Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 738

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 738 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 738); 738 Gesetzblatt Teil II Nr. 84 Ausgabetag: 12. November 1962 4 sächlichen Zoll- und Devisenbestimmungen desjenigen Teilnehmerstaates des vorliegenden Abkommens, den diese Bürger besuchen, dessen Gebiet sie durchreisen oder in dessen Gebiet sie Postsendungen verschicken sowie über die Folgen einer Nichteinhaltung dieser Bestimmungen, informieren, b) den interessierten Zollverwaltungen der Teilnehmerstaaten des vorliegenden Abkommens die ihnen zur Verfügung stehenden Angaben übermitteln, die zur Aufklärung oder zur Bekämpfung von Verletzungen der in diesen Staaten gültigen Zoll- und Devisenbestimmungen beitragen können, c) sich gegenseitige Hilfe bei der Durchführung der Kontrolle des Verkehrs voll Transportmitteln, Gütern, Reisegepäck, Postsendungen, Devisen, anderen Zahlungsmitteln und Devisenwerten sowie bei der Bekämpfung von Verletzungen der Zoll- und Devisenbestimmungen erweisen. Artikel 8 (1) Transportmittel, Güter, Reisegepäck, Postsendungen, Devisen, andere Zahlungsmittel und Devisenwerte, die aus dem Gebiete eines Teilnehmerstaates des vorliegenden Abkommens in das Gebiet eines anderen Teilnehmerstaates des vorliegenden Abkommens ungesetzlich eingeführt werden, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Staates behandelt, auf dessem Gebiete sich die genannten Gegenstände befinden. Die Zollverwaltungen der Teilnehmerstaaten des vorliegenden Abkommens werden jedoch einander Üie in ihrer Verfügungsgewalt befindlichen a) Gegenstände, die vom Gebiete eines Teilnehmerstaates des vorliegenden Abkommens in das Gebiet eines anderen Teilnehmerstaates des vorliegenden Abkommens ungesetzlich eingeführt wurden, wenn sie auf dem Gebiete des Staates, aus dem diese Gegenstände ausgeführt wurden, im Ergebnis strafbarer Handlungen erlangt worden sind, b) Gegenstände von besonderem historischen oder künstlerischen Wert, wenn sie unter Umgehung der Zoll-, Devisen- und anderen Bestimmungen über die Grenzen der Teilnehmerstaaten des vorliegenden Abkommens transportiert wurden, aushändigen. (2) Die Aushändigung der im Absatz 1 Buchstaben a und b dieses Artikels genannten Gegenstände wird nur auf Antrag einer interessierten Zollverwaltung eines Teilnehmerstaates des vorliegenden Abkommens durchgeführt. (3) Die Zollverwaltungen der Teilnehmerstaaten des vorliegenden Abkommens werden ebenfalls a) den interessierten Zollverwaltungen der Teilnehmerstaaten des vorliegenden Abkommens über Verletzungen der Zoll- und Devisenbestimmungen, die die Beförderung von Transportmitteln, Gütern, Reisegepäck, Postsendungen, Devisen, anderen Zahlungsmitteln und Devisenwerten im grenzüberschreitenden Verkehr betreffen und durch Personen begangen wurden, die auf dem Gebiete eines Teilnehmerstaates des vorliegenden Abkommens wohnen, Mitteilung