Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 79

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 79 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 79); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 14. Februar 1962 79 Abs. 2 entsprechend. Der Gegenwert der planmäßig im Vorjahr ausgeführten Lieferungen und Leistungen, die noch nicht bezahlt werden können, weil die jeweilige Fertigstellungsstufe noch nicht abgeschlossen ist, wird in diesen Fällen bis zum 31. Januar des laufenden Jahres zu Lasten des Finanzierungskontos der Sparkasse auf ein von der Sparkasse besonders einzurichtendes Konto überwiesen (Verwahrte Gelder). Aus diesem Konto sind die verwahrten Beträge zu entnehmen, wenn nach Abschluß der jeweiligen Fertigstellungsstufe die Bezahlung zu erfolgen hat. Der auf das Konto zu überweisende Gegenwert ist nach dem Anteil der im Vorjahr ausgeführten Lieferungen und Leistungen an dem anteiligen Preis der jeweiligen Fertigstellungsstufe zu errechnen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Überhänge aus Fortführungsbauten im Sinne des § 5 Abs. 3. § 9 Den örtlichen Volksvertretungen wird empfohlen, in dem Beschluß über die Ausgabe von Obligationen folgendes festzulegen: a) die Bezeichnung des Ausgebers, b) den laut Plan vorgesehenen Gesamtbetrag und die Aufgliederung des Gesamtbetrages auf die Bauvorhaben, c) den Verwendungszweck, d) die Verzinsung, e) die Rückzahlungsbedingungen der Obligationen und die Kündigungsfristen, f) die für die Durchführung der Ausgabe und Verwaltung der Obligationen zuständige Sparkasse, g) die für die Auszahlung von Zinsen und fälligen Schuldbeträgen ermächtigten Kreditinstitute, h) 'den Erfüllungsort, i) die Art und Weise der Bekanntmachung der Ausgabe der Obligationen, k) den Zeitpunkt für die Berichterstattung des örtlichen Rates über die Höhe der im abgelaufenen Planjahr tatsächlich ausgegebenen Obligationen (§ 13). § 10 (1) Im Rahmen der für das Planjahr beschlossenen Obligationssumme erteilt die Sparkasse im Aufträge des VEB Kommunale Wohnungsverwaltung die Druckaufträge für die Obligationen, die für den Erwerb durch die Bevölkerung bestimmt sind. (2) Über den restlichen Teil der beschlossenen Obligationssumme wird der Sparkasse durch den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung in Höhe des auf jede Stadt oder Gemeinde entfallenden Teilbetrages je eine vorläufige Obligation ausgestellt und übergeben. Für diese Obligationen ist eine Ausfertigung, in gedruckter Form nicht notwendig. 3 (3) Nach Absätzen 1 und 2 ist auch zu verfahren hinsichtlich derjenigen Obligationen, die infolge einer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgten Erhöhung des für eine Stadt oder Gemeinde geplanten volkseigenen Wohnungsneubau-Volumens auf der Grundlage eines Zusatzfinanzierungsplanes beschlossen werden. S n (1) Die gemäß § 10 Abs. 2 ausgestellten Obligationen sind am Jahresende wertmäßig in der Höhe zu vermindern, in der a) die geplanten Baukosten der im Planjahr durchgeführten volkseigenen Wohnungsneubauvorhaben einer Stadt oder Gemeinde nicht voll in Anspruch genommen wurden, weil die geplanten Baukosten zu hoch veranschlagt waren; b) das ursprünglich für den volkseigenen Wohnungsneubau einer Stadt oder Gemeinde geplante Wertvolumen durch Planänderungen im laufenden Planjahr, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beschlossen wurden, gekürzt worden ist; c) die beschlossenen Obligationen nicht in Anspruch genommen wurden, weil ein geplantes volkseigenes Wohnungsneubauvorhaben durch Planänderungen im laufenden Planjahr, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beschlossen wurden, gestrichen worden ist; d) im Laufe des Planjahres erzielte Mehreinnahmen und Einsparungen durch Beschluß der örtlichen Volksvertretung gemäß § 5 Ziff. 3 des Gesetzes eingesetzt worden sind; e) andere Finanzierungsmittel gemäß § 5 des Gesetzes als die unter Buchst, d genannten über den ursprünglich beschlossenen Umfang hinaus zusätzlich eingesetzt worden sind. (2) Über den gemäß Abs. 1 berichtigten Betrag ist der Sparkasse durch den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung unter gleichzeitiger Vernichtung der vorläufigen Obligationen gemäß § 10 Abs. 2 eine der erforderlichen Stückelung entsprechende Anzahl neuer Obligationen auszustellen und zu übergeben. Für diese Obligationen ist eine Ausfertigung in gedruckter Form nicht erforderlich. Über die erfolgte Vernichtung ist durch den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung und die Sparkasse ein gemeinsames Protokoll in zweifacher Ausfertigung aufzunehmen. Der VEB Kommunale Wohnungsverwaltung und die Sparkasse erhalten je eine Ausfertigung, die sie unter Verschluß aufzubewahren haben. Für die neu ausgestellten Obligationen werden Zinsscheinbogen nicht ausgegeben. Die Zahlung der Zinsen erfolgt zu den festgelegten Terminen auf Anforderung bei der zuständigen Sparkasse. (3) Bei der Neuausstellung gemäß Abs. 2 muß die Stückelung berücksichtigt werden, die aus Gründen des Weiterverkaufes an die im § 8 des Gesetzes genannten Institute erforderlich wird. Diese Stücke werden nicht an die Bevölkerung verkauft. (4) Müssen die gemäß Abs. 1 durchzuführenden Berichtigungen in Ausnahmefällen auch auf die an die Bevölkerung bereits ausgegebenen Obligationen ausgedehnt werden, so haben in Höhe der auf diese Obligationen entfallenden Minderungsbeträge außerplanmäßige Abführungen an den Tilgungsstock zu erfolgen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des HfS wahren Abschließend möchte der Verfasser auf eine Pflicht dor Verteidiger eingehen die sich aus ergibt Einflußnahme auf die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen gesehen. Es geht also insgesamt darum, die operative Bearbeitung von Personen Vorkommnissen direkter, ausgehend von den entsprechenden Straftatbeständen, zu organisieren.

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