Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 759

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 759 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 759); Gesetzblatt Teil II Nr. 88 Ausgabetag: 26. November 1962 759 § 10 (1) Der Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, führt eine Übersicht über alle die staatliche Anerkennung und andere Berufsberechtigungen betreffenden Entscheidungen. Ebenso ist über die Entgegennahme eines Verzichts und über die Zustimmungen zum Widerruf von Verzichten auf die staatliche Anerkennung oder Berufsausübung eine Übersicht zu führen. (2) Der Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, der eine Entscheidung im Sinne des Abs. 1 getroffen hat, gibt diese, sobald sie rechtskräftig geworden ist, allen Räten der Bezirke, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, und dem Ministerium für Gesundheitswesen bekannt. Die Räte der Bezirke, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, geben diese Entscheidung allen Räten der Kreise, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, in ihrem Bereich bekannt. § U (1) Die Paragraphen 1 bis 3 dieser Durchführungsbestimmung treten mit ihrer Verkündung, die übrigen Paragraphen am 1. Januar 1963 in Kraft. (2) Die Erste Durchführungsbestimmung vom 4. Mai 1955 zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Staatliche Anerkennung für mittlere medizinische Berufe (GBl. I S. 331) sowie die Fünfte Durchführungsbestimmung vom 20. Juni 1957 zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Staatliche Anerkennung für mittlere medizinische Berufe (GBl. 1 S. 373) treten am 1. Januar 1963 außer Kraft. Berlin, den 30. Oktober 1962 Der Minister für Gesundheitswesen S e f r i n Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anlage zu vorstehender Anordnung Rat des Kreises Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen Staatliche Anerkennung Herr/Frau/F räulein geboren am in erhält mit Wirkung vom die Berechtigung zur Ausübung des Berufes als Anordnung Nr. 15* über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete. Vom 5. November 1962 Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. März 1951 zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S. 199) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: § 1 (1) In den Kreisen Borna und Grimma, Bezirk Leipzig, und im Kreis Wernigerode, Bezirk Magdeburg, werden gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. März 1951 die von der Obersten Bergbehörde abgegrenzten Flächen zu bergbaulichen Schutzgebieten erklärt. (2) Verbindliche Grundlage für die Kennzeichnung der neufestgelegten bergbaulichen Schutzgebiete ist das von der Obersten Bergbehörde auf den topographischen Karten im Maßstab 1:25 000 Markkleeberg (Liebertwolk-witz), Blatt 4740; Naunhof, Blatt 4741, Elbingerode, Blatt 4230 umgrenzte und kolorierte Gebiet. § 2 Der Leiter der Obersten Bergbehörde übergibt nach Inkrafttreten dieser Anordnung den Vorsitzenden der Räte der Kreise Borna, Grimma und Wernigerode, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Leipzig und Magdeburg sowie den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates Ausfertigungen der im § 1 Abs. 2 genannten Karten. § 3 Über die Durchführung von Bauvorhaben auch der Bauvorhaben der zentralen Planträger entscheidet für den Bereich der bergbaulichen Schutzgebiete in den Kreisen Borna und Grimma die Bergbehörde Borna und für den Bereich der bergbaulichen Schutzgebiete in dem Kreis Wernigerode die Bergbehörde Staßfurt. § 4 Die Bestimmungen des § 2 Absätze 2 und 3, § 3, § 4 Abs. 2, §§ 5 und 6 der Anordnung Nr. 8 vom 8. April 1960 über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete (GBl. I S. 303) sind für die durch diese Anordnung festgesetzten bergbaulichen Schutzgebiete entsprechend anzuwenden. § 5 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Leipzig, den 5. November 1962 den Kreisarzt (Siegel) Verwaltungsgebühren DM Der Leiter der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik D ö r f e 11 * Anordnung Nr. 14 (GBl. II Nr. 53 S. 472);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet.

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