Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 811

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 811 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 811); Gesetzblatt Teil II Nr. 95 - Ausgabetag: 17. Dezember 1962 811 Hauptauftragnehmern. Leitbetrieben bzw. Nachauftragnehmern die Ausarbeitung von Ausführungsunterlagen zu vereinbaren. (6) Die Ausarbeitung der Ausführungsunterlagen hat in voller Übereinstimmung mit der technologischen, bautechnischen, ausrüstungstechnischen sowie bau- und montagetechnologischen Konzeption der bestätigten Projekte zu erfolgen. Abweichungen von den bestätigten Projekten bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. (7) Nach Übergabe des bestätigten Projektes an den Generalauftragnehmer dürfen Änderungen an diesen Unterlagen durch den Generalprojektanten bzw. Auftraggeber nur mit Zustimmung des Generalauftragnehmers bzw. bei Vorliegen entsprechender Weisungen der übergeordneten Organe des Staatsapparates vorgenommen werden. Mit einer Entscheidung über Änderungen bereits bestätigter Projekte, Ausführungsünterlagen und anderer Dokumentationen ist eine Festlegung über eventuell daraus entstehende zusätzliche Kosten und Leistungen zu treffen. (8) Für die Übergabefristen der bestätigten Dokumentationen durch den Auftraggeber an den Generalauftragnehmer gelten die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. (9) Der Generalprojektant ist verpflichtet, alle nach dem 31. Oktober 1962 noch für die einzelnen Objekte zu übergebenden Grundprojekte entsprechend der Verordnung über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Investitionen sowie den dazu erlassenen Durchfüh-rungs- und Übergangsbestimmungen zu ergänzen. Diese Ergänzungen sind für Grundptojekte, deren Auslieferung bis zum 31. Dezember 1962 erfolgt, bis spätestens 31. März 1963 zu übergeben. Für alle Grundprojekte, deren Auslieferung nach dem 1. Januar 1963 erfolgt, sind die Ergänzungen zum Übergabetermin der Grundprojekte mitzuliefern. §5 Rechte und Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, zum vereinbarten Termin des Baubeginns das abgesteckte Gelände dem Generalauftragnehmer zur Verfügung zu stellen. (2) Der Auftraggeber hat dem Generalauftragnehmer ohne Berechnung das im bestätigten Baustellen- und Montageeinrichtungsplan ausgewiesene Gelände zur Verfügung zu stellen sowie die Mitbenutzung bereits übergebener Anschlußgleise, Transportwege, Einrichtungen der Energieversorgung und Energieverteilung usw. zu gestatten. (3) Für andere übernommene Anlagen, die vom Generalauftragnehmer und seinen Kooperationsbetrieben,zur Nutzung benötigt werden, sind Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Generalauftragnehmer zu treffen. Die Nutzung von noch nicht übernommenen Anlagen, Teilobjekten, Objekten usw. ist dem Auftraggeber nur mit Zustimmung des Generalauftragnehmers und nach entsprechender Vereinbarung gestattet. (4) Vor Bau- bzw. Montagebeginn sind die leitenden Kader des Generalauftragnehmers und seiner Kooperationspartner eingehend über die besonderen Bedingungen und Gefahren des Chemiebetriebes und der Baustellen durch den Auftraggeber zu unterrichten. (5) Der Auftraggeber ist für die Unterbringung der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte verantwortlich. Der Generalauftragnehmer hat dem Auftraggeber bekanntzugeben, für wieviel Arbeitskräfte Wohn-unterkünfte bereitzustellen sind. Die Meldung hat je- weils bis zum 31. Oktober für das folgende Planjahr zu erfolgen und ist bis zum 20. eines jeden Monats für den folgenden Monat entsprechend zu konkretisieren. (6) Der Auftraggeber hat mit für eine ausreichende kulturelle und soziale Betreuung der Arbeitskräfte des Generalauftragnehmers und seiner Kooperationspartner zu sorgen. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bezieht sich insbesondere auf: 1. die Mitbenutzung der sozialen und kulturellen Einrichtungen des Auftraggebers;- 2. eine ausreichende sanitäre und ärztliche Betreuung; 3. die Sicherung ausreichender Einkaufsmöglichkeiten im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten; 4. die Schaffung der Voraussetzungen, daß Essen und Getränke unmittelbar auf oder in Nähe der Bau-und Montagestelle eingenommen werden können. Hierüber sind gesonderte Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Generalauftragnehmer zu schließen. (7) Der Auftraggeber ist für die Sicherung der Bau-und Montagestelle verantwortlich. Er hat entsprechende Vereinbarungen mit den Sicherheitsorganen zu treffen, die sich auf den gesamten Baustellenkomplex beziehen. Für die unmittelbare Bewachung der Teilobjekte, Baustelleneinrichtungen usw. durch Wächter sind der Generalauftragnehmer bzw. dessen Kooperationspartner verantwortlich. (8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemeinsam mit dem Generalauftragnehmer die vorhandene Baustellenordnung entsprechend den Bedingungen der vorliegenden Anordnung anzupassen und auf den jeweils neuesten Stand zu halten. In die Baustellenordnung sind für den Fall der Verletzung Sanktionen aufzunehmen. Die vom Auftraggeber und Generalauftragnehmer bestätigte Baustellenordnung ist für alle am Aufbau beider Vorhaben Beschäftigten verbindlich. (9) Für Ansprüche Dritter, die aus der Inanspruchnahme des zur Verfügung gestellten Geländes oder aus Einwirkungen auf Narhbargrundstücke erwachsen, hat der Auftraggeber einzustehen, es sei denn, daß der Auftragnehmer das Gelände zweckwidrig benutzt oder die gebotene Sorgfalt außer acht gelassen hat. §6 Rechte und Pflichten des Generalauftragnehmers (1) Der Generalauftragnehmer ist für die projekt-und vertragsgerechte Durchführung beider Vorhaben verantwortlich. Er übe-gibt dem Auftraggeber komplette, funktionsfähige, schlüsselfertige Objekte oder Anlagen. (2) Dem Generalauftragnehmer obliegt die gesamte Leitung der Bau- und Montugeslelle. Er trägt für die Durchführung der Bauproduktion, Lieferungen und Montagen die Veiantwoi lung. (3) Mit Ausnahme der im § 5 Absätze 1 bis 3 in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallenden Voraussetzungen ist der Generalauftragnehmer für die Gewähr der Bau- und Montagefreiheiten verantwortlich. (4) Im Rahmen der übertragenen Planaufgaben realisiert der Generalauftragnehmer durch Eigenleistungen bzw. Kooperationen die für die Sicherung der Bau- und Montagefreiheiten erforderlichen Leistungen, wie Bauwasser, Baustrom, Baustraßen, Aufbau von Tagesunterkünften und zentrale Bau- und Montageeinrichtungen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die Befugnisse des Gesetzes können nur wahrgenommen werden, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit , die ab in Kraft treten, getroffen. Ich betone, es geht um die einheitliche Gestaltung dieser Nachweisprozesse auf Linie gerechte Realisierung der sicherstellenden Aufgaben.

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