Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 166

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 166); 166 Gesetzblatt Teil II Nr. 23 Ausgabetag: 18. März 1963 duktionsmittelgroßhandels zur Finanzierung von Beständen und Forderungen (GBl. II S. 134) zur Verfügung zu stellen. (2) Kosten für eine vom Vermittlungskontor veran-laßte zeitweilige Einlagerung im Lieferbetrieb sind vom Vermittlungskontor zu decken. § 7 (1) Ungenutzte Grundmittel, die keiner anderen Ver- Wendung zugeführt werden können und deshalb vom Vermittlungskontor nicht übernommen werden, sind nach Vorliegen der Ablehnung des Vermittlungskontors durch die Betriebe in eigener Verantwortung gemäß der Verordnung vom 19. Februar 1959 über das Erfassen, Sammeln und Aufbereiten von Eisen-, Stahl-und Nichteisenmetall-Schrott (GBl. I S. 144) der Verschrottung zuzuführen. (2) In den Betrieben der volkseigenen Land-, Forst-und Wasserwirtschaft ist zur Verschrottung von ungenutzten Grundmitteln mit einem Bruttowert von über 2000 DM die Zustimmung des übergeordneten Organs erforderlich. § 8 (1) Bei Verschrottung von' ungenutzten Grundmitteln tst der Nettowert der ungenutzten Grundmittel gemäß § 3 Abs. 2 zu ermitteln. (2) Der Bruttowert der zu verschrottenden ungenutzten Grundmittel ist gegen den Verschleiß und den Grundmittelfonds auszubuchen. (3) Die Schrotterlöse und Verschrottungskosten können zugunsten bzw. zu Lasten des Fonds „Erlös aus dem Verkauf ungenutzter Grundmittel“ verrechnet werden. § 9 Liegt ein Bedarf volkseigener Betriebe nicht vor, kann das Vermittlungskontor die von ihm übernommenen ungenutzten Grundmittel an a) Haushaltsorganisationen, b) die den volkseigenen Betrieben gleichgestellten Betri ebe, c) gesellschaftliche Organisationen einschließlich ihrer Betriebe, d) sozialistische Genossenschaften und deren rechtlich selbständige Einrichtungen, e) Betriebe mit staatlicher Beteiligung, f) private Betriebe (sofern ein Bedarf der vorgenannten Stellen nicht vorliegt) verkaufen. § 10 Ein Verkauf von Handelsausrüstungen durch die volkseigenen Handelsbetriebe an Konsumgenossenschaften im Rahmen der planmäßigen Sortiments- und Handelsnetzbereinigung ist nach Zustimmung des örtlichen Rates ohne Einschaltung des Vermittlungs-konlors zulässig. § 11 (1) Die den Betrieben übergeordneten Organe haben die ihnen von den Betrieben angebotenen ungenutzten Baumaschinen sowie Büromaschinen, die in ihrem Bereich nicht verkauft werden, a) dem Ministerium für Bauwesen, soweit es sich um Baumaschinen handelt, b) dem VEB Bürotechnik, soweit es sich um Büromaschinen handelt, anzubieten. (2) Im übrigen gelten für diese ungenutzten Grundmittel die Bestimmungen dieser Anordnung. § 12 (1) Die den Betrieben übergeordneten Organe sind berechtigt, Umsetzungen (ohne Werterstattung) anzuweisen bzw. zu genehmigen, wenn es sich um Verlagerungen kompletter Betriebe bzw. Betriebsteile oder Verlagerungen von Großgeräten volkseigener Bergbau-, Bau-, Baustoff- und Anlagenbaubetriebe sowie volkseigener Betriebe der Energiewirtschaft handelt. Derartige Anweisungen bzw. Genehmigungen sind auf solche Ausnahmefälle zu beschränken, in denen die Umsetzungen ökonomisch zweckmäßiger und mit besonderem Nutzen verbunden sind. (2) Die Umsetzungen haben grundsätzlich zu buchmäßigen Brutto- und Nettowerten zu erfolgen. Der Abnehmerbetrieb ist berechtigt, vom Lieferbetrieb zu verlangen, daß der Nettowert auf Grund des gebrauchswertmäßigen Zustandes herabgesetzt wird, wenn der Nettowert nicht mehr dem gebrauchswertmäßigen Zeitwert entspricht. Die Ermittlung dieses Zeitwertes hat gemäß § 3 Abs. 1 zu erfolgen. (3) Die Ermittlung des Nettowertes ist gemäß § 3 Abs. 2 und die Ausbuchung des Bruttowertes gemäß § 3 Abs. 3 vorzunehmen. (4) Die Umsetzungskosten können aus den im § 4 genannten Quellen finanziert werden. § 13 (1) Die den Betrieben übergeordneten Organe haben zu kontrollieren, ob in den Betrieben sämtliche ungenutzten Grundmittel erfaßt wurden. (2) Stellen die Leiter der Organe des Staatsapparates, insbesondere die Leiter der Kreditinstitute, fest, daß der Leiter eines Betriebes gegen die Angebotspflicht ungenutzter Grundmittel verstößt, so haben sie die Pflicht, vom Leiter des dem Betrieb übergeordneten Organs zu verlangen, daß er den Betrieb mit Terminstellung anweist, solche ungenutzten Grundmittel zu verkaufen. In diesen Fällen sind die Verkaufserlöse an den für den Betrieb zuständigen Haushalt abzuführen. § 14 (1) Verstößt der Leiter eines Betriebes vorsätzlich oder fahrlässig gegen die ihm nach dieser Anordnung obliegende Verpflichtung, ungenutzte Grundmittel an-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 166) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 166 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 166)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Untersuc hungshaftanstalt Anforderungen, die Sicherheit und Ordnung bei der Absicherung und Beaufsichtigung von. - Absicherung der weiblichen bei Betreuer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X