Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 307

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 307 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 307); 307 Gesetzblatt Teil II Nr. 45 Ausgabetag: 30. Mai 1963 Bundesvorstand des Deutschen Turn- und Sportbundes, Zentralvorstand der Gesellschaft für Sport und Technik, Komitee für Touristik und Wandern, Zentralvorstand der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft, Präsidialrat des Deutschen Kulturbundes, Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes und bewährte Leiter, Gruppenleiter und Helfer der einzelnen Ferienveranstaltungen. Der Zentrale Ausschuß für Feriengestaltung arbeitet eng mit dem Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland zusammen. (2) In den Bezirken, Kreisen und Stadtbezirken sind die Ausschüsse für Feriengestaltung entsprechend der Aufgabenstellung zusammenzusetzen. Sie arbeiten eng mit den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland zusammen. Es wird empfohlen, einen Jugendarzt zur Mitarbeit zu gewinnen. Den Vorsitz führt der vom zuständigen Leiter der Abteilung Volksbildung beauftragte Vertreter der Abteilung Volksbildung. (3) In den Städten und Gemeinden, in denen sich mehrere Schulen befinden, sind Ausschüsse für Feriengestaltung zu bilden, die entsprechend der Aufgabenstellung zusammengesetzt werden. § 5 Die Aufgaben und die Zusammensetzung der Ferienkomitees (1) Die Direktoren und Schulleiter sichern gemäß § 13 Abs. 4 Buchst, g der Verordnung vom 12. November 1959 über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden Schulen Schulordnung (GBl. I S. 823) die Feriengestaltung. Dazu sind an den Schulen Ferienkomitees zu bilden. Die Aufgabe der Ferienkomitees besteht In der politisch-pädagogischen Leitung der Ferienveranstaltungen aller Altersgruppen der Schulen. Bei der Ausarbeitung der Ferienpläne und -programme beziehen sie die Pioniere und Schüler ein. (2) Für die Mitarbeit in den Ferienkomitees sind vor allem zu gewinnen: Lehrer, Lehrmeister und Erzieher, Vertreter der FDJ-Organisation der Lehrer und Schüler, der Freundschaftsleitungen der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Gewerkschaftsgruppen der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung, der Schulsportgemeinschaften, des Elternbeirates, des Patenbetriebes und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes. § 6 Die Ferienveranstaltungen (1) Für die Schüler der 1. bis 8. Klassen ist die Feriengestaltung wie folgt durchzuführen: a) Die örtliche Fericngestaltung Sie ist vorwiegend in Ferienzentren und auf Ferienplätzen in der Stadt bzw. in Ferienstützpunkten auf dem Lande differenziert nach Altersgruppen durchzuführen. An allen Schulen sind Ferienfreundschaften zu bilden, die alle Pioniere und Schüler, die während der Ferienzeit im Schul bereich und im Wohngebiet weilen, aufnehmen. Durch die Einbeziehung aller Pioniere und Schüler, insbesondere der Pionierräte, sind mit Unterstützung der gesellschaftlichen Organisationen und der sozialistischen Betriebe und unter Nutzung aller örtlichen Möglichkeiten vielseitige Veranstaltungen zu organisieren. Dabei sind die Einrichtungen der ganztägigen Bildung und Erziehung, die Kultur- und Sporteinrichtungen der Städte, Gemeinden und Organisationen und die außerschulischen Einrichtungen einzubeziehen. b) Die Wanderungen Tageswanderungen und mehrtägige Wanderungen sind von allen Pioniergruppen und Schulklassen in den Ferienlagern oder in der örtlichen Feriengestaltung durchzuführen. Sie sind durch Wanderaufträge langfristig vorzubereiten. Für die Schüler der 1. bis 4. Klassen sind in der Regel Tageswanderungen im Heimatkreis und im Heimatbezirk und für die Schüler der 5. und 6. Klassen Wanderungen bis zu 8 Tagen im Heimatkreis und Heimatbezirk zu unternehmen. Für die Schüler der 7. und 8. Klassen können in der gesamten Deutschen Demokratischen Republik Wanderungen durchgeführt werden. Dabei sollten diese Wanderungen hauptsächlich auf den zentralen Wanderrouten der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt werden. c) Die Ferienlager Die zentralen Pionierlager sind Zentren der sozialistischen Erziehung der Pioniere und werden durch die Freie Deutsche Jugend und ihre Pionierorgani-sation „Ernst Thälmann“ zur Tätigkeit mit den Thälmann-Pionieren und FDJlern genutzt. Betriebsferienlager aller volkseigenen, genossenschaftlichen und halbstaatlichen Betriebe, der staatlichen Organe und Institutionen sollten für Kinder;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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