Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 774

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 774 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 774); 774 Gesetzblatt Teil II Nr. 91 Ausgabetag: 5. Dezember 1962 Zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Lohnfondskontrolle haben die Betriebe und Einrichtungen ihren Lohnfonds nach Quartalen zu gliedern und diese Quartalsaufgliederung ihren übergeordneten staatlichen Organen sowie der für sie zuständigen Filiale der Deutschen Notenbank mitzuteilen. Die zentrale Festlegung verbindlicher Quartalsaufgaben erfolgt außerdem durch die Lieferpläne und Weisungen zur Durchführung von Bilanzen und durch die operativen Versorgungspläne. Die für die Textil-, Bekleidungs- und Lederindustrie, die Lebensmittelindustrie und den Binnenhandel im Volkswirtschaftsplan 1963 enthaltenen Aufgaben und Kennziffern tragen Direkt! vcharak-ter. Auf ihrer Grundlage werden Quartalspläne ausgearbeitet, deren Festlegungen für diese Betriebe und Bereiche der Wirtschaft verbindlich und endgültig sind. Diese operativen Quartalspläne, die entsprechend den Beschlüssen des Ministerrates auszuarbeiten und vorzulegen sind, sind die verbindlichen Planaufgaben und Abrechnungsgrundlagen. Die verbindliche Jahresauflage dieser Betriebe und Bereiche ergibt sich aus der Summe der Quartalsoperativpläne. Der Minister der Finanzen hat die Auswirkungen auf die örtlichen Haushalte und den zentralen Haushalt sowie auf den Kreditplan zu regeln. Die für die oben genannten Bereiche zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates haben in Abstimmung mit der Staatlichen Plankommission eine Anordnung über die Ausarbeitung und Durchführung dieser Quartalspläne in ihren Bereichen herauszugeben. C. Die Volkswirtschaftspläne der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden 7. Die Räte der Bezirke arbeiten den Volkswirtschaftsplan ihres Bezirkes aus und bereiten die Beratung und Beschlußfassung im Bezirkstag auf der Grundlage des ihnen von der Staatlichen Plankommission übergebenen Plandokuments und in Auswertung der ihnen außerdem von den WB (Z) und anderen staatlichen Organen zu übergebenden Planaufgaben der zentralgeleiteten Betriebe vor. Die Räte der Kreise, Städte und Gemeinden arbeiten auf der Grundlage der ihnen übergebenen staatlichen Planaufgaben den Plan 1963 aus und legen ihn entsprechend den Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe den Volksvertretungen vor. Als Bestandteil des Volkswirtschaftsplanes ist der komplexe Versorgungsplan vorzulegen. Die Vorbereitungen sind so durchzuführen, daß die Beschlußfassungen durch die Bezirkstage bis 22. Dezember 1962, durch die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte bis 31. Dezember 1962, durch die Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte sowie die Gemeindevertretungen bis 10. Januar 1963 erfolgen können. 8. Die WB (Z) und die anderen staatlichen Organe, denen zentralgeleitete Betriebe und Einrichtungen unterstellt sind, haben bis 22. Dezember 1962 die staatlichen Planaufgaben ihrer Betriebe und Einrichtungen je Betrieb bzw. Einrichtung für die zentralgeleiteten Industrie- und Baubetriebe auf Vordruck 0302, die übrigen Wirtschaftsbereiche auf Vordruck 0303 und eine Zusammenfassung der Aufgaben der Betriebe je Bezirk wie folgt zu übergeben: den Räten der Bezirke in zweifacher Ausfertigung (eine Ausfertigung ist für die Räte der Kreise bestimmt) und dem übergeordneten zentralen Organ (Volkswirtschaftsrat, Ministerium, Staatssekretariat usw.) in zweifacher Ausfertigung. Die Leiter der genannten staatlichen Organe sind verantwortlich dafür, daß die Summe der den Räten der Bezirke mitgeteilten staatlichen Planaufgaben der Betriebe voll mit den aus dem Staatsplan abgeleiteten Gesamtaufgaben des betreffenden staatlichen Organs übereinstimmen. Der Volkswirtschaftsrat, das Ministerium für Bauwesen und die anderen zentralen staatlichen Organe überprüfen die vollständige Aufgliederung der staatlichen Planaufgaben durch die WB und die anderen nachgeordneten Organe auf die Betriebe und Einrichtungen und übergeben ein Exemplar der genannten Unterlagen pro Betrieb bis 5. Januar 1963 der Staatlichen Plankommission. 9. Nach Überprüfung der vollständigen Aufgliederung der staatlichen Planaufgaben durch die WB und die anderen nachgeordneten Organe auf die Betriebe und Einrichtungen der zentralgeleiteten volkseigenen Wirtschaft, übergeben der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates und die Leiter der anderen zentralen staatlichen Organe dem Minister der Finanzen eine Zusammenfassung der finanzieren Aufgaben der Betriebe gemäß Anlage Abschnitt VII bis zum 5. Januar 1963. Für den Volkswirtschaftsrat ist diese Zusammenfassung nach Abteilungen, für die anderen zentralen Staatsorgane nach Hauptverwaltungen bzw. VE-Betrieben zu gliedern. D. Konkretisierung der staatlichen Planaufgaben durch Liefer- und Leistungsverträge 10. Zur Durchführung der in den Betriebsplänen konkretisierten staatlichen Planaufgaben und zur planmäßigen Organisierung der sich daraus ergebenden wechselseitigen Beziehungen sind von den Betrieben bis spätestens 31. Januar 1963 Liefer- und Leistungsverträge abzuschließen. Die zentralen Staats- und Wirtschaftsorgane sowie die örtlichen Räte haben bei den Rechenschaftslegungen die Verträge für den Bezug der Rohstoffe und Materialien sowie für den Absatz der Produktion insbesondere zur Sicherung der festgelegten Investitions- und Exportaufgaben zu kontrollieren und Maßnahmen zu treffen, daß die Produktion bedarfsgerecht und entsprechend den volkswirtschaftlichen Aufgaben durchgeführt wird. Berlin, den 30. November 1962 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Stoph Mewis Erster Stellvertreter Minister des Vorsitzenden des Ministerrates;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

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