Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 139

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 139 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 139); 139 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 8. März 1963 Teil II Nr. 20 Tag ' Inhalt Seite 28.2. 63 Verordnung über die Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen 139 Verordnung über die Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen. Vom 28. Februar 1963 Der Schutz der Bevölkerung, der Volkswirtschaft und der Kulturgüter der Deutschen Demokratischen Republik vor Katastrophen aller Art wie verheerende Naturereignisse, Schadens- oder Unglücksfälle von außerordentlicher Schwere erfordert Maßnahmen, die Katastrophen und ihren Auswirkungen Vorbeugen sowie im Katastrophenfall deren schnelle und wirkungsvolle Bekämpfung ermöglichen. Im Vordergrund steht die Beseitigung von Gefahrenquellen, die Katastrophen begünstigen können. Es kommt darauf an, alle Maßnahmen zu treffen, um Katastrophen zu verhindern, sie zu bekämpfen und alle Folgen schnellstens zu beseitigen. Die Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen sowie die Beseitigung ihrer Folgen führt erst dann zum vollen Erfolg, wenn neben den Staats- und Wirtschaftsorganen breite Kreise der Bevölkerung an der Katastrophenverhütung und -bekämpfung mitwirken. Es wird deshalb erwartet, daß alle Bürger der Deutschen Demokratischen Republik die Maßnahmen der Katastrophenkommissionen unterstützen. Um einen straffen und einheitlichen Einsatz aller für die Katastrophenverhütung und -bekämpfung zur Verfügung stehenden Kräfte und Mittel zu gewährleisten, wird folgendes verordnet: S 1 (1) Gestützt auf die aktive Mitarbeit der Bevölkerung sind alle Staats- und Wirtschaftsorgane sowie sonstige Institutionen, Eigentümer und Nutzer von Anlagen verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich alle zur Beseitigung von Gefahrenquellen und zur Verhütung von Katastrophen erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen zu treffen. Alle Staats- und Wirtschaftsorgane haben die hierfür erforderliche Kontrolle in Zusammenarbeit mit den demokratischen Massenorganisationen zu organisieren. (2) Alle Staats- und Wirtschaftsorgane sowie sonstige Institutionen und alle Bürger sind verpflichtet, bei der Abwehr akuter Katastrophengefahren, der Bekämpfung von Katastrophen und der Beseitigung der eingetretenen unmittelbaren Folgen mitzuwirken. (3) Als Gefahrenquellen sind Ereignisse und Erscheinungen anzusehen, die durch ihre Wirkung oder durch ihr Vorhandensein Katastrophen begünstigen oder zu Katastrophen führen können. Katastrophen sind verheerende Naturereignisse und Schadensoder Unglücksfälle von außerordentlicher Schwere und in der Regel überörtlichen Ausmaßes, deren Bekämpfung den koordinierten Einsatz von Menschen und Mitteln erforderlich macht, der nicht von einzelnen Staats- und Wirtschaftsorganen allein geleitet werden kann. § 2 (1) Der Schwerpunkt des Kampfes gegen Katastrophen liegt in der vorbeugenden Tätigkeit zur Verhütung von Katastrophen durch Beseitigung von Gefahrenquellen und durch planmäßige Organisierung der Katastrophenbekämpfung. (2) Bekanntgewordene Gefahrenquellen sind sofort zu untersuchen und durch die im § 1 Abs. 1 genannten verantwortlichen Stellen schnell und gründlich zu beseitigen. Die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist zu kontrollieren. § 3 Zur Leitung, Koordinierung und Kontrolle aller Maßnahmen der Katastrophenverhütung und -bekämpfung werden folgende Katastrophenkommissionen gebildet: a) für den Bereich der Deutschen Demokratischen Republik die Zentrale Katastrophenkommission, b) für den Bereich jedes Bezirkes die Katastrophenkommission des Bezirkes, c) für den Bereich jedes Kreises die Katastrophenkommission des Kreises. § 4 (1) Vorsitzender der Zentralen Katastrophenkommission ist der Minister des Innern. (2) Vorsitzende der Katastrophenkommissionen der Bezirke sind die Vorsitzenden der Räte der Bezirke. (3) Vorsitzende der Katastrophenkommissionen der Kreise sind die Vorsitzenden der Räte der Kreise. (4) Die Festlegung der Zusammensetzung der Zentralen Katastrophenkommission und der Katastrophenkommissionen der Bezirke und Kreise erfolgt durch Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der tanstait. Neueingelieferte Verhaf tets kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Beweissicherung bei Festnah-fi Vertrauliche Verschlußsache Lehrmaterial, Ziele und Aufgaben der Untersuchung von Druckerzeugnissen, maschinen- oder hangeschriebenen Schriftstücken und anderen Dokumenten, die bei der Vorbereitung und Realisierung der Wiedereingliederung die Persönlichkeit und Individualität des Wiedereinzugliedernden, die zu erwartenden konkreten Bedingungen der sozialen Integration im Arbeite-, Wohn- und Freizeitbereich, die der vorhergehenden Straftat zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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