Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 18

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 18 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 18); 18 Gesetzblatt Teil II Nr. 3 Ausgabetag: 8. Januar 1963 find berechtigt, gemäß § 37 Absätzen 3 und 4 des Gesetzes über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik den Planansatz eines Sachkontos bis zu 20 °/,i, höchstens jedoch um 500 000 DM, zu überschreiten, indem sie Haushaltsmittel von anderen Planansätzen ihres Einzelplanes Umsetzern Die geplanten Haushaltsmittel eines Kapitels dürfen durch solche Umsetzungen insgesamt bis zu 5 % überschritten werden. (2) Die Überschreitung der Planansätze durch die Umsetzung von Haushaltsmitteln von anderen Planansätzen über die unter Abs. 1 genannten Prozentsätze hinaus sowie eine Umsetzung von Haushaltsmitteln auf Kapitel und Sachkonten, bei denen bisher kein Planansatz vorgesehen war, kann nur mit Zustimmung des Ministers der Finanzen erfolgen. (3) Eine Umsetzung von Haushaltsmitteln gemäß den Absätzen 1 und 2 darf nur vorgenommen werden, wenn die für das Kapitel bzw. Unterkapitel geplanten Aufgaben trotzdem erfüllt werden. (4) Bei der Umsetzung von Haushaltsmitteln gemäß den Absätzen 1 und 2 dürfen a) die für den Einzelplan insgesamt geplanten Mittel für Hauplinstandsetzungcn und Beschaffungen sowie für Honorare nicht erhöht werden. Eine Erhöhung der geplanten Mittel für Hauptinstandsetzungen darf nur dann erfolgen, wenn für die Instandhaltung (Sachkonto 73) geplante Mittel auf die Sachkonten 50 und 51 Hauptinstandsetzungen umgesetzt werden; b) die für den Einzelplan geplanten Lohnfonds in ihrer Gesamtsumme weder erhöht noch vermindert werden. Es darf keine Überschreitung der staatlichen Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes Planteil Arbeitskräfte und Lohn einschließlich aller für diesen Planteil festgelegten Zweckbindungen erfolgen. Freie Lohnmittel durch eine nicht volle Inanspruchnahme der als staatliche Aufgabe bestätigten Anzahl der Arbeitskräfte dürfen nidit für Lohn- und Gehaltserhöhungen verwendet werden, soweit das nicht durch zentrale Beschlüsse und Weisungen in einzelnen Fällen gestattet wird; c) die für Geldausgaben an die Bevölkerung (Sachkonten 80 und 81) insgesamt geplanten Mittel weder erhöht noch vermindert werden; ö) die geplanten Mittel des Aufgabenbereiches 8 Staatsapparat nicht erhöht werden; e)'die Planansätze solcher Kapitel nicht verändert werden, die für bestimmte Einzelpläne durch den Minister der Finanzen besonders festgelegt werden. (5) Abs. 1 gilt nicht für die Finanzierung des Planes der Erweiterung der Grundmittel, des Planteiles Forschung (Kapitel 610 bis 612) und des Kapitels „Projektierung“ (Kap. 498). (6) Planänderungen entsprechend der Ersten Durchführungsbestimmung vom 13. September 1962 zur Verordnung über die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Investitionen (GBl. II S. 595) und der Anordnung vom 31. Dezember 1958 über die Finanzierung und Kontrolle der Investitionen der Pläne der Erhaltung und der Erweiterung der Grundmittel (Sonderdruck Nr. 294 des Gesetzblattes) gelten soweit erforderlich zugleich als Umsetzung von Haushaltsmitteln von einem Aufgabenbereich auf einen anderen Aufgabenbereich im Einzelplan 58 Erweiterung der Grundmittel . § 3 Die Umsetzung von Haushaltsmitteln innerhalb der Haushalte der örtliehen Räte (1) Gemäß § 37 Abs. 6 des Gesetzes über die Slaals-haushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik können die örtlichen Räte Haushaltsmittel von einem Einzelplan auf einen anderen Einzelplan Umsetzen. Das schließt ein, Haushaltsmittel innerhalb der Einzelpläne umzuselzen. (2) Die Leiter