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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 233

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 233 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 233); 233 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 26. April 1963 Teil II Nr. 35 Tag Inhalt Seite 28.3. 63 Vierte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik. Auszeichnung ehrenamtlicher Helfer 233 4. 4.63 Anordnung über das Forschungsinstitut für Tuberkulose und Lungenkrankheiten 234 4. 4. 63 Anordnung über den filmtheatertechnischen Revisionsdienst 236 Vierte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik. Auszeichnung ehrenamtlicher Helfer Vom 28. März 1963 Auf Grund des § 18 des Gesetzes vom 2. Dezember 1959 über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 859) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates und nach Anhören der demokratischen Massenorganisationen folgendes bestimmt: § 1 (1) Für besondere Leistungen und für erfolgreiche Mitwirkung bei der sozialistischen Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen und beim Aufbau des sozialistischen Schulwesens wird eine „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ gestiftet. (2) Diese Auszeichnung wird an Einzelpersonen verliehen und ist mit der Überreichung einer Urkunde verbunden. (3) Die „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ kann mehrmals verliehen werden. (4) Diese Ehrennadel ist keine staatliche Auszeichnung im Sinne des § 1 der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I S. 771). § 2 Die „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ kann an alle Bürger der Deutschen Demokratischen Republik verliehen werden, die die sozialistische Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen gemäß § 1 Abs. 1 ehrenamtlich unterstützt haben. 3. DB (GBl. n Nr. 27 S. M7) § 3 (1) Die „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ wird in der Regel durch die Kreis- bzw. Stadtschulräte verliehen. Sie kann auch in besonderen Fällen vom Minister für Volksbildung sowie von den Bezirksschulräten verliehen werden. (2) Vorschlagsberechtigt sind: die Volksvertretungen und ihre Organe, die Leitungen der Parteien und demokratischen Massenorganisationen, die Elternbeiräte, die Leiter der Volksbildungseinrichtungen. (3) Die Vorschläge müssen feinen Antrag der einreichenden Stelle mit ausführlicher Begründung enthalten. (4) Über die Verleihung der „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ entscheidet der bei den Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise und Bezirke bestehende Beförderungs- bzw. Aüszeichnungsausschuß. (5) Die Verleihung der „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ erfolgt in der Regel zur Elternbeiratswahl oder an staatlichen Feiertagen. § 4 Die Ehrennadel ist rechteckig (1,8X2,4 cm) und kupferfarben. Auf der Vorderseite ist das Wappen der Deutschen Demokratischen Republik eingeprägt. Die Beschriftung lautet: „Ehrennadel Ministerium für Volksbildung“. § 5 Außer der „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ können für die Unterstützung der sozialistischen Bildung und Erziehung Auszeichnungen durch Anerkennungsschreiben und Auszeichnungen durch Sachprämien erfolgen. Diese Auszeichnungen werden durch den Schulrat oder durch die Leiter der Volksbildungseinrichtungen vorgenommen. Sie können an Kollektive und Einzelpersonen erfolgen. Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil II für die Zeit Januar Februar März 1963;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 233 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 233) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 233 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 233)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

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