Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1963, Seite 121

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963, Seite 121 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, S. 121); Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 22. Februar 1963 121 8. Verordnung vom 11. September 1952 über die Bereinigung bestimmter, mit der Bankenschließung zusammenhängender Schuldverhältnisse (GBl. S. 860), Erste Durchführungsbestimmung hierzu vom 11. September 1952 (GBl. S. 860), 9. Verordnung vom 15. Oktober 1953 zur Regelung der Entschädigungsleistungen für die in Volkseigentum überführten Energieanlagen (GBl. S. 1033), Erste Durchführungsbestimmung hierzu vom 15. Oktober 1953 (GBl. S. 1034), 10. Verordnung vom 15. Oktober 1953 zur Regelung der Entschädigungsleistungen für Bodenschätze, Bergbaubetriebe sowie Heil- und Mineralquellen (GBl. S. 1037), Erste Durchführungsbestimmung hierzu vom 15. Oktober 1953 (GBl. S. 1038), 11. Verordnung vom 15. Oktober 1953 zur Regelung der Entschädigungsleistungen für Lichtspieltheater (GBl. S. 1040), Erste Durchführungsbestimmung hierzu vom 15. Oktober 1953 (GBl. S. 1041), 12. Verordnung vom 23. August' 1956 über die Erstattung von Leistungen ehemaliger Wohnsiedler, die von einer volkseigenen Siedlerstelle verzogen sind (GBl. I S. 683), Erste Durchführungsbestimmung hierzu vom 20. Oktober 1956 (GBl. I S. 1163). VIII. Aus dem Bereich Stellenpläne 1. Verordnung vom 4. Oktober 1951 über den Direktorfonds 1951 (GBl. S. 1115), Erste Durchführungsbestimmung hierzu vom 29. November 1951 (GBl. S. 1117), 2. Verordnung vom 25. März 1952 über die Bildung und Verwendung des Direktorfonds in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft im Planjahr 1952 (GBl. S. 229; Ber. S. 286), Erste Durchführungsbestimmung hierzu vom 22. Juli 1952 (GBl. S. 639), Zweite Durchführungsbestimmung hierzu vom 20. August 1952 (GBl. S. 770), Dritte Durchführungsbestimmung hierzu vom 20. August 1952 (GBl. S. 773), Vierte Durchführungsbestimmung hierzu vom 4. Dezember 1952 (GBl. S. 1291), 3. Verordnung vom 16. April 1953 über die Bildung und Verwendung des Direktorenfonds in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft im Planjahr 1953 (GBl. S. 589), Erste Durchführungsbestimmung 31. August 1953 (GBl. S. 992), hierzu vom Zweite Durchführungsbestimmung 1. Oktober 1953 (GBl. S. 1016), hierzu vom Dritte Durchführungsbestimmung 1. Oktober 1953 (GBl. S. 1017), hierzu vom Vierte Durchführungsbestimmung 1. Oktober 1953 (GBl. S. 1020), hierzu vom Fünfte Durchführungsbestimmung 1. Oktober 1953 (GBl. S. 1022), hierzu vom Sechste Durchführungsbestimmung 1. Oktober 1953 (GBl. S. 1023), hierzu vom 4. Verordnung vom 1. Oktober 1953 zur Änderung der Verordnung über die Bildung und Verwendung des Direktorfonds in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft im Planjahr 1953 (GBl. S. 1015), 5. Verordnung vom 22. September 1958 zur Aufhebung der Verordnung über Ausgleichszahlung für Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung bei planmäßiger Übernahme neuer Aufgaben (GBl. I S. 687). IX. Aus dem Bereich der Finanzierung der Landwirtschaft Verordnung vom 24. November 1955 über die Aufhebung der Verordnung über die Finanzierung der Maschinen-Traktoren-Stationen (GBl. I S. 853). § 2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. Februar 1963 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister der Finanzen Stoph I. V.: Sandig Erster Stellvertreter Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministers des Ministerrates Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Dienstflagge der Nationalen Volksarmee. Flaggenordnung Vom 11. Februar 1963 Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 27. Juni 1957 über die Dienstflagge der Nationalen Volksarmee (GBl. I S. 505) wird folgendes bestimmt: § 1 Die Ziff. 4 Abs. 2 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 27. Oktober 1960 zur Flaggenordnung (GBl. II S. 410) erhält folgende Fassung: „(2) Die Flaggenparade wird vom Offizier vom Dienst kommandiert. Dazu tritt eine Ehrenkompanie bzw. Zug oder Wache rechts (wenn es der Platz nicht erlaubt, links) der Fahnenmasten mit der Front zur Flagge und das Musikkorps rechts der Ehrenkompanie an. An die Fahnenmasten treten je zwei Posten mit der Front zueinander. Ein Posten an jedem Fahnenmast löst die Halteschnur der Flagge und zieht die Bindung nach unten. Der zweite Posten hängt die Flagge mit dem Karabinerhaken in die Bindung und hält die Flagge in der Hand. Der Offizier vom Dienst stellt sich zehn Schritte vor der Mitte der Fahnenmasten mit der Front zu den Flaggen auf. Er kommandiert: „Flaggenparade stillgestanden!“, läßt präsentieren mit Blickwendung und kommandiert weiter: „Heiß Flagge!“ Dabei legt er die rechte Hand an die Kopfbedeckung. Auf das Kommando: „Heiß Flagge!“ ziehen die Posten die Flaggen langsam bis zur Spitze der Fahnenmaste. Auf „Flagge“ setzt das Musikkorps ein und spielt eine Strophe der Nationalhymne. Die Flaggen auf oder vor dem Stabsgebäude werden während des ! 2. DB (GBl. II 1960 Nr. 36 S. 419);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 112 vom 31. Dezember 1963 auf Seite 888. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1963 (GBl. DDR ⅠⅠ 1963, Nr. 1-112 v. 4.1.-31.12.1963, S. 1-888).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit zu verwirklichen sucht. Die Forschungsarbeit stützt sich auf die grundlegenden und allgeraeingültigen Aussagen einschlägiger anderer Forschungs- ergebnisse. Auf die Behandlung von Problemstellungen, die sich Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der von der Linie forderte, um einen noch größeren Beitrag zu leisten, die politisch-operative Lage stets real und umfassend einzuschätzen; die Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners und innerer feindlicher Kräfte gegen unsere Volkswirtschaft, gegen die sozialistische ökonomische Integration und die ökonomische Zusammenarbeit aufzuklären und vorbeugend zu verhindern.

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