Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 834

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 834 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 834); 834 Gesetzblatt Teil II Nr. 98 Ausgabetag: 22. Dezember 1962 10. Verordnung vom 1. Juni 1956 über die Gewährung von Stipendien an Studierende der Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 487), 11. die Erste Durchführungsbestimmung vom 2. Juni 1956 (GBl. I S. 490), 12. die Zweite Durchführungsbestimmung vom 15. Oktober 1959 (GBl. I S. 805), 13. die Dritte Durchführungsbestimmung vom 15. Juni 1962 (GBl. I S. 398), 14. Zweite Verordnung vom 13. Juli 1961 über die Gewährung von Stipendien an Studierende der Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 321), 15. §§ 8 und 9 der Verordnung vom 27. März 1952 über das Berufspraktikum der Studierenden der Universitäten und Hochschulen (GBl. S. 234) in der Fassung der Verordnung vom 4. März 1954 zur Änderung der Verordnung über das Berufspraktikum der Studierenden der Universitäten und Hochschulen (GBl. S. 259), 16. Anordnung vom 24. Juli 1959 über die Gewährung von Stipendien bei Sonderlehrgängen im Rahmen des Chemieprogramms (GBl. I S. 648). Berlin, den 6. Dezember 1962 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Staatssekretär für das Hoch-und Fachschulwesen S t o p h Prof. Dr. G i e ß m a n n Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Gewährung von Stipendien an Studierende der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik Stipendienordnung . Vom 17. Dezember 1962 Beim weiteren Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik kommt der Entwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses besondere Bedeutung zu. Der sozialistische Staat unterstützt allseitig Wissenschaft und Technik und widmet deshalb der Ausbildung junger Kader seine besondere Aufmerksamkeit. Den begabten Jugendlichen aus allen Schichten der Bevölkerung sind die Tore unserer Universitäten, Hoch-und Fachschulen geöffnet. Der Arbeiter-und-Bauern-Staat ermöglicht ihnen ein von materiellen Sorgen freies Studium, in dem für die Förderung der Jugend umfangreiche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dieser großzügigen Förderung erweist sich unsere studentische Jugend würdig und erzielt in unermüdlicher Studien- arbeit höchste Lernergebnisse, um nach Abschluß des Studiums ihr Wissen und Können in den Dienst des sozialistischen Aufbaus der Deutschen Demokratischen Republik zu stellen. Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: Kreis der Stipendienempfänger § 1 (1) Monatliche Stipendien können gewährt werden an: 1. Arbeiter und deren Kinder 2. Mitglieder von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und deren Kinder 3. Angehörige der Intelligenz und deren Kinder 4. Angestellte und deren Kinder 5. Kommissionshändler und deren Kinder 6. Inhaber von Betrieben mit staatlicher Beteiligung und deren Kinder 7. Handwerker und deren Kinder. (2) Im Sinne des Abs. I Ziff. 1 gelten als Arbeiter: 1. Personen, die mindestens seit 5 Jahren (ohne Lehrzeit) als Arbeiter tätig sind. Die Dienstzeit der in Ehren aus der Nationalen Volksarmee oder aus anderen bewaffneten Organen der Deutschen Demokratischen Republik Ausgeschiedenen wird angerechnet; 2. Personen, die mindestens bis zum 8. Mai 1945 Arbeiter waren und danach hauptamtliche Funktionen in der Partei der Arbeiterklasse, den demokratischen Parteien und Massenorganisationen ausüben bzw. in den staatlichen Organen, den bewaffneten Organen oder der sozialistischen Wirtschaft tätig sind; 3. Studierende, die an den Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten einen 2- bzw. 3jährigen Lehrgang absolviert haben; 4. die in Ehren entlassenen Angehörigen der Nationalen Volksarmee oder der Organe des Wehrersatzdienstes, die vor Erlaß des Wehrpflichtgesetzes als Freiwillige eingestellt wurden und mindestens 2 Jahre gedient haben oder die nach Erlaß des Wehrpflichtgesetzes einberufen bzw. eingestellt wurden und mindestens 3 Jahre gedient haben, sowie Angehörige der anderen bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik, die nach Ablauf der festgesetzten Dienstzeit in Ehren entlassen wurden, sofern das Studium spätestens 2 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst aufgenommen wird; 5. Angehörige der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe nach mindestens 3jähriger Dienstzeit;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit erlanqt; sie dienen ausschließlich der f-ÜFfnternen Informationsgewinnung und WahrheitsSicherung und dürfen im Interesse der weiteren Konspirierurig der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der Zusammensetzung, ihrer Qualität und operativen Zweckmäßigkeit sind die konkreten politisch-operativen Arbeitsergebnisse der ihr konkreter Anteil am inoffiziellen Informationsaufkommen der Diensteinheit.

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