Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 349

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 349 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 349); 349 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 8. Juni 1963 Teil II Nr. 49 Tag Inhalt Seite 22.5.63 Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 22. Mai 1963 über die Neufassung der Richtlinie Nr. 6 vom 29. Juni 1955. - I - P1R 1/63 - 349 Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 22. Mai 1963 über die Neufassung der Richtlinie Nr. 6 vom 29. Juni 1955. - I - P1R 1/63 - Seit dem Erlaß der Richlinie Nr. 6 (RP1 1/55) des Obersten Gerichts vom 29. Juni 1955 sind die medizinisch-biologischen Untersuchungsmethoden zur Feststellung der Vaterschaft wesentlich vollkommener geworden. Besonders das Blutgruppengutachten hat durch die Entdeckung neuer Faktoren die Möglichkeit geschaffen, den Nachweis der „offenbaren Unmöglichkeit“ der Zeugung eines Kindes durch einen bestimmten Mann erheblich zu erweitern. Der vollen Auswertung dieser neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Erforschung der objektiven Wahrheit im Ehe-lichkeitsanfechtungs- und Unterhaltsprozesse stehen jedoch einige einengende, nicht mehr vertretbare Ausführungen in der Richtlinie Nr. 6 entgegen. Daher beschließt das Plenum des Obersten Gerichts folgende Neufassung: Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik über Voraussetzungen und Beweiswert der medizinisch-biologischen Beweismittel, insbesondere des erbbiologischen Gutachtens - Richtlinie Nr. 6 (RP1 1/55) - I. In der Deutschen Demokratischen Republik, dem Staat der Arbeiter und Bauern, ist die Sorge für das Kind eine Pflicht, die seine Eltern dem Staat, der Gesellschaft und dem Kinde gegenüber zu erfüllen haben. Nichteheliche Kinder haben im Verhältnis zu ihren Eltern grundsätzlich die gleiche rechtliche Stellung wie eheliche Kinder. Diesen durch die Verfassung verbürgten Schutz der Gleichberechtigung des nichtehelichen Kindes zu gewährleisten, sind im besonderen Maße die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik berufen, wenn sie in Prozessen die Vaterschaft feststellen und über die Verpflichtung des nichtehelichen Vaters zur Gewährung des Unterhalts entscheiden. Zum wirksamen Schutz des nichtehelichen Kindes ist erforderlich, daß in Prozessen dieser Art der Sachverhalt schnell, aber gleichwohl gründlich geklärt wird. Dabei muß die Entscheidung in Übereinstimmung mit der objektiven Wahrheit und der Auffassung unserer Bürger stehen, daß die Klärung des Vater-Kind-Verhältnisses für das nichteheliche Kind keinesfalls weniger wesentlich und daher ebenso ernst und verantwortungsvoll durchzuführen ist, als dies für das eheliche Kind gilt. Dazu gehört nicht zuletzt, daß die Gerichte einem Betreben des als nichtehelicher Vater in Anspruch genommenen Verklagten mit Entschiedenheit entgegengetreten, seine Sorgepflicht gegenüber dem Kind und der Gesellschaft zu Unrecht zu leugnen und sich durch eine meist leichtfertige Behauptung unmoralischen Lebenswandels der Mutter seiner gesetzlichen Verpflichtung unter Berufung darauf zu entziehen, daß das Kind erbbiologische Merkmale eines anderen Mannes habe. In der weitaus größten Zahl der Fälle bezweckt das Verlangen, ein erbbiologisches Gutachten beizuziehen, die Verschleppung des Prozesses im Beweisverfahren. In der Rechtsprechung der Gerichte der Deutsches Demokratischen Republik bestehen Unklarheiten darüber, unter welchen Umständen der Nachweis der „offenbaren Unmöglichkeit“ einer Vaterschaft durch ein erbbiologisches Gutachten erbracht werden kann. In verschiedenen Prozessen hat sich gezeigt, daß über die Voraussetzungen einer Beweiserhebung durch Beiziehung eines erbbiologischen Gutachtens und über dessen Beweiswert keine einheitliche Auffassung herrscht. Das Oberste Gericht hat sich in verschiedenen Urteilen mit den Fragen des Beweiswertes des erbbiologischen Gutachtens auseinandergesetzt. Es hat dargelegt, daß diese Untersuchungsmethoden vom naturwissenschaftlichen Standpunkt aus nicht zur Feststellung der „offenbaren Unmöglichkeit“ einer Vaterschaft im Sinne der §§ 1591 und 1717 BGB führen, sondern nur Wahrscheinlichkeitsgrade ergeben können. Dies sei in der Methode des Ähnlichkeitsbeweises begründet, bedeute aber nicht, daß dieser Beweis grundsätzlich ungeeignet sei, wenn andere Beweismittel allein nicht ausreichen, die Vaterschaft eines bestimmten Mannes auszuschlie-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Schaffung einer inneren Opposition der Ougend zum sozialistischen Staat und zur Partei. Deshalb ist es erforderlich, jede Entscheidung über die Anwendung rechtlicher Maßnahmen in das System der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit zu stellen. Es gelang dabei, den Angehörigen der Linie ihre Verantwortung deutlich zu machen durch hohe tschekistische Wachsamkeit, mit vorbildlicher Einstellung zur Lösung der übertragenen politisch-operativen Sicherungs- und Kontrollaufgaben, durch das Erkennen und Beseitigen begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften die Peindtätigkeit begünstigenden Bedingungen zu erkennen und zu beseitigen sowie die Stabilität der Volkswirtschaft fördernde Maßnahmen einzuleiten.

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