Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 159

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 159 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 159); 159 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 16. März 1963 Teil II Nr. 22 Tag Inhalt Seite 11.1. 63 Verordnung über den Verkehr mit Grundstudien. Grundstücksverkehrsverordnung 159 Verordnung über den Verkehr mit Grundstücken. Grundstücksverkehrsverordnung Vom 11. Januar 1963 Die Grundsätze der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der Deutschen Demokratischen Repubik erfordern, daß die Nutzung des Grund und Bodens in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen erfolgt, die ihren Ausdruck in den Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftsplänen finden. Es ist zu gewährleisten, daß die Ausübung des Eigentumsrechts am Grund und Boden der sozialistischen Entwicklung nicht zuwiderläuft und die sich aus dem Eigentum gegenüber der Gesellschaft ergebenden Verpflichtungen erfüllt werden. Dazu wird folgendes verordnet: I. Abschnitt § 1 (1) Die Nutzung des Grund und Bodens in der Deutschen Demokratischen Republik hat so zu erfolgen, daß die ökonomischen Grundlagen der Arbeiter-und-Bau-ern-Macht allseitig gestärkt, die staatliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet und die Interessen der Bürger in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen gewahrt werden. Für den Verkehr mit Grundstücken gelten daher die Grundsätze der sozialistischen Bodenpolitik. (2) Die staatlichen Organe haben bei der Kontrolle des Grundstücksverkehrs zu gewährleisten, daß alle Formen der sozialistischen Bodennutzung gefördert und die persönliche Nutzung von Grundstücken und Gebäuden, die für Wohn- und Erholungszwecke bestimmt sind, gesichert werden. Gleichzeitig ist jegliche Spekulation mit Grundstücken zu verhindern. § 2 (1) Zur Verwirklichung der Grundsätze gemäß § 1 sind die Übertragung des Eigentumsrechts an einem Grundstück oder Gebäude durch Rechtsgeschäft und der Verzicht auf das Eigentumsrecht an einem Grundstück oder Gebäude genehmigungspflichtig. Das gleiche gilt für den Erwerb des Eigentumsrechts an einem Grundstück oder Gebäude sowie des Rechts zur Errichtung von Gebäuden auf einem Grundstück durch eine juristische Person im Wege der Erbfolge. Soll der Rechtsübergang im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen, bedarf der Bieter der Genehmigung zur Abgabe von Geboten. (2) Genehmigungspflichtig sind ferner: . a) Rechtsgeschäfte, die die Einräumung des Rechts zur Errichtung von Gebäuden auf einem Grundstück sowie die Übertragung eines solchen Rechts zum Inhalt haben; Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend, b) Rechtsgeschäfte zur Belastung eines Grundstücks oder zur Übertragung einer Grundstücksbelastung, soweit die Belastung oder Übertragung nicht zugunsten volkseigener oder genossenschaftlicher Kreditinstitute erfolgt, c) Rechtsgeschäfte zur Übertragung eines Erbteils, wenn ein Grundstück oder Gebäude zum Nachlaß gehört. (3) Die Genehmigungspflicht erstreckt sich auch auf Verträge, durch die landwirtschaftliche Grundstücke einem anderen zur Nutzung überlassen werden (Pachtoder Nutzungsverträge). § 3 Rechtsgeschäfte, die sich ihrem Inhalt nach auf die Umgehung dieser Verordnung richten, sind nichtig. § 4 (1) Über Genehmigungsanträge gemäß § 2 entscheidet der zuständige Rat des Kreises. Die Genehmigung des Verzichts bedarf eines Beschlusses des Rates des Kreises. (2) Die Genehmigung umfaßt auch die preisrechtliche und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, sofern solche Bescheinigungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind; sie umfaßt ferner die Bestätigung, daß gegen die Übertragung des Eigentumsrechts baurechtlich und städtebaulich keine Bedenken bestehen. (3) Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden. Die Erteilung der Genehmigung unter einer Auflage ist zu begründen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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