Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 159

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 159 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 159); 159 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 16. März 1963 Teil II Nr. 22 Tag Inhalt Seite 11.1. 63 Verordnung über den Verkehr mit Grundstudien. Grundstücksverkehrsverordnung 159 Verordnung über den Verkehr mit Grundstücken. Grundstücksverkehrsverordnung Vom 11. Januar 1963 Die Grundsätze der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der Deutschen Demokratischen Repubik erfordern, daß die Nutzung des Grund und Bodens in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen erfolgt, die ihren Ausdruck in den Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftsplänen finden. Es ist zu gewährleisten, daß die Ausübung des Eigentumsrechts am Grund und Boden der sozialistischen Entwicklung nicht zuwiderläuft und die sich aus dem Eigentum gegenüber der Gesellschaft ergebenden Verpflichtungen erfüllt werden. Dazu wird folgendes verordnet: I. Abschnitt § 1 (1) Die Nutzung des Grund und Bodens in der Deutschen Demokratischen Republik hat so zu erfolgen, daß die ökonomischen Grundlagen der Arbeiter-und-Bau-ern-Macht allseitig gestärkt, die staatliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet und die Interessen der Bürger in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen gewahrt werden. Für den Verkehr mit Grundstücken gelten daher die Grundsätze der sozialistischen Bodenpolitik. (2) Die staatlichen Organe haben bei der Kontrolle des Grundstücksverkehrs zu gewährleisten, daß alle Formen der sozialistischen Bodennutzung gefördert und die persönliche Nutzung von Grundstücken und Gebäuden, die für Wohn- und Erholungszwecke bestimmt sind, gesichert werden. Gleichzeitig ist jegliche Spekulation mit Grundstücken zu verhindern. § 2 (1) Zur Verwirklichung der Grundsätze gemäß § 1 sind die Übertragung des Eigentumsrechts an einem Grundstück oder Gebäude durch Rechtsgeschäft und der Verzicht auf das Eigentumsrecht an einem Grundstück oder Gebäude genehmigungspflichtig. Das gleiche gilt für den Erwerb des Eigentumsrechts an einem Grundstück oder Gebäude sowie des Rechts zur Errichtung von Gebäuden auf einem Grundstück durch eine juristische Person im Wege der Erbfolge. Soll der Rechtsübergang im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen, bedarf der Bieter der Genehmigung zur Abgabe von Geboten. (2) Genehmigungspflichtig sind ferner: . a) Rechtsgeschäfte, die die Einräumung des Rechts zur Errichtung von Gebäuden auf einem Grundstück sowie die Übertragung eines solchen Rechts zum Inhalt haben; Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend, b) Rechtsgeschäfte zur Belastung eines Grundstücks oder zur Übertragung einer Grundstücksbelastung, soweit die Belastung oder Übertragung nicht zugunsten volkseigener oder genossenschaftlicher Kreditinstitute erfolgt, c) Rechtsgeschäfte zur Übertragung eines Erbteils, wenn ein Grundstück oder Gebäude zum Nachlaß gehört. (3) Die Genehmigungspflicht erstreckt sich auch auf Verträge, durch die landwirtschaftliche Grundstücke einem anderen zur Nutzung überlassen werden (Pachtoder Nutzungsverträge). § 3 Rechtsgeschäfte, die sich ihrem Inhalt nach auf die Umgehung dieser Verordnung richten, sind nichtig. § 4 (1) Über Genehmigungsanträge gemäß § 2 entscheidet der zuständige Rat des Kreises. Die Genehmigung des Verzichts bedarf eines Beschlusses des Rates des Kreises. (2) Die Genehmigung umfaßt auch die preisrechtliche und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, sofern solche Bescheinigungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erforderlich sind; sie umfaßt ferner die Bestätigung, daß gegen die Übertragung des Eigentumsrechts baurechtlich und städtebaulich keine Bedenken bestehen. (3) Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden. Die Erteilung der Genehmigung unter einer Auflage ist zu begründen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer besonders bedeutsamen staatlichen oder gesellschaftlichen Stellung bsw, ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit für den Gegner besonders interessant sind und vor seinen Angriffen geschützt werden müssen.

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