Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 830

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 830 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 830); 830 Gesetzblatt Teil II Nr. 97 Ausgabetag: 22. Dezember 1962 a) die Lehrpläne ausarbeitet; b) die Lehrmaterialien herstellt und versendet; c) die Kader qualifiziert, die in den Bezirken und Kreisen die Spezialschule durchführen; d) die Oberstufe gemeinsam mit den Kunsthochschulen durchführt; e) den Gesamtverlauf der Spezialschule ständig kontrolliert und die besten Erfahrungen verallgemeinert. § 13 (1) Die Spezialschule wird in allen Bezirken nach einheitlichen Lehrplänen für die einzelnen Kunstgebiete und Stufen durchgeführt. (2) Das Studium soll in der Regel folgende Formen umfassen: 1. Selbststudium; 2. Konsultationen, Seminare in Abend- und Wochenendschulungen; 3. praktische Unterrichtungen und Übungen; 4. Anfertigung von schriftlichen Arbeiten. (3) Die Verwirklichung des Lehrplanes der Grund- und Mittelstufe sowie die Planung, Werbung und Organisation für die gesamte Spezialschule liegt in der Verantwortung der Räte der Bezirke und Kreise, Abteilung Kultur. Sie arbeiten eng mit den allgemeinbildenden Schulen, Fachschulen, Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens und den Massenorganisationen zusammen. Sie führen Entwicklungskarteien für alle leitenden Kader des künstlerischen Volksschaffens in ihrem Bereich und lenken und kontrollieren die planvolle Förderung der Kader auf allen Kunstgebieten. (4) Werden Lehrer der allgemeinbildenden Schulen als nebenamtliche Lehrkräfte gewonnen, so ist für den Einsatz der Lehrer die Zustimmung des zuständigen Schulrates einzuholen. (5) Nach Beendigung der Grund- und Mittelstufe der Spezialschule sind durch das Kabinett für Kulturarbeit, welches für das Studium in diesen Stuten verantwortlich ist, Leistungsprüfungen für jeden Teilnehmer vorzunehmen, in denen seine erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse eingeschätzt und bewertet werden. Seine künstlerische Tätigkeit in der Gruppe (z. B. eine Inszenierung, ein Chorprogramm, eine Tanzeinstudicrung usw.) wird in die Einschätzung einbezogen. § 14 (1) Die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten Spezialschule wird durch ein Zeugnis bestätigt, das die Teilnehmer als Laientheaterregisseur, Leiter eines Laienspieltheaters bzw. Arbeitertheaters, Leiter eines Zirkels für bildende und angewandte Kunst, Dirigent eines Laienorchesters, Chormeister, Leiter eines Puppenspieltheaters, Leiter einer Laientanzgruppe staatlich anerkennt. (2) Das Zeugnis wird vom Zentralhaus für Kulturarbeit erteilt. (3) Der erfolgreiche Abschluß der Spezialschule berechtigt zur Ausübung einer anleitenden Tätigkeit auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens. (4) Teilnehmer, die nur die Grund- und Mittelstufe absolvieren, erhalten von dem Kabinett für Kulturarbeit, welches für das Studium in diesen Stufen verantwortlich ist, Befähigungsnachweise, die ihrer Qualifikation entsprechen. III. Abschnitt Finanzierung § 15 Die Planung, Finanzierung und Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben für das Grundstudium für Kulturfunktionäre und die Spezialschule für Leiter des künstlerischen Volksschaffens hat im Haushalt des zuständigen örtlichen Organs bzw. im Republikhaushalt zu erfolgen. § 16 (1) Die Teilnehmergebühr beträgt jährlich: 20 DM für das Grundstudium für Kulturfunktionäre; 30 DM für die Spezialschule für Leiter des künstlerischen Volksschaffens. (2) Die Teilnehmergebühr ist halbjährlich im voraus zu entrichten. Bei Unterbrechung des jeweiligen Lehrganges wird die Gebühr nicht zurückerstattet. (3) Studenten, Oberschüler, nichtberufstätige Hausfrauen und Rentner zahlen 50 % der genannten Sätze. § 17 (1) Die Vergütung nebenberuflich bzw. nebenamtlich tätiger Lehrer für die Durchführung von Konsultationen bzw. Seminaren hat entsprechend der Anlage 6 (Vergütung von Einzel- und Überstunden, Abschnitt d Volkshochschulen ) der Vereinbarung über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrer der Volksbildung vom 21. Februar 1959 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Volksbildung Nr. 5/1959 S. 43) zu erfolgen. (2) Die Vergütung anfallender Fahrkosten regelt sich nach Punkt 6 Abschnitt d Volkshochschulen der Anlage zur Vereinbarung über die Vergütung der Tätigkeit der Lehrer der Volksbildung vom 21. Februar 1959. In Härtefällen können die anfallenden Fahrkosten nach den gesetzlichen Bestimmungen über Reisekostenvergütung gezahlt werden. IV. Abschnitt Schlußbestimmung § 18 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. November 1962 Der Minister für Kultur B entzi en;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Inhaftierung des Verdächtigen zwingend erforderlich ist und ob diese Maßnahmen unter Berücksichtigung aller bekannten Informationen die umfassende Klärung der bisher meist nur bruchstückhafJbekarmten politisch-operativ.

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