Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 236

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 236 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 236); 23S Gesetzblatt Teil II Nr. 35 - Ausgabetag: 26. April 1963 Anordnung über den filmtheatertechnischen Revisionsdienst. Vom 4. April 19G3 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: § 1 Der bisher vom VEB Kinotechnik durchgeführte kino-tecnnische Revisionsdienst wird von den volkseigenen Lichtspielbetrieben (B) übernommen. § 2 Die technische Revision ist 1. regelmäßig in allen von dem volkseigenen Lichtspielbetrieb (B) verwalteten Filmtheatern und Spielstellen sowie an den transportablen Filmapparaturen und 2. mindestens einmal jährlich in den Filmwiedergabeeinrichtungen aller sonstigen Filmvorführungsstätten, die von dem volkseigenen Lichtspielbetrieb (B) mit Filmen beliefert werden, durchzuführen. § 3 Die technische Revision umfaßt 1. in Filmtheatern die gesamte Filmwiedergabeeinrichtung; 2. bei örtlich veränderlichen Spielstellen und in sonstigen Filmvorführungsstätten mit stationären Filmapparaturen nur die Filmprojektoren und technisches Zubehör. § 4 (1) Aufgabe der technischen Revision ist es im einzelnen, . 1. die Film Wiedergabeeinrichtungen auf einwandfreie Bild- und Tonqualität gemäß den geltenden DDR-und Fachbereich-Standards nach einheitlichen zentralen Revisionsrichtlinien zu überprüfen; 2. Sorge dafür zu tragen, daß Kopienschäden vermieden werden; bei auftretenden Kopienschäden die Ursachen festzustellen und deren Beseitigung zu veranlassen und zu kontrollieren; 3. die Filmtheater auf Einhaltung der Arbeitsschutzanordnungen, Sicherheitsbestimmungen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen; 4. Reparaturen vorzunehmen, die zur Verbesserung der Wiedergabequalität führen oder dazu beitragen, größere Fehler, Schäden bzw. Störungen zu vermeiden oder der Sicherheit dienen und die sich ohne Werkstattmittel durchführen lassen. (2) Über das Ergebnis jeder Revision ist ein Protokoll anzufertigen. (3) Werden bei der Revision Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die zentralen Richtlinien (§ 5) festgestellt und die Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht beseitigt, so ist der verantwortliche Revisor verpflichtet, die zuständigen örtlichen Organe des Staatsapparates und die DEFA Zentralstelle für Filmtechnik zu unterrichten. § 5 (1) Zur Sicherung einer fachlich einheitlichen Revisionstätigkeit und deren Auswertung in den volkseigenen Lichtspielbetrieben (B) erfolgt die Anleitung in allen Fragen der Filmtheatertechnik und des technischen Revisionsdienstes durch die DEFA Zentralstelle für Filmtechnik als wissenschaftlich-technisches Zentrum. Sie erarbeitet zentrale Richtlinien und gibt sie bekannt. Sie nimmt ferner bei Neu- und Umbauten von Filmvorführungsstätten die kinotechnischen Anlagen ab. (2) Die DEFA Zentralstelle für Filmtechnik ist berechtigt, von den volkseigenen Lichtspielbetrieben (B) Berichte über die Revisionstätigkeit anzufordern und Kontrollen in Filmtheatern und Filmvorführungsstätten durchzuführen. § 6 (1) Für die Durchführung der technischen Revision gemäß § 2 Ziff. 1 ist der Leiter des volkseigenen Lichtspielbetriebes (B) und gemäß § 2 Ziff. 2 der Leiter bzw. Inhaber der Filmvorführungsstätte verantwortlich. (2) Die technische Revision nach § 2 Ziff. 2 erfolgt auf der Grundlage von Verträgen mit dem volkseigenen Lichtspielbetrieb (B) und ist kostenpflichtig. § 1 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Erste Durchführungsbestimmung vom 6. Juni 1959 zur Verordnung über die Bildung von volkseigenen Betrieben für Kinotechnik Technischer Revisionsdienst (GBl. I S. 625) außer Kraft. BerlirT;- den 4. April 19C3 Der Minister für Kultur Bentzien Herausgeber: Büro des Mlnisterrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 - Redaktion: Berlin C 2, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen- tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Ag 134/63/DDR - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Telefon: 51 OE 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 DM, Teil n 1,80 DM und Teil III 1,80 DM - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 DM, bis zum Umfang von 16 Selten 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 DM je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 DM mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Erfurt, Anger 37/38. Telefon: 54 51, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6, Telefon: 51 05 21 - Druck: (516) Tribüne Treptow N;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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