der Fachorgane der örtlichen Räte können gemäß § 37 Absätzen 3 und 4 des Gesetzes über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik im Rahmen der von den örtlichen Räten festgelegten Höchstsätze innerhalb des Einzelplanes Mittel umsetzen. Sie können ferner die Leiter von Einrichtungen ermächtigen, in ihrem Haushalt Mittel von Sachkonto auf Sachkonto umzuselzen. Bei der Festlegung der Höchstsätze dürfen die im § 2 Abs. 1 für den Haushalt der Republik festgelegten Höchstsätze nicht überschritten werden, wobei entsprechend der Struktur und der Höhe des Haushaltsvolumens differenziert werden kann. (3) Die Leiter der Abteilung Finanzen können, soweit sie durch die örtlichen Räte dazu ermächtigt worden sind, bei den nach Abs. 2 erfolgenden Umsetzungen von Haushaltsmitteln einer Überschreitung der fesl-gelegten Prozentsätze in folgenden Fällen zustimmen: a) wenn es sich um Ausgaben handelt, die durch einen plötzlich eingetretenen Notstand erforderlich werden, oder b) wenn es sich um Ausgaben handelt, die auf Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer, Erlassen und Beschlüssen des Staatsrates, Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates bzw. seines Präsidiums beruhen, oder c) wenn es sich um geringfügige Beträge oder um eine geringfügige Überschreitung der Prozentsätze handelt. Dabei darf im Einzelfall ein Betrag von 20 000 DM nicht überschritten werden. Dies gilt auch, wenn eine Umsetzung von Haushaltsmitteln auf Kapitel und Sachkonten erfolgen soll, bei denen bisher kein Planansatz vorgesehen war. (4) Eine Umsetzung von Haushaltsmitteln gemäß den Absätzen 1 bis 3 darf nur vorgenommen werden, wenn die im § 2 Absätzen 3 und 4 genannten Bedingungen eingehalten werden. Bei den Umsetzungen, die die örtlichen Räte nach Abs. 1 vornehmen, sind die im § 2 Abs. 4 genannten Bedingungen für den Haushalt des Rates insgesamt einzuhalten. (5) Planänderungen entsprechend der Ersten Durchführungsbestimmung vom 13. September 1962 zur Verordnung über die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Investitionen (GBl. II S. 595) und der Anordnung vom 31. Dezember 1958 über die Finanzierung und Kontrolle der Investitionen der Pläne der Erhaltung und der Erweiterung der Grundmittel (Sonderdruck Nr. 294 des Gesetzblattes) gelten soweit erforderlich zugleich als Umsetzung von Haushaltsmitteln von einem Aufgabenbereich auf einen anderen Aufgabenbereich in den Einzelplänen 58 Erweiterung der Grundmittel und 09 Erweiterung des Wohnungs-beslandes Planänderungen zwischen dem Plan der Erweiterung der Grundmittel und dem Plan der Erweiterung des Wohnungsbestandes gelten gleichzeitig als Umsetzung zwischen den Einzelplänen 58 und 09. (6) Planänclcrungen zwischen dem Einzclplan 58 Erweiterung der Grundmittel und den für Invesli-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaftanstalt befinden und sicher verwahrt werden müssen. Die Entscheidung der Inhaftierten zum Tragen eigener oder anstaltseigener Kleidung ist auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geeignet ist oder die Person, deren Rechte im Rahmen der Wahrnehmung der Befugnis eingeschränkt wurde, keinen Beitrag mehr zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Hauptstadt der und die angrenzenden Bezirke - ergeben sich zum Beispiel hinsichtlich - der Aktivierung der volkspolizeilichen Streifentätigkeit in Schwer- und Brennpunkten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Formung und Ausprägung von Einstellungen, wie es bereits insbesondere im Abschnitt beschrieben wurde, gesellschaftliche Seite der Vorbeugung, weil wir keinen Menschen zurücklassen können.

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