Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 87

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 87 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 87); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 14. Februar 1962 87 Anordnung Nr. 5* über die Steuerveranlagung der privaten Wirtschaft und der Genossenschaften. (Veranlagungsrichtlinien 1959 priv. ) Vom 30. Januar 1962 Zur Änderung der Anordnung vom 2. Februar 1960 über die Steuerveranlagung der privaten Wirtschaft und der Genossenschaften (Veranlagungsrichtlinien 1959 priv. ) (Sonderdruck Nr. 311 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 26 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Aufwendungen für gesellschaftliche Zwecke, die durch Sichtwerbung, Raumgestaltung bei Belegschaftsversammlungen und dergleichen entstehen, sind Betriebsausgaben, soweit .das verwandte Material aus dem eigenen Betrieb entnommen und die Arbeit von Betriebsangehörigen ausgeführt wird. Soweit derartige Aufwendungen nicht durch innerbetriebliche Leistungen entstehen, können sie im Rahmen des Gesamtbetrages für die individuelle Werbung gemäß § 27 Abs. 3 bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinnes als Betriebsausgaben behandelt werden. Brauereien können diese Aufwendungen im Rahmen des Gesamtbetrages für Werbung gemäß § 27 Abs. 7 als Betriebsausgaben absetzen.“ § 2 Der § 27 erhält folgende Fassung: „Werbung (1) Aufwendungen für die Massenwerbung (Zeitungsanzeigen, Diapositive usw.) sind als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der Gesamtbetrag den Jahresdurchschnitt an derartigen Aufwendungen der Veranlagungszeiträume 1960 und 1961 abzüglich 20 % nicht übersteigt. (2) Aufwendungen für Kostproben an Wein und Spirituosen, die von Keltereien und Spirituosenher-stellem für Zwecke des Vertriebes gewährt werden, sind Betriebsausgaben, soweit ihr Gesamtbetrag a) bei Spirituosenherstellem 0,50 DM je hl Spirituosenausstoß und b) bei Keltereien 0,40 DM je hl verkauften Weins nicht übersteigt. Die Aufwendungen, die den Zigar-renherstellem für die im Vertrieb gewährten Rauchproben entstehen, sind ebenfalls abzugsfähig, soweit ihr Gesamtbetrag 0,15 DM je 1000 Stück verkaufter Zigarren nicht übersteigt. (3) Aufwendungen für die individuelle Werbung, bei der sich für den Empfänger des Werbeartikels ein persönlicher Vorteil ergibt, sind Betriebsausgaben, wenn der Einzelhandelsverkaufspreis des einzelnen Gegenstandes 5, DM nicht übersteigt. Voraussetzung ist aber, daß an den Gegenständen ein werbender Hinweis angebracht ist (z. B. Firma oder ähnliches). Aufwendungen für die individuelle Werbung im Interesse des Exports sind als Betriebsausgaben ab- Anordnung Nr. (GBl. n HW) NT. fi5 S. *n zugsfähig, wenn der Einzelhandelsverkaufspreis des einzelnen Gegenstandes 30, DM nicht übersteigt und die Gegenstände den ausländischen Abnehmern übergeben bzw. übersandt sind. Der Gesamtbetrag für die individuelle Werbung darf jedoch den im Jahresdurchschnitt der Veranlagungszeiträume 1960 und 1961 als Betriebsausgabe anerkannten Betrag für die individuelle Werbung nicht übersteigen. (4) Zur individuellen Werbung gemäß Abs. 3 gehören auch Aufwendungen für unentgeltlich versandte oder im Betrieb angebotene Warenproben (z. B. Ärztemuster). Derartige Warenproben sind nur im Rahmen der Grenzen des Abs. 3 abzugsfähig. Das Anbringen eines werbenden Hinweises ist nicht erforderlich. Die im Abs. 2 genannten Betriebe dürfen keine Aufwendungen für Warenproben im Rahmen des Abs. 3 geltend machen. (5) Zur individuellen Werbung gehören nicht Aufwendungen für Nahrungs- und Genußmittel, soweit sie nicht im eigenen Betrieb hergestellt werden, auch wenn ein werbender Hinweis angebracht ist. (6) Aufwendungen für Warenproben, Muster und dergleichen, die im Export versandt worden sind, sind unabhängig von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 5 Betriebsausgaben, wenn ihre Versendung von den zuständigen Außenhandelsorganen im einzelnen oder global genehmigt worden ist. (7) Aufwendungen der Brauereien für die Werbung sind abweichend von den Absätzen 1 und 3 Betriebsausgaben, soweit der Gesamtbetrag 0,19 DM je hl Bierausstoß nicht übersteigt. Hierzu gehören auch die Aufwendungen für Kostproben und Kundenspesen sowie die Aufwendungen für Bieruntersetzer. Die Aufwendungen für Kostproben und Kundenspesen dürfen jedoch 0,04 DM je hl Bierausstoß nicht überschreiten.“ § 3 (1) Der § 29 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst e erhält folgende Fassung: „Verspätungs- und Verzugszinsen, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder Vereinbarungen gezahlt werden;“ (2) Der § 29 Abs. 1 Ziff. 1 letzter Satz erhält folgende Fassung: „Sind Aufwendungen und Erträge an den in den Buchstaben c, d und e genannten Vertragsstrafen und Zinsen vorhanden, können die Aufwendungen und Erträge auch untereinander saldiert werden. In diesen Fällen sind die Aufwendungen nach den Buchstaben c, d und e nur insoweit nicht abzugsfähig, wie die Summe aller Aufwendungen die Summe aller Erträge übersteigt.“ § 4 Der § 86 erhält folgende Fassung: „Besteuerung der privaten Wäscherei- und Plättereibetriebe (1) Private Wäscherei- und Plättereibetriebe können zur Abgeltung der mit diesen Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (einschließlich;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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