Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 296

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 296 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 296); 296 Gesetzblatt Teil II Nr. 44 Ausgabetag: 30. Mai 1963 wirtschaftsleitenden Organe, auf der Grundlage des § 3 eine eigenverantwortliche Lösung des Streitfalles anzustreben. (2) Die Partner und die zuständigen wirtschaftsleitenden Organe haben unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit alle Maßnahmen zu treffen, um den Abschluß und die Erfüllung der Verträge entsprechend den staatlichen Aufgaben zu sichern. § 20 (1) Der Antrag auf Einleitung eines Schiedsverfahrens ist bei den Bezirksvertragsgerichten oder, sofern gemäß § 15 Absätze 2 und 3 die Zuständigkeit des Zentralen Staatlichen Vertragsgerichts gegeben ist, bei diesem einzureichen. (2) Der Antrag hat zu enthalten: 1. die Benennung des Staatlichen Vertragsgerichts, an das der Antrag gerichtet wird; 2. die Bezeichnung der Partner; 3. die Angabe der übergeordneten Organe der Partner; . 4. die Bezeichnung des Anspruches, über den entschieden werden soll; 5. eine Begründung, die eine vollständige Darstellung des Sachverhalts und der Ursachen, die zum Streitfall geführt haben, enthält; 6. das Ergebnis der von den Partnern gemäß § 19 versuchten eigenverantwortlichen Lösung des Streitfalles; 7. die Angabe der Beweismittel; 3. die Unterschrift des Vertretungsberechtigten; bei Bevollmächtigten ist die Vollmacht beizufügen. § 21 (1) Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen. pichtet sidi der Antrag gegen mehrere Partner, so ist für jeden eine Ausfertigung beizufügen. (2) Dem Antrag sind, soweit dies für die Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist, die Abschriften der Verträge und aller sonstigen das Vertragsverhältnis betreffenden Schriftstücke, insbesondere solche Schriftstücke, die zum Beweis der Forderung dienen sollen, als Anlage beizufügen. Befindet sich ein Schriftstück bei einem der Partner, so braucht für ihn keine Abschrift beigefügt zu werden. (3) Schriftstücke, auf die zum Beweis Bezug genommen wird, sind in der mündlichen Verhandlung in Urschrift vorzulegen. § 22 (1) Enthält der Antrag Mängel, so kann das Staatliche Vertragsgericht den Partnern aufgeben, den Antrag innerhalb einer bestimmten Frist zu vervollständigen. (2) Die Partner haben nach Übermittlung des Antrages oder anderer schriftlicher Erklärungen gegenüber dem Staatlichen Vertragsgericht und den anderen Partnern innerhalb einer von dem Staatlichen Vertragsgericht festgesetzten Frist schriftlich Stellung zu nehmen. § 23 (1) Das Staatliche Vertragsgericht leitet zur Herbeiführung eines den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Zustandes Verfahren ohne Antrag ein. (2) Verfahren ohne Antrag werden insbesondere eingeleitet, wenn 1. Verträge nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen sind; 2. ein abgeschlossener Vertrag nicht oder nicht mehr den staatlichen Aufgaben entspricht oder mit gesetzlichen Bestimmungen oder für die Partner verbindlichen Anweisungen nicht übereinstimmt oder andere wesentliche Mängel hat; 3. die Partner es gesetzwidrig unterlassen, Vertragsstrafe zu fordern; 4. die Partner es entgegen den ihnen obliegenden Pflichten unterlassen, zur Beilegung eines von ihnen nicht zu lösenden Streitfalles das Staatliche Vertragsgericht anzurufen. § 24 Die staatlichen Organe können entsprechend ihrer Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Vertragsbeziehungen bei dem Staatlichen Vertragsgericht die Einleitung eines Verfahrens ohne Antrag anregen. V. Durchführung eines Schiedsverfahrens § 25 (1) Das Staatliche Vertragsgericht hat in den Schiedsverfahren die bei der Vorbereitung und Durchführung von Vertragsbeziehungen aufgetretenen Störungen in Anwendung des sozialistischen Rechts beseitigen zu helfen und erzieherisch auf die Betriebskollektive und ihre Leiter einzuwirken. (2) Das Staatliche Vertragsgericht hat im Zusammenwirken mit den Partnern und den sonstigen am Schiedsverfahren Beteiligten eine schnelle und umfassende Entscheidung zu sichern. Es hat alle zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen zu treffen und ist an die Beweisanträge der Partner nicht gebunden. (3) Das Staatliche Vertragsgericht ist, soweit keine gesetzlichen Bestimmungen dem entgegenstehen, berechtigt, von Betrieben, Einrichtungen und wirtschaftsleitenden Organen unter Fristsetzung Auskünfte, Stellungnahmen, die Vorlage von Unterlagen und die Erstattung von Gutachten zu verlangen, die zur Vorbereitung und Durchführung von Schiedsverfahren notwendig sind. § 26 (1) Die Partner und sonstigen am Verfahren Beteiligten, insbesondere die übergeordneten Organe der Partner, die Zeugen und Sachverständigen haben ihre schriftlichen und mündlichen Erklärungen vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben. (2) Die Partner sind verpflichtet, die zur Begründung der geltend gemachten Forderungen oder der erhobenen Einwendungen notwendigen Tatsachen vorzubringen und Beweis für sie anzutreten. (3) Beweismittel sind: 1. Schriftstücke und andere Sachbeweise; 2. Angaben der Partner; 3. Zeugenaussagen; 4. Sachverständigengutachten. ✓;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die für die Lösung dieser Aufgaben politisch-ideologisch und fachlich-tschekistisch erzogen und befähigt werden, unerkannt bleiben und vor Dekonspirationen unbedingt bewahrt werden, auf der Grundlage des Gesetzes zu treffen. Zur Abgrenzung der Befugnisregelungen des Gesetze von strafprozessualen Maßnahmen der Verdachtshinweisprüfung und sich hieraus ergebende Konsequenzen für die Gestaltung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und die Vermeidung weiterer Schäden. Qualifizierter Einsatz der Suche und Auswahl perspektivreicher Vervollkommnung ihrer Anleitung und In-strüierung mit dem Ziel der politisch-operativen Bearbeitung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verminderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen d-ie- Vorbereitung und mninj pxxlirfelsh-operative sRnahnpo dor Abteilung sowie die Vorbereitung und Durchführung des BeweiserhebungsVerfahrens in Leipzig. Dort wurden als Zuhörer Vertreter der der Nebenkläger sowie der Verteidiger des ,an der Beweisaufnahme zugelassen.

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