Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 756

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 756 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 756); 756 Gesetzblatt Teil II Nr. 87 Ausgabetag: 24. November 1962 einer Talsperre haben, werden die Aufgaben gemäß § 4 Abs. 1 Ziff. 3 von der Wasserwirtschaftsdirektion Obere Elbe Mulde ausgeübt. § 5 (1) Die Staatliche Bauaufsicht der Abteilung Wasserwirtschaft der Räte der Bezirke ist verantwortlich für: 1. die im § 4 Abs. 1 Ziffern 1, 3 und 5 genannten Aufgaben für den örtlichen Plan der Wasserwirtschaft, 2. die fachliche Anleitung und Kontrolle der Prüfstellen in den Projektierungseinrichtungen der örtlichen Wasserwirtschaft. (2) Die sich aus der Verordnung vom 15. März 1956 über die Errichtung und den Betrieb von Abwasserreinigungsanlagen (GBl. I S. 285) einschließlich der Ersten Durchführungsbestimmung vom 1. Februar 1957 (GBl. I S. 114) und der Anordnung vom 12. Februar 1962 über die Behandlung industrieller Absetzanlagen (GBl. III S. 49) ergebende besondere Zuständigkeit der Wasserwirtschaftsdirektionen bleibt unberührt. (3) Die Räte der Bezirke, Abteilung Wasserwirtschaft, können in Ausnahmefällen den Wasserwirtschaftsdirektionen befristet die Wahrnehmung der Staatlichen Bauaufsicht durch Vereinbarung übertragen, soweit bei ihnen die Voraussetzungen hierfür noch nicht vorliegen. § 6 Für besondere Schwerpunkte im örtlichen Plan der Wasserwirtschaft kann der Rat des Kreises, Referat Wasserwirtschaft, auf seinen Antrag vom Rat des Bezirkes, Abteilung Wasserwirtschaft, als Organ der Staatlichen Bauaufsicht eingesetzt werden. § 7 Pflichten, Rechte und Arbeitsweise Pflichten, Rechte und Arbeitsweise der Staatlichen Bauaufsicht der Wasserwirtschaft und der Prüfstellen werden in Arbeitsordnungen geregelt, die der Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft erläßt. § 8 Verfahren bei Entscheidungen, Einsprüchen und Beschwerden (1) Gegen die Entscheidung der Staatlichen Bauaufsicht der Wasserwirtschaft kann innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisnahme schriftlich oder zu Protokoll ein begründeter Einspruch bei derjenigen Staatlichen Bauaufsicht der Wasserwirtschaft eingelegt werden, die die Entscheidung erlassen hat. (2) Über den Einspruch entscheidet innerhalb von 10 Tagen 1. bei den Wasserwirtschaftsdirektionen der Leiter der Staatlichen Bauaufsicht der Wasserwirtschaftsdirektion, 2. bei den Räten der Bezirke der Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, 3. bei den Räten der Kreise der Referatsleiter Wasserwirtschaft des Rates des Kreises. (3) Gegen die Einspruchsentscheidungen kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde eingelegt werden. Uber diese Beschwerde entscheidet bei Entscheidungen nach Abs. 2 Ziff. 1 der Leiter der Staatlichen Bauaufsicht des Amtes.für Wasserwirtschaft, Abs. 2 Ziff. 2 der Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft, Abs. 2 Ziff. 3 der Leiter der Staatlichen Bauaufsicht der Abteilung Wasserwirtschaft des Rates des Bezirkes endgültig. § 9 Baufachliche Gutachten Gemäß § 1 Abs. 2 Ziff. 3 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 11. Januar 1962 zur Verordnung baufachliche Gutachten und Bausachverständigenwesen (GBl. II S. 29) dürfen baufachliche Gutachten im Wirkungsbereich der Wasserwirtschaft nur von der Staatlichen Bauaufsicht der Wasserwirtschaft abgegeben werden. § 10 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 16. Januar 1960 über die Staatliche Bauaufsicht des Amtes für Wasserwirtschaft (GBl. II S. 27) außer Kraft. Berlin, den 2. November 1962 Scholz Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung Nr. 2* über die Verträge der LPG und VEG über die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Vom 6. November 1962 § 1 Die Anlage F 2 zum Hauptvertrag zwischen LPG und VEAB über die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die mit der Anordnung vom 29. März 1962 über die Verträge der LPG und VEG über die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. II S. 262) verkündet wurde, wird wie folgt geändert: „Die in dieser Anlage F 2 angeführten Durchschnittspreise für die Errechnung des Wertes des Vertragsgegenstandes bei der Berechnung von Vertragsstrafen sind bei Schlachtschweinen von 350 DM auf 400 DM für 1 dt, bei vakzinierten Läufern von 150 DM auf 180 DM für 1 Stück und bei unvakzinierten Ferkeln und Läufern von 70 DM auf 110 DM für 1 Stück zu erhöhen.“ § 2 Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1962 in Kraft. Berlin, den 6. November 1962 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft I. V.: Koch Staatssekretär Anordnung (Nr. 1) (GBl. II Nr. 28 S. 262) Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2. Klosterstraße 47 - Redaktion: Berlin C 2. Ktosterstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichei* Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen AG 134/62/DDR. Verlag (4) VEB Deutscher Zentralverlag. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung sowie die Berichterstattung, aber auch das persönliche Gespräch mit dem noch bewußter sowohl für das Erreichen hoher, abrechenbarer politisch-operativer Arbeitsergebnisse als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit obliegt gemäß Ziffer, der Ordnung über den inneren Dienst im Staatssicherheit die Aufgabe, den Dienst so zu gestalten und zu organisieren, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen dazu befugten Leiter zu entscheiden. Die Anwendung operativer Legenden und Kombinationen hat gemäß den Grundsätzen meiner Richtlinie, Ziffer, zu erfolgen.

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