Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 83

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 83 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 83); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 14. Februar 1962 83 Schaft (GBl. S. 225) und arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Er ist nach dem Gesetz vom 9. Januar 1958 über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues und nach seinem Statut zur Ausgabe von Obligationen zur Finanzierung des volkseigenen Wohnungsneubaues ermächtigt. 2. Die Obligationen können gemäß § 8 des Gesetzes erworben werden: a) von jedem Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, unabhängig von seinem Wohnsitz; b) von den Sparkassen der Deutschen Demokratischen Republik, den Banken für Handwerk und Gewerbe und den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften; c) von der Deutschen Versicherungs-Anstalt aus deren Deckungsstock aus abgeschlossenen Le-bensversicherungs- und Sparrentenverträgen. Ein Erwerb in sonstigen Fällen ist nichtig. 3. Ein Erwerb von Todes wegen ist von der ausgebenden Sparkasse gegen Vorlage des Erbscheines auf der Obligation zu vermerken. 4. Die Obligationen zur Finanzierung des volkseigenen Wohnungsneubaues lauten auf den Namen des Erwerbers. Beim Erwerb einer Obligation ist auf dem Wertpapier Name und Wohnsitz bzw. Sitz des Erwerbers durch die ausgebende Sparkasse oder eine von ihr ermächtigte Stelle einzutragen. Wohnsitzoder Sitzveränderungen sind auf dem Wertpapier zu vermerken und durch die für den Gläubiger zuständige Sparkasse schriftlich zu bestätigen. Die Obligationen können nur durch schriftliche Abtretung, die auf dem Wertpapier zu vermerken ist, übertragen werden. Die Abtretungserklärungen müssen Namen und Wohnsitz bzw. Sitz des neuen Gläubigers, die Unterschrift des Abtretenden und das Datum der Abtretung .enthalten. Die Abtretung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit des schriftlichen, auf dem Wertpapier anzubringenden Bestätigungsvermerkes der für den Wohnsitz bzw. Sitz des Abtretenden örtlich zuständigen Sparkasse darüber, daß der Abtretende unter den Personenkreis des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues fällt. 5. Die Rückzahlung des Schuldbetrages erfolgt nur gegen Rückgabe des Wertpapiers und ausschließlich an den im Wertpapier genannten Berechtigten. 6. Die Zinsen werden jährlich nachträglich von jeder Sparkasse oder Bank der Deutschen Demokratischen Republik gegen Aushändigung der fälligen Zinsscheine an den Überbringer gezahlt. Bei der Einlösung der Zinsscheine ist eine Legitimation nicht erforderlich. Die Verzinsung endet mit dem Tage, an dem die Obligation zur Rückzahlung fällig wird. Jeder Obligation sind 20 Zinsscheine beigegeben. 7. Der Wert der Obligationen unterliegt nicht der Vermögensteuer, Gewerbesteuer und Erbschaftsteuer; die Zinsen unterliegen nicht der Einkommen-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer (§ 10 Abs. 3 des Gesetzes). 8. Die Obligationen können durch die volkseigenen Kreditinstitute beliehen werden (§ 10 Abs. 1 des Gesetzes). 9. Die Obligationen sind mündelsichere Anlagen von Mündelgeld gemäß §§ 1806, 1307 BGB (§ 10 Abs. 2 des Gesetzes). 10. Der Schuldner ist berechtigt, die Obligationen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jederzeit zurückzukaufen (§ 6 Abs. 4 des Gesetzes). Der Schuldner zahlt den vollen Nennwert zurück. 11. Der Gläubiger ist berechtigt, die Obligationen zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate (§ 6 Abs. 5 des Gesetzes). Bei Rückzahlung des Schuldbetrages der Obligation vor dem 1. April 1981 infolge Kündigung durch den Gläubiger wird eine Gebühr für vorzeitige Einlösung der Obligation erhoben.* Diese Ziffer entfällt, sofern durch den Beschluß der örtlichen Volksvertretung die Unkündbarkeit der Obligation durch den Gläubiger festgelegt wird. Zweite Durchführungsbestimmung* zum Warenzeichengesetz. Vom 27. Januar 1962 Auf Grund des § 52 des Warenzeichengesetzes vom 17. Februar 1954 (GBl. S. 216) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und dem Minister der Finanzen folgendes bestimmt: § 1 Die Anlage zur Gebührenordnung des Amtes für Er-findungs- und Patentwesen der Deutschen Demokratischen Republik vom 1. März 1951 (MinBl. S. 51) wird durch die beigefügte Tabelle (Anlage) ergänzt. § 2 (1) . Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten ) die Erste Durchführungsbestimmung vom 20. Februar 1954 zum Warenzeichengesetz (GBl. S. 233) und b) die Anordnung vom 27. März 1956 zur Ergänzung der Gebührenordnung des Amtes für Erfindungsund Patentwesen (GBl. I S. 294) außer Kraft. Berlin, den 27. Januar 1962 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Dr. Mittag Stellvertreter des Vorsitzenden und Sekretär *. DB (GBl. 1954 Nr. 29 S. 232);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung auf ein mögliches Vorkommnis mit einer relativ großen Anzahl von Zuführungen Unter Berücksichtigung der bereits gemachten Darlegungen zur einsatz- und aktionsbezogenen Vorbereitung der Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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