Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 270

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 270 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 270); 270 Gesetzblatt Teil II Nr. 41 Ausgabetag: 18. Mai 1963 (2) Alle die Deutsche Demokratische Republik, ihre staatlichen und gesellschaftlichen. Organe und Institutionen sowie ihre Bürger betreffenden Angelegenheiten werden von den Missionen mit Hilfe des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten abgewickelt. Das gilt auch für Staatenlose mit Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Von der Regelung des Abs. 2 sind ausgenommen die direkten Verbindungen a) der in den Missionen für Wirtschaftsfragen verantwortlichen Diplomaten und ihrer Mitarbeiter mit dem Büro für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit dem Ausland, der Staatlichen Plankommission und dem Volkswirtschaftsrat, soweit es sich um die fachlichen Fragen zur Abwicklung geltender internationaler Verträge und Abkommen handelt, b) der in den Missionen für Handelsfragen verantwortlichen Diplomaten und ihrer Mitarbeiter mit dem Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel und den Außenhandelsunternehmen der Deutschen Demokratischen Republik, soweit es sich um die fachlichen Fragen zur Abwicklung geltender internationaler Verträge und Abkommen handelt, c) der in den Missionen für Verkehrsfragen verantwortlichen Diplomaten und ihrer Mitarbeiter mit dem Ministerium für Verkehrswesen, soweit es sich um die fachlichen Fragen zur Abwicklung geltender internationaler Verträge und Abkommen handelt, d) der in den Missionen für Kulturfragen verantwortlichen Diplomaten und ihrer Mitarbeiter mit dem Ministerium für Kultur, dem Ministerium für Volksbildung, dem Ministerium für Gesundheitswesen und dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen, soweit es sich um die fachlichen Fragen zur Abwicklung geltender internationaler Verträge und Abkommen handelt. Verordnung über den Verkehr mit diplomatischen Missionen und anderen Vertretungen ausländischer Staaten in der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 2. Mai 1963 § 1 Unter diplomatischen Missionen und anderen Vertretungen ausländischer Staaten (im folgenden Missionen und Vertretungen genannt) sind zu verstehen: Botschaften, Gesandtschaften, andere diplomatische Missionen, Konsulate und Handelsvertretungen fremder Staaten, die in der Deutschen Demokratischen Republik ihren Sitz haben. § 2 Unter Verkehr im Sinne dieser Verordnung sind insbesondere Korrespondenzen, Besuche und Besprechungen zu verstehen. § 3 (1) Der Verkehr der staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen, Institutionen und Betriebe mit den Missionen und Vertretungen erfolgt grundsätzlich über das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. (2) Die zentralen staatlichen Organe sowie die zentralen Leitungen gesellschaftlicher Organisationen wenden sich dazu an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. (3) Die nachgeordneten staatlichen Dienststellen und Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen sowie die Betriebe und Institutionen wenden sich an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten nur über die für sie zuständigen zentralen staatlichen oder gesellschaftlichen Organe. §4 e) der in den Missionen tätigen Militärattaches mit dem Ministerium für Nationale Verteidigung im Rahmen seiner Zuständigkeit, f) der in den Missionen tätigen diplomatischen Vertreter für Konsularfragen mit den zuständigen Organen der Deutschen Demokratischen Republik in dem vertraglich vereinbarten Rahmen; sofern vertragliche Vereinbarungen fehlen, ist der Verkehr über die Konsularabteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten abzuwickeln. §3 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Auswärtige Angelegenheiten. §6 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. Mai 1963 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Stoph Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Der Minister für Auswärtige Angelegenheiten Dr. Bolz Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates (1) Auf der Grundlage und im Rahmen geltender internationaler Verträge ist der direkte Verkehr des Büros für wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit dem Ausland, der Staatlichen Plankommission, des Volkswirtschaftsrates, des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, des Ministeriums für Verkehrswesen, des Ministeriums für Kultur, des Ministeriums für Volksbildung, des Ministeriums für Gesundheitswesen und des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen mit den in den Missionen und Vertretungen für Wirtschaftsfragen, für Handelsfragen, für Verkehrsfragen und für Kulturfragen verantwortlichen Diplomaten und ihren Mitarbeitern zulässig. Die Außenhandelsunternehmen der Deutschen Demokratischen Republik verkehren direkt mit den in den Missionen und Vertretungen offiziell tätigen Vertretern ausländischer Außenhandelsorgane, soweit es sich um die fachlichen Fragen zur Abwicklung geltender internationaler Verträge und Abkommen handelt. Der direkte Verkehr schließt auch die mit den dienstlichen Obliegenheiten im Zusammenhang stehenden gesellschaftlichen Veranstaltungen ein. (2) Das Ministerium für Nationale Verteidigung verkehrt im Rahmen seiner Zuständigkeit direkt mit den Militärattaches der in der Deutschen Demokratischen Republik akkreditierten diplomatischen Missionen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu : Trotz Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; an ausgewählte Prüfungshandlungen sowie an die abschließenden Entscheidungen herausgearbeitet und begründet. Hierauf beruhend wurden von den Autoren Vorschläge zur Neukodifizierung der StrafProzeßordnung unterbreitet.

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