Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 258

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 258 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 258); 258 Gesetzblatt Teil II Nr. 39 Ausgabetag: 9. Mai 1963 fristige Durchführung der Erkundungsarbeiten vorhandenen Voraussetzungen in einer Direktive für jede Lagerstätte die notwendigen Erkundungsarbeiten festzulegen. Hierbei sind der Terminablauf, das Erkundungsziel und die die Erkundung durchführende Institution zu benennen. (6) Je nach volkswirtschaftlicher Bedeutung der Lagerstätten hat die WB Feste Minerale die Aufgabe, die Erkundungsarbeiten auf Steine- und Erdenrohstoffe in den WB der Kohleindustrie und in der WB Mineralöle und organische Grundstoffe fachlich anzuleiten und zu kontrollieren. § 3 (1) Nach der Vorerkundung einer Steine- und Erdenlagerstätte sind die festgestellten Vorräte an Steine und Erden zu berechnen. Die Vorratsberechnungen der Bilanz-, Außerbilanz- und prognostischen Vorräte an Steine und Erden sind gleichzeitig mit den Berechnungen der Braunkohlenvorräte der Zentralen Vorratskommission für mineralische Rohstoffe (nachfolgend ZVK genannt)* zur Kontrolle und Bestätigung einzureichen. Der Ergebnisbericht der Vorerkundung ist durch eine technisch-ökonomische Einschätzung über die Steine- und Erdenlagerstätte zu ergänzen. Für die Berechnung der Vorräte sind die Bestimmungen der ZVK verbindlich. (2) Die Ergebnisse der Kontrolle der Vorratsberechnungen sind von der ZVK der Staatlichen Plankommission mitzuteilen. § 4 (1) Auf der Grundlage der berechneten Vorräte, der technisch-ökonomischen Einschätzung der Lagerstätte und des Bedarfes entscheidet die Staatliche Plankommission über die Notwendigkeit der Anfertigung einer Studie über die Gewinnung und Aufhaidung der Steine-und Erdenrohstoffe im Rahmen des Braunkohlenabbaues. (2) Die Studie ist als Grundlage für das Projekt der eingehenden Lagerstättenerkundung zu nehmen. Mit der Anfertigung solcher Studien ist in der Regel der VEB Projektierungs- und Konstruktionsbüro „Kohle“ zu beauftragen. Die Anfertigung der Studie ist aus Erkundungsmitteln zu finanzieren. (3) Zur Studie haben die den Rohstoff verarbeitenden Industriezweige in Abstimmung mit den Fach- und koordinierenden Abteilungen der Staatlichen Plankommission binnen 3 Monaten Stellung zu nehmen. Außerdem ist je nach Rohstoffart eine Abstimmung mit dem zuständigen bilanzierenden Organ erforderlich. Die Stellungnahmen und Abstimmungsergebnisse sind mit Angabe der voraussichtlichen Bedarfsträger der Staatlichen Plankommission zuzuleiten. § 5 (1) Über die volkswirtschaftliche Zweckmäßigkeit der Gewinnung und Aufhaidung von Steine- und Erdenrohstoffen zur industriellen Nutzung entscheidet bei Aufwendungen: a) bis 5 Millionen DM der Stellvertreter des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission für den * Verordnung vom 3. Mai 1956 über' die Bildung einer Zentralen Vorratskommission für mineralische Rohstoffe (GBl. I S. 387) Bereich Grundstoffindustrie nach Abstimmung mit dem zuständigen Stellvertreter des Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates auf der Grundlage einer Vorlage der für die Planung und Bilanzierung der entsprechenden Steine- und Erdenrohstoffe zuständigen Abteilungen der Staatlichen Plankommission; b) über 5 Millionen DM der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission nach Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates auf der Grundlage einer Vorlage der für die Planung und Bilanzierung der entsprechenden Steine- und Erdenrohstoffe zuständigen Abteilungen der Staatlichen Plankommission. (2) Die eingehende Erkundung einer Steine- und Erdenlagerstätte bis zur Übergabereife an die Industrie darf erst nach der gemäß Abs. 1 geforderten Entscheidung projektiert und durchgeführt werden. (3) Nach der Entscheidung gemäß Abs. 1 ist von den WB der Kohleindustrie die Gewinnung und Auf-haldung der Steine- und Erdenrohstoffe in die Projektierung von Braunkohlentagebauen einzubeziehen. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist im ökonomischen Teil des Projektes auszuweisen. (4) Für die Planung, Vorbereitung und Durchführung aller für die Gewinnung und Aufhaidung von Steine-und Erdenrohstoffen erforderlichen Investitionsmaßnahmen findet die Verordnung vom 26. Juli 1962 über die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Investitionen (GBl. II S. 481) Anwendung. § 6 (1) Die Erkundung der Steine- und Erdenrohstoffe ist sinnvoll und ökonomisch zweckmäßig mit den hydro-geologischen und bodenphysikalischen Untersuchungen der Begleitsedimente der Braunkohlenflöze zu verbinden. (2) Der Projektant der Erkundungsarbeiten ist verpflichtet, mit den Institutionen, die den Rohstoff gewinnen, und den Industriezweigen, die ihn nutzen, Projektierungsgemeinschaften zu bilden und das Projekt mit ihnen abzustimmen. (3) Zur Verbesserung der Perspektivplanung und frühzeitigen Bilanzierung und Koordinierung der Pläne für das Aufkommen an Braunkohle und Steine- und Erdenrohstoffen sind von den die Erkundung durchführenden Institutionen in jedem Quartal einmal, spätestens aber 4 Monate nach Niederbringen der Bohrungen, Schichtenverzeichnisse dem Projektierungsbüro des Industriezweiges zu übergeben, das die Gewinnung des Steine- und Erdenrohstoffes projektiert. (4) Folgende Institutionen werden verpflichtet, für die WB der Kohleindustrie und die WB Mineralöle und organische Grundstoffe die Untersuchungen des Probematerials auf Eignung und zweckmäßige Verwendung durchzuführen: a) für Sande, Kiese, das Zentrale Geologische grobkeramische Roh- Institut der WB Feste Stoffe, Tone für Minerale Gießereien und Spülbohrungen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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