Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 187

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 187 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 187); 187 GESETZ der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 3. April 1963 Teil II Nr. 27 Tag Inhalt Seite 5. 3. 63 Dritte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik. Änderung der Beförderungsordnung 187 5. 3. 63 Anordnung über die Durchführung der praktischen Studienabschnitte an den Landwirtschaftlichen Fakultäten der Universitäten und Fachschulen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft 188 12. 3. 63 Anordnung Nr. 2 über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen des Verkehrswesens 189 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik * 189 Dritte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik. Änderung der Beförderungsordnung Vom 5. März 1963 Zur Änderung der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 7. April 1960 zum Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik Beförderungsordnung (GBl. I S. 228) wird folgendes bestimmt: § 1 Die Absätze 3 bis 6 des § 4 erhalten folgende Fassung: „(3) Bei den Räten der Bezirke und Kreise, Abteilung Volksbildung, sind in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung Beförderungsausschüsse zu bilden, die alle Vorschläge beraten und gutachtlich dazu Stellung nehmen. (4) Die Mitglieder der Beförderungsausschüsse werden vom Bezirks- oder Kreisschulrat berufen. Ihre Zahl soll in der Regel 15 nicht überschreiten. Als Mitglieder sind u. a. zu berufen: bewährte und hervorragende Lehrer, Erzieher, Direktoren, Schulinspektoren, Schulräte sowie Vertreter der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung, der Freien Deutschen Jugend, der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und anderer Massenorganisationen. (5) Der Kreisschulrat übersendet die Vorschläge mit seiner Stellungnahme an den Beförderungsausschuß des Bezirkes. Der Bezirksschulrat entscheidet 2. DB (GBl. I I960 Nr. 23 S. 228) über die Verleihung der Titel Oberlehrer, Studienrat, Oberstudienrat mit Ausnahme der im Abs. 6 genannten Fälle. Die Entscheidung bedarf der Bestätigung des Ministers für Volksbildung. (6) Über die Verleihung von Titeln für Personen, die in zentralen staatlichen Organen oder zentral unterstellten Einrichtungen beschäftigt sind, entscheidet der Minister für Volksbildung.“ § 2 Die Absätze 1 und 2 des § 6 erhalten folgende Fassung: „(1) Die Verleihung der Titel Oberlehrer, Studienrat, Oberstudienrat erfolgt durch den zuständigen Bezirksschulrat. Titel für Personen, die in zentralen staatlichen Organen oder zentral unterstellten Einrichtungen beschäftigt sind, verleiht der Minister für Volksbildung. (2) Die Verleihung des Titels ist mit einer Urkunde verbunden, die der zuständige Bezirksschulrat bzw. der Minister für Volksbildung unterzeichnet. Für die Verleihung des Titels Professor gilt der § 1 Abs. 2.“ § 3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung ln Kraft. Berlin, den 5. März 1963 Der Minister für Volksbildung Prof. Dr. Lemmnitz;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

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