Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 85

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 85 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 85); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 14. Februar 1962 85 Anordnung Nr. 3* über die Steuerveranlagung der halbstaatlichen Betriebe und ihrer Gesellschafter. (Veranlagungsrichtlinien 1959 halbst. ) Vom 30. Januar 1962 Zur Änderung der Anordnung vom 5. Februar 1960 über die Steuerveranlagung der halbstaatlichen Betriebe und ihrer Gesellschafter (Veranlagungsrichtlinien 1959 halbst. ) (Sonderdruck Nr. 312 des Gesetzblattes) wird folgendes angeordnet: § 1 Der § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Aufwendungen für gesellschaftliche Zwecke, die durch Sichtwerbung, Raumgestaltung bei Belegschaftsversammlungen und dergleichen entstehen, sind Betriebsausgaben, soweit das verwandte Material aus dem eigenen Betrieb entnommen und die Arbeit von Betriebsangehörigen ausgeführt wird. Soweit derartige Aufwendungen nicht durch innerbetriebliche Leistungen enstehen, können sie im Rahmen des Gesamtbetrages für die individuelle Werbung gemäß § 21 Abs. 3 bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinnes als Betriebsausgaben behandelt werden. Brauereien können diese Aufwendungen im Rahmen des Gesamtbetrages für Werbung gemäß § 21 Abs. 7 bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinnes als Betriebsausgaben absetzen.“ § 2 Der § 21 erhält folgende Fassung: „Werbung (1) Aufwendungen für die Massenwerbung (Zeitungsanzeigen, Diapositive usw.) sind als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der Gesamtbetrag den Jahresdurchschnitt an derartigen Aufwendungen der Veranlagungszeiträume 1960 und 1961 abzüglich 20 % nicht übersteigt. (2) Aufwendungen für Kostproben an Wein und Spirituosen, die von Keltereien und Spirituosenher-stellem für Zwecke des Vertriebes gewährt werden, sind Betriebsausgaben, soweit ihr Gesamtbetrag a) bei Spirituosenhei-stellem 0,50 DM je hl Spirituosenausstoß und b) bei Keltereien 0,40 DM je hl verkauften Weins nicht übersteigt. Die Aufwendungen, die den Zigarrenherstellern für die im Vertrieb gewährten Rauchproben entstehen, sind ebenfalls abzugsfähig, soweit ihr Gesamtbetrag 0,15 DM je 1000 Stück verkaufter Zigarren nicht übersteigt. (3) Aufwendungen für die individuelle Werbung, bei der sich für den Empfänger des Werbeartikels ein persönlicher Vorteil ergibt, sind Betriebsausgaben, wenn der Einzelhandelsverkaufspreis des einzelnen Anordnung Nr. 'S (GBl. I IW Nr. 4*5 S. 4W Gegenstandes 5, DM nicht übersteigt. Voraussetzung ist aber, daß an den Gegenständen ein werbender Hinweis angebracht ist (z. B. Firma oder ähnliches). Aufwendungen für die individuelle Werbung im Interesse des Exports sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Einzelhandelsverkaufspreis des einzelnen Gegenstandes 30, DM nicht übersteigt und die Gegenstände den ausländischen Abnehmern übergeben bzw. übersandt sind. Der Gesamtbetrag für die individuelle Werbung darf jedoch den im Jahresdurchschnitt der Veranlagungszeiträume 1960 und 1961 als Betriebsausgabe anerkannten Betrag für die individuelle Werbung nicht übersteigen. (4) Zur individuellen Werbung gemäß Abs. 3 gehören auch Aufwendungen für unentgeltlich versandte oder im Betrieb angebotene Warenproben (z. B. Ärztemuster). Derartige Warenproben sind nur im Rahmen der Grenzen des Abs. 3 abzugsfähig. Das Anbringen eines werbenden Hinweises ist nicht erforderlich. Die im Abs. 2 genannten Betriebe dürfen keine Aufwendungen für Warenproben im Rahmen des Abs. 3 geltend machen. (5) Zur individuellen Werbung gehören nicht Aufwendungen für Nahrungs- und Genußmittel, soweit sie nicht im eigenen Betrieb hergestellt werden, auch wenn ein werbender Hinweis auf der Verpackung angebracht ist. (6) Aufwendungen für Warenproben, Muster und dergleichen, die im Export versandt worden sind, sind unabhängig von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 5 Betriebsausgaben, wenn ihre Versendung von den zuständigen Außenhandelsorganen im einzelnen oder global genehmigt worden ist. (7) Aufwendungen der Brauereien für die Werbung sind abweichend von den Absätzen 1 und 3 Betriebsausgaben, soweit der Gesamtbetrag 0,19 DM je hl Bierausstoß nicht übersteigt. Hierzu gehören auch die Aufwendungen für Kostproben und Kundenjfpesen sowie die Aufwendungen für Bieruntersetzer. Die Aufwendungen für Kostproben und Kundenspesen dürfen jedoch 0,04 DM je hl Bierausstoß nicht überschreiten.“ § 3 (1) Der § 23 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst, e erhält folgende Fassung: „Verspätungs- und Verzugszinsen, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder Vereinbarungen gezahlt werden.“ "(2) Der § 23 Abs. 1 Ziff. 1 letzter Satz erhält folgende Fassung: „Sind Aufwendungen und Erträge an den in den Buchstaben c, d und e genannten Vertragsstrafen und Zinsen vorhanden, können die Aufwendungen und Erträge auch untereinander saldiert werden. In diesen Fällen sind die Aufwendungen nach den Buchstaben c, d und e nur insoweit nicht abzugsfähig, wie die Summe aller Aufwendungen die Summe aller Erträge übersteigt.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung.

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