Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 166); 166 Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 18. März 1963 duktionsmittelgroßhandels zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 134) zur Verfügung zu stellen. (2) Kosten für eine vom Vermittlungskontor veran-laßte zeitweilige Einlagerung im Lieferbetrieb sind vom Vermittlungskontor zu decken. § 7 (1) Ungenutzte Grundmittel, die keiner anderen Ver- Wendung zugeführt werden können und deshalb vom Vermittlungskontor nicht übernommen werden, sind nach Vorliegen der Ablehnung des Vermittlungskontors durch die Betriebe in eigener Verantwortung gemäß der Verordnung vom 19. Februar 1959 über das Erfassen, Sammeln und Aufbereiten von Eisen-, Stahl-und Nichteisenmetall-Schrott (GBl. I S. 144) der Verschrottung zuzuführen. (2) In den Betrieben der volkseigenen Land-, Forst-und Wasserwirtschaft ist zur Verschrottung von ungenutzten Grundmitteln mit einem Bruttowert von über 2000 DM die Zustimmung des übergeordneten Organs erforderlich. § 8 (1) Bei Verschrottung von' ungenutzten Grundmitteln tst der Nettowert der ungenutzten Grundmittel gemäß § 3 Abs. 2 zu ermitteln. (2) Der Bruttowert der zu verschrottenden ungenutzten Grundmittel ist gegen den Verschleiß und den Grundmittelfonds auszubuchen. (3) Die Schrotterlöse und Verschrottungskosten können zugunsten bzw. zu Lasten des Fonds „Erlös aus dem Verkauf ungenutzter Grundmittel“ verrechnet werden. § 9 Liegt ein Bedarf volkseigener Betriebe nicht vor, kann das Vermittlungskontor die von ihm übernommenen ungenutzten Grundmittel an a) Haushaltsorganisationen, b) die den volkseigenen Betrieben gleichgestellten Betri ebe, c) gesellschaftliche Organisationen einschließlich ihrer Betriebe, d) sozialistische Genossenschaften und deren rechtlich selbständige Einrichtungen, e) Betriebe mit staatlicher Beteiligung, f) private Betriebe (sofern ein Bedarf der vorgenannten Stellen nicht vorliegt) verkaufen. § 10 Ein Verkauf von Handelsausrüstungen durch die volkseigenen Handelsbetriebe an Konsumgenossenschaften im Rahmen der planmäßigen Sortiments- und Handelsnetzbereinigung ist nach Zustimmung des örtlichen Rates ohne Einschaltung des Vermittlungs-konlors zulässig. § 11 (1) Die den Betrieben übergeordneten Organe haben die ihnen von den Betrieben angebotenen ungenutzten Baumaschinen sowie Büromaschinen, die in ihrem Bereich nicht verkauft werden, a) dem Ministerium für Bauwesen, soweit es sich um Baumaschinen handelt, b) dem VEB Bürotechnik, soweit es sich um Büromaschinen handelt, anzubieten. (2) Im übrigen gelten für diese ungenutzten Grundmittel die Bestimmungen dieser Anordnung. § 12 (1) Die den Betrieben übergeordneten Organe sind berechtigt, Umsetzungen (ohne Werterstattung) anzuweisen bzw. zu genehmigen, wenn es sich um Verlagerungen kompletter Betriebe bzw. Betriebsteile oder Verlagerungen von Großgeräten volkseigener Bergbau-, Bau-, Baustoff- und Anlagenbaubetriebe sowie volkseigener Betriebe der Energiewirtschaft handelt. Derartige Anweisungen bzw. Genehmigungen sind auf solche Ausnahmefälle zu beschränken, in denen die Umsetzungen ökonomisch zweckmäßiger und mit besonderem Nutzen verbunden sind. (2) Die Umsetzungen haben grundsätzlich zu buchmäßigen Brutto- und Nettowerten zu erfolgen. Der Abnehmerbetrieb ist berechtigt, vom Lieferbetrieb zu verlangen, daß der Nettowert auf Grund des gebrauchswertmäßigen Zustandes herabgesetzt wird, wenn der Nettowert nicht mehr dem gebrauchswertmäßigen Zeitwert entspricht. Die Ermittlung dieses Zeitwertes hat gemäß § 3 Abs. 1 zu erfolgen. (3) Die Ermittlung des Nettowertes ist gemäß § 3 Abs. 2 und die Ausbuchung des Bruttowertes gemäß § 3 Abs. 3 vorzunehmen. (4) Die Umsetzungskosten können aus den im § 4 genannten Quellen finanziert werden. § 13 (1) Die den Betrieben übergeordneten Organe haben zu kontrollieren, ob in den Betrieben sämtliche ungenutzten Grundmittel erfaßt wurden. (2) Stellen die Leiter der Organe des Staatsapparates, insbesondere die Leiter der Kreditinstitute, fest, daß der Leiter eines Betriebes gegen die Angebotspflicht ungenutzter Grundmittel verstößt, so haben sie die Pflicht, vom Leiter des dem Betrieb übergeordneten Organs zu verlangen, daß er den Betrieb mit Terminstellung anweist, solche ungenutzten Grundmittel zu verkaufen. In diesen Fällen sind die Verkaufserlöse an den für den Betrieb zuständigen Haushalt abzuführen. § 14 (1) Verstößt der Leiter eines Betriebes vorsätzlich oder fahrlässig gegen die ihm nach dieser Anordnung obliegende Verpflichtung, ungenutzte Grundmittel an-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite Erfahrungen die bei der Sicherung, Kontrolle und Betreuung von Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten und - zusammen mit den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften darauf auszurichten, zur weite.pfi, Bfnöhung der Massen-Wachsamkeit und zur Vertiefung des rtrauens der Werktätigen zur Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung der Volkswirtschaft stehenden Fragen einzugehen. Ich möchte aber zumindest auf einige wenige noch kurz hinweisen, mir besonders bedeutungsvoll erscheinen.

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