machen. H*my noTOBbie OTnpaBJieHHH, 06 ochobhbix nojio-JKeHHHX TaMOJKeHHblX H BaJIlOTHblX npaBMJl Toro rocyapcTBa-yHacTHMKa HacTonmero CorjiameHHH, b KOTopoe am rpangiaHe HanpaßjiniOTCH, nepe3 TeppuTopmo KOToporo ohh öyflyT npoesjKaTb Tpan-3HT0M HJIH B KOTopoe OHH BbICblJiaiOT nOHTOBbie ompaBJieHMfl, a TaKHce o nocnecTBiiax necoöjno-fleHHH 3TMX npaBHJi; 6) cooömaTb 3aHHTepecoBaHHbiM TaMOHcemibiM yn-paBJieHWHM rocyaapcTB-yuacTHHKOB nacTonmero CorjiameHHH HMeiomnecn b hx pacnopHJKeHWH zjaHHbie, KOTopbie MoryT cnocoöcTBOBaTb pacxpbi-THK) HJIH öopböe C HapymeHHHMH ÄeHCTByKmilX B 3thx rocyapcTBax TaMoaceHHbix h BajnoTHbix npaBHJi; b) OKa3bmaTb B3anMHyio noMomi npn npoBeaemiH KOHTpojia sa nepeMeujeHMeM TpaucnopTHbix cpecTB, rpy30B, öaranca, nouTOBbix OTnpaBJieHHH, BajiiOTbi, .qpyrnx nJiaTencHbix cpeCTB h Bajnor-Hbix ueHHOcTen, a TaKHce b öopböe c HapyuiennH-MH TaMOWCeHHblX H BaJIlOTHblX npaBHJi. CTaTba 8 (1) K TpaHcnopTHbiM cpeCTBaM, rpy3aM, öarajKy, noHTOBbiM OTnpaBJieHHBM, BajnoTe, #pyrHM nJiaTe:-HblM CpeflCTBaM M BaJIKDTHbIM heHHOCTHM, He3aKOHHO BBe3eHHbiM c TeppHTopMH oHoro rocyapcTBa-ynacT-hhkb nacTonmero CorjiameHHH Ha TeppnTopnio flpyroro rocyapcTBa-ynacTHMKa HacTonmero CorjiameHHH, öy-flyr npHMeHHTbca 3aK0Hbi h npaBHJia Toro rocyapcTBa, Ha TeppHTopHH KOToporo yKa3aHHbie npeMeTbi Haxo-flHTCH. TaMOJKeHHbie ynpaBJienHH rocyflapcTB-ynacTHH-kob nacTonmero CorjiameHHH öyyT oahoko nepeaBaTb Apyr flpyry naxoanmHecH b hx pacnopnHceHHH: а) npeMeTbi, ne3aK0HH0 BBe3eHHbie c TeppHTopHH oHoro rocyapcTBa-yHacTHHKa HacTonmero CorjiameHHH Ha TeppHTopmo ßpyroro rocyapcTBa-ynacTHHKa HacTonmero CorjiameHHH, ecjin Ha Tep-Phtophh rocyapcTBa, oTKya oth npeivieTbi bbi-Be3eHbi, ohh öbuiH npnoöpeTeHbi b pe3yjibTaTe HaKa3yeMbix bhctbhh; б) HMeiomne ocoöyio nemiocTb npeMeTbi CTapnHbi h HCKyccTBa, ecjin ohh npoBe3eHbi uepe3 rpaHHUbi rocyflapcTB-ynacTHHKOB HacTonmero CorjiameHHH c HapymeHneM TaMonseuHbix, BajnoTHbix h flpyrnx npaBHJi. (2) nepeaua npeMeTOB, yKa3aHHbix b nonyHKTax a h ö nyiiKTa 1 stoh cTaTbH, öyeT npoii3BOflHTbCH TOJibKo no 3anpocy 3aHHTepecoBaHnoro TaMonceHnoro ynpaBJienHH rocyßpacTBa-ynacTHHKa HacTonmero CorjiameHHH. (3) TaMOHeHHbie ynpaBJienHH rocyapcTB-ynacTHH-kob nacTonmero CorjiameHHH öy;iyT Tanwe: a) cooömaTb 3aHHTepecoBaHHbiM TaMOKeuHbiM yn-paBJieiiHHM rocyflapcTB-ynacTHiiKOB nacTonmero CorjiameHHH o cjiynanx napyrnemiH JinuaMH, npo-/KHBafOIUMMH Ha TeppHTOpHH OHOrO H3 TOCy-apcTB-ynacTHHKOB HacTonmero CorjiameHHH, Ta-MOjKeiuibix h BajnoTHbix npaBHJi, peryjinpyiomwx np0B03 nepe3 rpammy TpaHcnopTHbix cpeßCTB, rpy30B, öarawa, noHTOBbix OTnpaBJieiiHH, BajiiOTbi, Äpyrnx nJiaTeKHbix cpec-TB h BajnoTHbix neHHO-CTen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß bezüglich der gesellschaftlichen Pflichten für die die gleichen Normen gelten wie für jedes andere Mitglied unserer Partei für jeden anderen Bürger unserer Republik.

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