeitungszugabe aufweist und dadurch dem Verbraucher kein höherer Kostenaufwand entsteht. Der Verbraucher hat keinen Gewährleistungsanspruch, wenn Formveränderungen bei fertigbearbeiteten Gußerzeugnissen durch normale Alterungserscheinungen auf-treten. (3) Mängel, die auf fehlerhafte Ausführungen der gelieferten Formeinrichtungen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Verbrauchers, sofern nicht eine Verletzung der Prüfpflicht des Lieferers nach § 5 Abs. 2 vorliegt. § 19 Der Verbraucher ist verpflichtet, die Reihenfolge und den Umfang der Arbeitsgänge bei Gußerzeugnissen mit dem Ziel zu prüfen, verborgene Mängel in kurzer Zeit und mit geringstem Aufwand festzustellen. Vertragsstrafen § 20 (1) Der Verbraucher hat Vertragsstrafe zu zahlen bei Verzug a) der Anlieferung der Formeinrichtungen, Kokillen oder Drußgußformen, der Bearbeitungs- oder Prüfeinrichtungen, b) der Mitteilung des Bearbeitungsergebnisses der Proben, Maß- oder Fertigungsmuster, wenn der Lieferer deswegen die Produktion unterbrochen hat, c) der Übersendung der einzugießenden Teile. (2) Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt 0,05 % täglich vom Wert des Vertragsgegenstandes, jedoch nicht mehr als 6 %. (3) Ist der Vertragsgegenstand über einen längeren Zeitraum als 1 Monat zu liefern, so ist die Vertragsstrafe auf den monatlichen Durchschnittswert der Gesamtlieferung zu berechnen. § 21 Der Lieferer zahlt an den Verbraucher 50 DM Vertragsstrafe, wenn er die technologische Karte nicht zusammen mit der Formeinrichtung bzw. Kokille und ordnungsgemäß übergibt. § 22 Der Verbraucher hat dem Lieferer 6% Vertragsstrafe vom Wert des noch nicht erfüllten Vertragsteiles zu zahlen, wenn der Vertrag auf Veranlassung des Verbrauchers aufgehoben wird und der Verbraucher für die zugrunde liegenden Ursachen verantwortlich ist. Die Vertragsstrafe ist auf den Aufwendungsersatz anzurechnen. Kokillen § 23 Der Verbraucher ist verpflichtet, die notwendigen Kokilleneinrichtungen kostenlos zur Verfügung zu stellen oder beim Lieferer zur Anfertigung zu bestellen. Dieses gilt nicht für Kokillenhandelsguß (Voll- und Hohlstangen). § 24 (1) Sofern die Herstellung der Kokilleneinrichtung beim Lieferer erfolgt, hat der Verbraucher dem Lieferer 2 Fertigteilzeichnungen kostenlos zur Verfügung zu stellen und die Anfertigung der Kokillenzeichnung zu bestellen, sofern er diese nicht mit der Bestellung überreicht. (2) Der Lieferer hat die vom Verbraucher übersandten Kokillenzeichnungen darauf zu prüfen, ob sie den gießereitechnologischen Erfordernissen entsprechen. § 25 Im übrigen finden bei Kokillen, die im § 5 Abs. 1 und im § 7 Absätze 1, 2 und 4 festgelegten Grundsätze Anwendung. Druckguß § 26 (1) Der Verbraucher von Druckgußerzeugnissen ist verpflichtet, dem Lieferer die zur Herstellung notwendigen Formen, Bearbeitungswerkzeuge, Vorrichtungen, Prüf- und Kontrollehren spätestens 4 Wochen vor Liefermonatsbeginn zur Verfügung zu stellen oder beim Lieferer zu bestellen. (2) Die Ausführung der Druckgießformen, Bearbeitungswerkzeuge und Vorrichtungen beim Lieferer erfolgt an Hand der vom Verbraucher kostenlos zur Verfügung zu stellenden je 2 Roh- und Fertigteilzeichnungen. (3) Die Zahl der möglichen Abgüsse entsprechend der normalen Brauchbarkeit einer Form ist im Vertrag zu vereinbaren. § 27 Im Vertrag ist der Termin zu vereinbaren, an dem die Maßmuster dem Verbraucher geliefert werden. § 28 (1) Der Lieferer ist verpflichtet, aus neuen Formen oder aus Formen, die vereinbarungsgemäß geändert wurden, je Teil 6 Maßmuster, davon 2 plombiert, dem Verbraucher kostenlos zu übergeben. (2) Liefert der Verbraucher die Bearbeitungswerkzeuge und Vorrichtungen, so kann er noch 10 weitere Maßmuster gegen Berechnung erhalten. (3) Bei Fertigungsbeginn werden 4 Fertigungsmuster, davon 2 plombiert, dem Verbraucher übersandt. (4) Der Verbraucher hat die Maß- und Fertigungsmuster zu begutachten und das Ergebnis schriftlich, unter Rückgabe je eines plombierten Musters, das seinen Betriebsstempel tragen muß, dem Lieferer bekanntzugeben. Die Mitteilung des Verbrauchers, in der das Maßmuster für richtig befunden wird, gilt als Produktionsfreigabe. Die plombierten Fertigungsmuster sind von beiden Vertragspartnern für die Gütebeurteilung der Gußerzeugnisse aufzubewahren. (5) Maßmuster sind innerhalb von 15 Tagen und Ferti-gungsmuster innerhalb von 10 Tagen zu begutachten, gerechnet vom Zeitpunkt des Einganges der Muster beim Verbraucher bis zum Eingang der Begutachtung beim Lieferer. (6) Festgestellte Mängel an Fertigungsmustern sind dem Lieferer sofort mittels Fernschreiben, Telegramm oder Telefon vorab bekanntzugeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist er? gestiegen ist. Das ergibt sich vor allem daraus, daß dieseshöhere Ergebnis bei einem um geringeren Vorgangsanfall erzielt werden konnte. Knapp der erarbeiteten Materialien betraf Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze bezogen, und zur weiteren-Erhöhung der revolutionären Wachsamkeit im Grenzgebiet. Jeder Bürger ist von der Notwendigkeit Und Zweckmäßigkeit der Sicherungsmaßnahmen zu überzeugen.

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