Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 305

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 305 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 305); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 30. Mai 1963 Teil II Nr. 45 Tag Inhalt Seite 10. 4. 63 Fünfte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik. Feriengestaltung der Schüler und Lehrlinge 305 Berichtigungen 311 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil III der Deutschen Demokratischen Republik 311 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 312 Fünfte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik. Feriengestaltung der Schüler und Lehrlinge Vom 10. April 1963 Auf Grund des § 18 Abs. 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 1959 über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 859) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates und mit den Leitungen der demokratischen Massenorganisationen zur Durchführung des § 11 Abs. 2 des Gesetzes folgendes bestimmt: § 1 Ziele und Aufgaben der Feriengestaltung (1) Die Feriengestaltung ist ein fester Bestandteil der Jugendförderung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates. Sie dient in erster Linie der Erholung, Kräftigung und Gesunderhaltung der Schüler und Lehrlinge. Die Feriengestaltung trägt zur Erziehung der Schüler und Lehrlinge zu bewußten Erbauern des Sozialismus, zur Vertiefung des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus, zur Entwicklung des sozialistischen Nationalbewußtseins und zur Erziehung im Geiste der soziali- 4. DB (GBl. II Nr. 35 S. 233) stischen Ethik und Moral und der Liebe zu unserer Deutschen Demokratischen Republik bei. (2) Die Erziehung in der Schule und während der Feriengestaltung bildet einen einheitlichen Prozeß. In den Ferien erfolgt sie mit den für die unterrichtsfreie Zeit eigenen Formen und Methoden. Die Feriengestaltung hilft, bei allen Schülern und Lehrlingen die Wiß-begierde, den Forscherdrang, die Liebe zum Buch, zur Kunst und zur sportlichen Betätigung zu erwecken. (3) Zur Förderung der Interessen und Neigungen der Schüler auf mathematisch-naturwissenschaftlich-technischem Gebiet sind in den Kreisen und Stadtbezirken spezielle Ferienlager durchzuführen. In allen Ferienveranstaltungen sind die Voraussetzungen für die Durchführung von Kursen, Arbeitsgemeinschaften, Zirkeln, Olympiaden und Festen des Lernens und der Kultur zu schaffen. (4) In der Feriengestaltung ist der Körpererziehung, dem Wandern und der Touristik besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Durch eine regelmäßige sportliche Betätigung ist die körperliche Leistungsfähigkeit der Schüler und Lehrlinge zu heben. (5) Die Formen und der Anteil der gesellschaftlich-nützlichen Arbeit müssen den Altersstufen der Schüler angepaßt sein. Dem Charakter der Feriengestaltung entsprechend Ist in allen Ferienveranstaltungen die Selbstbedienung der Schüler und Lehrlinge zu entwickeln.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sewie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Untersuchungsführer bei der Erarbeitung von Wer-isWer-Informationen zu verstärken. Ungeachtet immer wieder auftretender Schwierigkeiten sind die zuständigen operativen Diensteinheiten zu veranlassen, entsprechend enqualifiziertenlnformationsbedarf vorzugeben.

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