Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 855

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 855 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 855); Gesetzblatt Teil II Nr. 100 Ausgabetag: 31. Dezember 1962 855 Obwohl in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Entwicklung des polytechnischen Unterrichts sich viele Lehrer bemühen, ihren Mathematikunterricht mit der Praxis zu verbinden, wird nicht selten nur eine oberflächliche und praktizistische Verbindung hergestellt. Dabei wird oft die Systematik des Mathematikunterrichts gestört, wertvolle Unterrichtszeit vertan und der Erwerb sicherer und anwendungsfähiger mathematischer Kenntnisse nicht gefördert. Im Unterricht in der sozialistischen Produktion, im Werkunterricht, in den naturwissenschaftlichen, aber auch in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern sowie in den naturwissenschaftlichen und technischen Arbeitsgemeinschaften werden hingegen mathematische Methoden und Verfahren zu wenig genutzt. Die außerunterrichtliche Betätigung der Schüler ist noch nicht zum festen Bestandteil der mathematischen Ausbildung geworden. Die Leitungen der Freien Deutschen Jugend, der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und die Organe der Volksbildung werden ihrer Verantwortung für die Entwicklung des Interesses aller Schüler an der Mathematik und für die zielstrebige Arbeit von Kursen, Zirkeln und Arbeitsgemeinschaften .nicht gerecht. Um die genannten Hemmnisse und Mängel bei der Verbesserung des Mathematikunterrichts schnell zu überwinden und die mathematische Bildung der heran-wachsenden Generation auf ein wesentlich höheres Niveau zu heben, ist es erforderlich, folgende Hauptaufgaben zu lösen: 1. Die Ausbildung der Fachlehrer für Mathematik sowie die mathematische Ausbildung der Unterstufenlehrer ist grundlegend zu verbessern, so daß sie für die Erteilung eines modernen Mathematikunterrichts von hohem wissenschaftlichem Niveau befähigt werden und mit den beim umfassenden Aufbau des Sozialismus wachsenden Anforderungen an den Mathematikunterricht Schritt halten können. 2. Die Sicherung eines hohen Niveaus des Mathematikunterrichts, die Wissenschaftlichkeit in jeder Unterrichtsstunde und die Intensivierung des Un-terichtsprozesses erfordern, daß der Mathematikunterricht an allen Schulen auf allen Klassenstufen i von dafür qualifizierten Lehrern erteilt wird. Der Einsatz der Mathematiklehrer und ihre Weiterbildung sind wesentlich zu verbessern und straff / zu leiten. 3. Die Unterrichtsgestaltung ist kritisch zu überprüfen und der Lernprozeß zu intensivieren, so daß alle Schüler ein sicheres und anwendbares mathematisches Grundwissen erwerben und zum mathematischen Denken befähigt werden. Dabei sind mathematisch talentierte Schüler systematisch zu fördern. Es ist erforderlich, die Schülerleistungen und die Erfüllung der Lehrpläne regelmäßig zu analysieren, konkrete Schlußfolgerungen zu ziehen und die Anwendung der besten Unterrichtserfahrungen überall zu organisieren. 4. Der Mathematikunterricht in der Unterstufe muß die Schüler gründlich und zielstrebig auf die Anforderungen des Fachunterrichts der oberen Klassen vorbereiten. Beim Übergang der Schüler von einer Klassenstufe in die nächsthöhere ist die Kontinuität des Bildungsprozesses zu gewährleisten. Es ist notwendig, eine klare Abgrenzung der Aufgaben und des Inhaltes des Mathematikunterrichts der all- gemeinbildenden Schulen, der Berufsbildung und der anderen weiterführenden Bildungseinrichtungen vorzunehmen. 5. Zur Verbesserung der mathematischen Bildung und Erziehung ist eine vielseitige Betätigung der Jugend auf mathematischem Gebiet mit Unterstützung der breiten demokratischen Öffentlichkeit zu entwickeln. Die außerunterrichtliche Arbeit auf dem Gebiet der Mathematik muß zum festen Bestandteil der mathematischen Ausbildung der Schüler werden. Die Elternbeiräte sollten unter allen Eltern die Aufklärungsarbeit über Rolle und Bedeutung der Mathematik wirkungsvoll unterstützen. 6. Die höheren Anforderungen an die mathematische Bildung beim umfassenden Aufbau des Sozialismus erfordern zu untersuchen, welches mathematische Wissen und Können die Schüler in Zukunft in der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule erwerben sollen. Die Lehrpläne sind weiter zu entwickeln, und gleichzeitig sind neue Schulbücher und moderne Lehrmittel zu erarbeiten. I. Zur Lösung dieser Hauptaufgaben sind sofort folgende Maßnahmen einzuleiten bzw. weiterzuführen: 1. Die Ausbildung von Mathematiklehrern ist ihrem Charakter nach ein vollwertiges Hochschulstudium. Bis zum Beginn des Studienjahres 1963/64 sind einheitliche Studienprogramme für die Ausbildung der Mathematiklehrer auszuarbeiten. Sie müssen gewährleisten, daß die Studenten ein hohes fachliches Wissen und Können erwerben, in einer breiten Grundlagenausbildung sämtliche Gebiete der Schulmathematik vom exakten fachwissenschaftlichen Standpunkt aus erfassen und die Bedeutung und die Wirksamkeit der Mathematik für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens erkennen. Durch eine systematische methodische Ausbildung, die von den Erfordernissen der sozialistischen Schule ausgeht und rationell auf den Fachveranstaltungen aufbaut, sind die Studenten besser auf die Aufgaben bei der mathematischen Bildung und Erziehung vorzubereiten. Sie müssen mit der Anwendung rationeller Unterrichtsmethoden, die eine Intensivierung des Lernprozesses zur Folge haben, vertraut werden und bereits während ihrer Ausbildung die Arbeit der besten Mathematiklehrer kennenlernen. Zu diesem Zweck sind in größerem Umfang als bisher erfahrene, gut qualifizierte Mathematiklehrer in die Ausbildung der Studenten einzubeziehen. Die Fachkombinationen in der Mathematiklehrerausbildung sind so zu verändern, daß beste Ausbildungsergebnisse erreicht werden und der fachgerechte Einsatz der Absolventen in der Schulpraxis erleichtert wird. 2. Die mathematische Ausbildung in den Instituten für Lehrerbildung ist sofort in ihrem Umfang zu verstärken und in ihrer Qualität zu verbessern. Die Studenten müssen für den Mathematikunterricht der Unterstufe exakte fachwissenschaftliche und fachmethodische Grundlagen erhalten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Reise eines Instrukteurs in das Operationsgebiet zur Wahrnehmung des Treffs ist ein Reiseplan auszuarbeiten, der entsprechend der bestehenden Ordnung durch den zuständigen Dienstvorgesetzten zu bestätigen ist.

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