Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 301

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 301 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 301); Gesetzblatt Teil II Nr. 44 Ausgabetag: 30. Mai 1963 301 (4) Im übrigen gelten die Bestimmungen für die Durchführung des Schiedsverfahrens (§§ 25 bis 42) mit Ausnahme der §§ 29 bis 32, § 37 Abs. 2 und § 40 entsprechend. § 55 (1) Im Nachprüfungsverfahren kann der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts den Vollzug der nachzuprüfenden Entscheidung ganz oder teilweise durch Beschluß aussetzen. Der Beschluß ist den Beteiligten zu übersenden. (2) Die Partner sind bis zum Zugang des Beschlusses über die Aussetzung an die Entscheidung gebunden und zu ihrer Durchführung verpflichtet. VIII. Kosten § 56 (1) Im Schiedsverfahren, bei der Nachprüfung von Entscheidungen und im Vollstreckungsverfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht werden Kosten erhoben, soweit nicht im folgenden etwas anderes bestimmt wird. (2) Die Kosten umfassen: 1. den Grundbetrag für die Inanspruchnahme des Staatlichen Vertragsgerichts; 2. den Betrag, durch den die Entschädigung, die Reise- und Fahrkosten und sonstige erstattungsfähige Aufwendungen der Sachverständigen, Zeugen und Begleiter sowie die Reise- und Fahrkosten und sonstige erstattungsfähige Aufwendungen der Dolmetscher abgegolten werden. § 57 Bei der Nachprüfung von Entscheidungen werden Kosten nur gemäß § 56 Abs. 2 Ziff. 2 festgesetzt. § 58 (1) Die Kosten des Schiedsverfahrens hat der unterlegene Partner zu tragen. (2) Unterliegen die Partner teilweise, so ist im Leistungsverfahren die Kostenlast entsprechend zu verteilen; in Gestaltungs- und Feststellungsverfahren tragen die Partner die Kosten zu gleichen Teilen. Die Kosten können einem Partner insgesamt auferlegt werden, wenn der andere Partner nur geringfügig unterliegt. (3) Die Kosten des Schiedsverfahrens können an Stelle des unterlegenen Partners dem anderen Partner auferlegt werden, wenn dieser trotz entsprechender Bemühungen des unterlegenen Partners nicht gemäß § 19 zur eigenverantwortlichen Lösung des Streitfalles beigetragen hat. (4) Der Partner, gegen den Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, trägt im Vollstreckungsverfahren Kosten nach den gleichen Grundsätzen wie im Schiedsverfahren. (5) Der unterlegene Partner oder der Partner, dem die Kosten auferlegt wurden, hat die dem anderen Partner entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Dies gilt auch für die Nachprüfung von Entscheidungen. § 59 (1) Kosten werden nicht erhoben 1. in Verfahren ohne Antrag; 2. in Schiedsverfahren, die sich auf Globalverträge beziehen; 3. in Schiedsverfahren, die eine Forderung auf Zahlung einer Vertragsstrafe zum Gegenstand haben, zu deren Geltendmachung der Partner auf Grund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist und der deshalb nicht stattgegeben wird, weil für die Vertragsverletzung keine Verantwortlichkeit gegeben ist. (2) Kosten werden nur zur Hälfte erhoben, wenn in den im Abs. 1 Ziff. 3 genannten Schiedsverfahren die Verantwortlichkeit nur zu einem Teil gegeben ist. § 60 Das Staatliche Vertragsgericht kann die Kosten stunden oder ganz oder teilweise erlassen. IX. Schluß- und Übergangsbestimmungen § 61 Durchführungsbestimmungen erläßt der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen staatlichen Organe. § 62 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1963 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die Verordnung vom 22. Januar 1959 über das Staatliche Vertragsgericht (Vertragsgerichtsverordnung) (GBl. I S. 83); 2. die Verordnung vom 22. Januar 1959 über das Verfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht (Vertragsgerichtsverfahrensordnung) (GBl. I S. 86); 3. die Verordnung vom 3. Februar 1959 über die Kosten vor dem Staatlichen Vertragsgericht (Vertragsgerichtskostenordnung) (GBl. I S. 96); 4. die Anordnung vom 5. März 1959 über die Zulassung von Rechtsanwälten beim Staatlichen Vertragsgericht (GBl. I S. 178); 5. die Anordnung vom 5. März 1959 über die Gebühren und Auslagen des Kollegiums der Rechtsanwälte in Verfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht (GBl. I S. 177). (3) Rechtsmittel gegen Entscheidungen, die bis zum 30. Juni 1963 ergangen sind, werden nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen behandelt. Berlin, den 18. April 1963 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Eindringen des Peindes in den Bestand auszurichten ist. Dazu noch folgendes: Dieser Seite der inoffiziellen Arbeit ist künftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere im Zusammenhang mit einem Strafverfahren sind selbstverständlich für jede offizielle Untersuchungshandlung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit verbindlich, auch wenn diese im einzelnen nicht im Strafverfahrensrecht.

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