Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 88

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 88 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 88); 88 Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 14. Februar 1962 Umsatz- und Gewerbesteuer) ohne besonderen Nachweis einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag beträgt bei schrankfertiger Wäsche 90 % und bei Naßwäsche 75 % der Betriebseinnahmen. (2) Bei Inanspruchnahme der im Abs. 1 genannten Pauschbeträge sind die Einnahmen für Fertig- und Naßwäsche getrennt nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzuzeichnen. Weitere Aufzeichnungen sind für steuerliche Zwecke nicht erforderlich. (3) Werden höhere Betriebsausgaben geltend gemacht, ist der Gesamtbetrag der Betriebsausgaben nachzuweisen. (4) Gewinne oder Verluste, die bei einer Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes entstehen, sind nicht nach der im Abs. 1 genannten Regelung, sondern in der tatsächlichen Höhe zu ermitteln. (5) Bei Betrieben, deren jährlicher Gesamtumsatz 24 000, DM nicht übersteigt, werden die Umsätze aus Waschen und Plätten bis zu 12 000, DM jährlich von der Umsatzsteuer befreit. (6) Wird die Tätigkeit nur während eines Teiles des Kalenderjahres ausgeübt, sind die im Abs. 5 genannten Grenzen nur anteilig zu gewähren. Angefangene Monate gelten als volle Monate. (7) Die Regelungen der Absätze 1 bis 6 finden nur auf Betriebe Anwendung, deren Jahresgesamtleistung in den im Abs. 1 genannten Tätigkeiten die des Jahres 1959 erreicht oder übersteigt. In besonderen Fällen (z. B. Krankheit, Veränderung der Struktur der Leistungen) entscheidet über die Gewährung der Vergünstigung das zuständige Fachorgan beim Rat des Kreises bzw. beim Rat der Stadt.“ § 5 Nach § 86 wird folgender § 86 a eingefügt: „Besteuerung der privaten Heißmangel-, Gardinenspann-, Färbereibetriebe und Betriebe für chemische und Bcttfedern-Reinigungen * (1) Bei privaten Heißmangel-, Gardinenspann-, Färbereibetrieben und Betrieben für chemische und Bettfedern-Reinigungen wird zur Abgeltung der mit diesen Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (einschließlich Umsatz- und Gewerbesteuer) ohne besonderen Nachweis ein Pauschbetrag in Höhe von 75 % der Betriebseinnahmen anerkannt. (2) Werden im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 3 fremde Arbeitskräfte (7200 Stunden) beschäftigt, erhöht sich der im Abs. 1 genannte Pauschbetrag auf 85 %. (3) Bei Inanspruchnahme der in den Absätzen 1 und 2 genannten Pauschbeträge sind lediglich die Einnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzuzeichnen. (4) Werden höhere Betriebsausgaben geltend gemacht, ist der Gesamtbetrag der Betriebsausgaben nachzuweisen. (5) Gewinne oder Verluste, die bei einer Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes entstehen, sind nicht nach der im Abs. 1 bzw. 2 genannten Regelung, sondern in der tatsächlichen Höhe zu ermitteln. (6) Bei Betrieben, deren jährlicher Gesamtumsatz 24 000, DM nicht übersteigt, werden die Umsätze aus Heißmangeln, Gardinenspannen, Färben und Chemisch- bzw. Bettfedern-Reinigen bis zu 12 000, DM jährlich von der Umsatzsteuer befreit. (7) Wird die Tätigkeit nur während eines Teiles des Kalenderjahres ausgeübt, sind die im Abs. 6 genannten. Grenzen nur anteilig zu gewähren. Angefangene Monate gelten als volle Monate. (8) Die Regelungen der Absätze 1 bis 7 finden nur auf Betriebe Anwendung, deren Jahresleistung in den im Abs. 1 genannten Tätigkeiten die des Jahres 1959 erreicht oder übersteigt. In besonderen Fällen (z. B. Krankheit, Veränderung der Struktur der Leistungen) entscheidet über die Gewährung der Vergünstigungen das zuständige Fachorgan beim Rat des Kreises bzw. beim Rat der Stadt.“ § 6 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft und ist ab dem Veranlagungszeitraum 1962 anzuwenden. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 4 vom 2. Dezember 1960 über die Steuerveranlagung der privaten Wirtschaft und der Genossenschaften (Veranlagungsrichtlinien 1959 priv. ) (GBl. II S. 501) außer Kraft. Berlin, den 30. Januar 1962 Der Minister der Finanzen Rumpf Anordnung über die Rechnungslegung für die Bauproduktion. Vom 22. Januar 1962 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für die Rechnungslegung der Bauproduktion (nachstehend Rechnungslegung genannt) der Baubetriebe aller Eigentumsformen. 5 2 Rechnungslegung (1) Die Rechnungslegung erfolgt in einer der nachfolgend genannten Formen: 1. nach der Dreistufenabrechnung entsprechend der Anordnung vom 8. September 1960 über' die Rechnungslegung und Bezahlung von Bauleistungen für den Wohnungsneubau in Serienfertigung nach der Taktmethode (GBl. II S. 359); 2. am Ende eines jeden Monats.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen. Er übt die Disziplinarbefugnis auf der Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse öffentlichkeitswirksame vorbeugende Maßnahmen durchgeführt und operative Grundprozesse unterstützt werden. Insgesamt wurde somit zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit beigetragen.

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