Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 819

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 819 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 819); Gesetzblatt Teil II Nr. 96 Ausgabetag: 19. Dezember 1962 819 Schluß des Präsidiums tritt es zu außerordentlichen Tagungen zusammen. (4) Das Plenum beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. (5) Die Empfehlungen und Beschlüsse des Plenums bedürfen der Bestätigung durch den Minister für Gesundheitswesen. Sie sind für alle Mitglieder des Rates und seine Organe bindend. § 7 Präsident (1) Der Rat wird von einem Präsidenten geleitet. Er ist dem Minister für Gesundheitswesen für die Arbeit des Rates und seiner Organe verantwortlich. (2) Der Präsident wird vom Minister für Gesundheitswesen für die Dauer von 2 Jahren ernannt. (3) Der Präsident beruft die Tagungen des Plenums .und die Sitzungen des Präsidiums ein. Er legt die Tagesordnung, für die Präsidiumssitzungen fest. Er kann Vertreter staatlicher Organe, der Parteien und Massenorganisationen sowie Vertreter aus wissenschaftlichen Institutionen und Einrichtungen des Gesundheitswesens als Gäste einladen. (4) Er ist verantwortlich für die Leitung der Plenartagungen und die Sitzungen des Präsidiums. (5) Er unterzeichnet Beschlüsse und Empfehlungen des Rates und seiner Organe und unterbreitet sie dem Minister für Gesundheitswesen. (6) Der Präsident kann anderen Mitgliedern des Präsidiums die Wahrnehmung bestimmter verantwortlicher Aufgaben übertragen. (7) Ist er verhindert, seine Funktion auszuführen, so läßt er sich durch einen seiner Stellvertreter vertreten. §3 Präsidium (1) Das Präsidium setzt sich aus dem* Präsidenten, 5 Stellvertretern, dem Sekretär des Rates und 5 weiteren Mitgliedern zusammen. Die Stellvertreter des Präsidenten und die Mitglieder des Präsidiums werden vom Minister für Gesundheitswesen für die Dauer von 2 Jahren ernannt. (2) Das Präsidium arbeitet nach einem Arbeitsplan und tagt in der Regel alle 2 Monate. Es bereitet den Arbeitsplan des Rates vor, beschließt die Einberufung und Tagesordnung der Plenartagungen und bereitet die Beratungsunterlagen vor. (3) Zwischen den Tagungen des Plenums ist das Präsidium berechtigt, notwendige Empfehlungen an den Minister für Gesundheitswesen zu geben. (4) Es beschließt die personelle Zusammensetzung des Büros des Rates, legt die Arbeitspläne des Büros fest, erteilt Aufträge an das Büro und berät und beschließt über seine Berichte. (5) Das Präsidium erteilt Aufträge an die Problemkommissionen, berät über Empfehlungen der Problemkommissionen und beschließt entsprechende Maßnahmen. Es beschließt über Bildung, Umbildung bzw. Auflösung von Problemkommissionen. (6) Es gibt Empfehlungen für Ernennungen von Mitgliedern des Rates an den Minister für Gesundheitswesen. (7) Das Präsidium beschließt in Anwesenheit von mindestens 7 Mitgliedern mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. (8) Die Empfehlungen und Beschlüsse des Präsidiums bedürfen der Bestätigung des Ministers für Gesundheitswesen. §9 Büro (1) Das Büro des Rates setzt sich aus einem Stellvertreter des Präsidenten, dem Sekretär des Rates und bis zu 6 weiteren Mitgliedern des Rates zusammen. Die erforderliehen Ernennungen nimmt der Präsident auf Beschluß des Präsidiums vor. (2) Das Büro arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse und Aufträge des Plenums und des Präsidiums. Es ist gegenüber dem Präsidium für die laufende Kontrolle der Einhaltung des Arbeitsplanes und der Durchführung der Beschlüsse des Rates und seiner Organe verantwortlich. Es gibt auf jeder Präsidiumssitzung durch den Stellvertreter des Präsidenten, der Mitglied des Büros ist, und durch den Sekretär des Rates einen Tätigkeitsbericht. (3) Im Aufträge des Präsidiums oder auf besondere Weisung des Ministers berät es diesen bei der Erfüllung laufender wissenschaftlicher und gesundheitspolitischer Aufgaben, wie der Vorbereitung und Durchführung von nationalen und internationalen Kongressen und Tagungen, Delegierungen von Wissenschaftlern, Ärzten, Zahnärzten und Apothekern zu Studien- und Kongreßreisen. (4) Das Büro tagt in der Regel alle 2 Wochen. Den Vorsitz führt ein vom Präsidenten benanntes Präsidiumsmitglied. (5) Das Büro beschließt über Empfehlungen an das Präsidium bzw. an den Minister mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. §10 Sekretär (1) Der Sekretär des Rates wird im Einvernehmen mit dem Präsidenten vom Minister gleichzeitig als Mitglied des Präsidiums und des Büros ernannt. (2) Er leitet die Arbeit des Büros und bereitet die Tagesordnung und Materialien für die Sitzungen vor. Er hat seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit dem Präsidenten des Rates durchzuführen. (3) Ist der Sekretär des Rates verhindert, seine Funktion als Leiter des Büros auszuüben, beauftragt der Präsident ein anderes Mitglied des Büros mit der vorübergehenden Wahrnehmung der Aufgaben. §11 Problemkommissionen (1) Zur Lösung von Aufgaben, zu deren Wahrnehmung keine Zentralen Arbeitskreise des Forschungsrates oder Sektionen bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin bestehen, bildet der Rat auf Beschluß des Präsidiums unter Mitwirkung weiterer aktiver Wissenschaftler und Mitarbeiter entsprechender Einrichtungen, unabhängig ihrer staatlichen Stellung Problemkommissionen, die als Organe des Rates wirksam werden. (2) Die Vorsitzenden und Mitglieder der Problemkommissionen werden vom Präsidenten auf Beschluß des Präsidiums benannt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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