Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 254

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 254 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 254); 254 Gesetzblatt Teil II Nr. 38 Ausgabetag: 7. Mai 1963 genannt) unter Verwendung von neuen, gebrauchten oder aufgearbeiteten Ersatzteilen und Baugruppen und die Zulassung solcher Fahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr. § 2 Begriffsbestimmungen In dieser Anordnung gelten als 1. Ersatzteile: alle konstruktionsgebundenen Fahrzeugteile, zu deren Nachlieferung der Fahrzeugproduzent verpflichtet ist, sowie alle Teile, die bei der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen ausgebaut werden, unabhängig von ihrem Verschleißgrad; 2. Baugruppen: a) Rahmen, b) Motor, c) Getriebe, d) Karosserie, e) Fahrerhaus; 8. Nutzfahrzeuge: a) Lieferwagen, b) Lastkraftwagen, auch mit Sonderaufbauten, c) Traktoren, d) Zugmaschinen, e) Kraftomnibusse, f) Anhänger für Lastkraftwagen, zwei- und mehrachsig, g) Anhänger für Kraftomnibusse; 4. Spezialfahrzeuge: a) Abschleppfahrzeuge, b) Hilfsdienstfahrzeuge, c) Motorsportfahrzeuge für Sportarten, die nicht mit serienmäßigen Fahrzeugen durchgeführt werden, d) Versehrtenfahrzeuge, e) Kommunalfahrzeuge; 5. sonstige Fahrzeuge: a) Personenkraftwagen, auch Komb: Wagen, b) Motorräder, c) Motorroller, d) Mopeds. Neuaufbau § 3 (1) Neuaufbau im Sinne dieser Anordnung ist der Aufbau von Fahrzeugen mit neuen, gebrauchten oder aufgearbeiteten Ersatzteilen und Baugruppen, unabhängig davon, ob es sich um typenreine Fahrzeuge oder Eigenkonstruktionen handelt. (2) Der Neuaufbau von Fahrzeugen ist untersagt, soweit nicht im Abs. 3 sowie in den §§ 4 und 5 Ausnahmen vorgesehen sind. (3) Sofern ein dringendes volkswirtschaftliches Interesse vorliegt, kann der Neuaufbau von Nutz- und Spezialfahrzeugen nach vorheriger schriftlicher Genehmigung erfolgen. (4) Der Neuaufbau muß nach den gesetzlich festgelegten Bestimmungen über den Bau und den Betrieb von Fahrzeugen erfolgen. Beim Aufbau sind die zulässigen Belastungswerte einzuhalten. (5) Die Genehmigung erteilen: a) bei Kraftomnibussen die Abteilung Verkehr beim örtlich zuständigen Rat des Bezirkes nach vorheriger Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehrswesen, Hauptverwaltung des Kraftverkehrs; b) bei Traktoren und Zugmaschinen aus LPG, GPG, VEG, MTS/RTS die Produktionsleitungen der Bezirkslandwirtschaftsräte, für die anderen Bereiche der Land- und Forstwirtschaft die zuständigen staatlichen bzw, wirtschaftsleitenden Organe, für den Bereich Erfassung und Aufkauf die zuständige VVEAB; c) bei allen anderen im § 2 Ziffern 3 und 4 genannten Fahrzeugen die Abteilung Verkehr beim für den Antragsteller örtlich zuständigen Rat des Bezirkes; d) für Fahrzeuge, die im Bereich des Post- und Fernmeldewesens eingesetzt werden, das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen, sofern der Aufbau in Werkstätten der Deutschen Post erfolgt. (6) Die Aufbaugenehmigungen sind auf den Namen des Kraftfahrzeughalters auszustellen. (7) Vor jeder rechtsgeschäftlichen Veränderung des Eigentums (mit Ausnahme des Erwerbs des Eigentumsrechts im Wege der Erbfolge) ist das aufgebaute Fahrzeug dem zuständigen Staatlichen Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven anzubieten. Im Kraftfahrzeugbrief ist eine diesbezügliche Eintragung vorzunehmen. (8) Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und gilt 12 Monate. Die Gebühr beträgt für Motorräder, Motorroller und Mopeds 5 DM, für alle übrigen Fahrzeuge 20 DM. § 4 Der Neuaufbau von Nutz- oder Spezialfahrzeugen ist nicht genehmigungspflichtig, wenn er auf Grund einer staatlichen Planauflage erfolgt. § 5 (1) Sonstige Fahrzeuge gemäß § 2 Ziff. 5 dürfen ohne Genehmigung aufgebaut werden, wenn ihre Serienproduktion mindestens 10 Jahre vor Beginn des Neuaufbaues eingestellt worden ist. (2) Die hierfür in Frage kommenden Fahrzeugtypen aus der Deutschen Demokratischen Republik und aus den sozialistischen Staaten werden vom Ministerium für Verkehrswesen, Hauptverwaltung des Kraftverkehrs, in der Fachpresse bekanntgegeben. (3) Fahrzeuge für den Motorsport entsprechend § 2 Ziff. 4 Buchst, c dürfen ebenfalls ohne Genehmigung aufgebaut werden, sofern sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. § 6 (1) Sofern ein Neuaufbau auf Rechnung durch einen Betrieb erfolgt, darf der Preis den festgelegten Verbraucherpreis nicht überschreiten. (2) Von dem ausführenden Betrieb ist die jeweils festgelegte Produktions- und Verbrauchsabgabe für das aufgebaute Fahrzeug zu entrichten, auch wenn keine neuen Ersatzteile oder Baugruppen verwendet wurden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft erhöhten sich. Zahlreiche Forschungsvorhaben von zentraler Bedeutung erbrachten neue wertvolle Einsichten. Die notwendig gewordene Erarbeitung der zweiten Auflage des Wörterbuches erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten des HfS Nach harten und komplizierten Verhandlungen fand das Folgetreffen in Wien seinen Abschluß mit der Unterzeichnung des Abschließenden Dokuments.

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