Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 737

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 737 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 737); Gesetzblatt Teil II Nr. 84 Ausgabetag: 12. November 1962 737 Artikel 4 Die zuständigen Organe der Abkommenspartner erkennen gegenseitig die verwendeten Zolldokumente, Zollplomben, Siegel und amtlichen Kennzeichen auf den Transportmitteln, Gütern und Postsendungen an. Sie können auch die Plomben und Siegel von staatlichen Speditions- und Transportorganisationen an Transportmitteln gegenseitig anerkennen. \ Artikel 5 ' Die zuständigen Organe der Abkommenspartner treffen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, a) die Abfertigung von Touristen- und Erholungsgruppen sowie Sportdelegationen zu vereinfachen, b) die Zollkontrolle im Reiseverkehr während der Fahrt der Transportmittel durchzuführen, c) die Zollbestimmungen insbesondere hinsichtlich der Menge der Gegenstände, die im grenzüberschreitenden Verkehr von Personen mitgeführt werden dürfen und hinsichtlich der Menge der Gegenstände, die im Postverkehr zugelassen sind, schrittweise zu vereinheitlichen, d) einheitliche Zolldokumente auszuarbeiten, zu verwenden und zu vereinfachen, e) die Zollbegünstigungen anzugleichen, die den Bürgern eines der Teilnehmerstaaten des vorliegenden Abkommens, die auf dem Gebiete eines anderen Teilnehmerstaates des vorliegenden Abkommens arbeiten, gewährt werden. Artikel 6 Die zuständigen Organe der interessierten Abkommenspartner können, wenn sie es für möglich und zweckmäßig halten, auf der Grundlage einer zwischen ihnen getroffenen Vereinbarung a) gemeinsame Dienste ihrer Zoll- und anderen Kontrollorgane auf dem Gebiete eines der Teilnehmerstaaten des vorliegenden Abkommens, darunter auch die Zollkontrolle im Reiseverkehr während der Fahrt der Transportmittel auf dem Gebiete des Nachbarstaates, durchführen. Die genannten Organe werden ihre Funktionen auf dem Gebiete des anderen Staates gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften ihres Staates ausüben. Ihre Handlungen werden dieselben rechtlichen Folgen haben wie bei der Ausübung des Dienstes auf dem Gebiete ihres Staates, b) eine einseitige Zollkontrolle der Güter, des Reisegepäcks und der Postsendungen durchführen. Artikel 7 (1) Die Zollverwaltungen der Teilnehmerstaaten des vorliegenden Abkommens treffen gemeinsame Maßnahmen zur Verhütung von Verletzungen der Zoll- und Devisenbestimmungen, die in diesen Staaten gültig sind. (2) Zu diesem Zwecke werden sie a) die Bürger ihrer Staaten, die ins Ausland reisen oder Postsendungen verschicken, über die haupt- CTaTbH 4 KoMneTeHTHbie opraHbi .ZJoroBapHBaioumxcH Ctopoh 6y/*yT B3anMHO npw3HaBaTb npnMeHneMbie TaomeH-Hbie flOKyMeHTbi, TaMOHceHHbie njiOMÖbi, otthckh nena-Teü h oc})MunaJibHbie 3HaKM Ha TpaHcnopTHbix cpefl-cTBax, rpy3ax h noHTOBbix oTnpaßJieHHHX. Ohm MoryT TaKHce B3awMH0 npn3HaßaTb njiOMÖbi h nenaTH rocy-aapcTBeHHbix aKcneflHTopcKHX h TpaHcnopTHbix opra-HH3aL*HH Ha TpaHcnopTHbix CpeflCTBaX. CTaTbH 5 KoMneTeHTHbie opraHbi ßoroBapnBaioirmxcH Ctopoh, HCXOflH H3 CBOHX B03M02KH0CT6H, ÖyflyT OCyiljeCTBJIHTb MeponpHHTHH, HanpaBJieHHbie Ha: a) ynponjeHne nponycna rpynn TypncTOB h oTßbixa-ioiijhx, a Taione cnopTHBHbix #ejierauHH; 6) npoBe#eHne TaMOJKeHHoro kohtpojih b naccannp-CKOM COOÖmeHMH BO BpeMH CJieflOBaHHH TpaHcnopTHbix cpeflCTB; b) nocTeneHHyio yHH()HKauHio TaMOjneHHbix npaBHJi, b ocoöeHHOCTH KacaiomHxcH KOJiHHecTBa npeAMe-tob, pa3pemaeMbix k npoB03y jnmaM, cjieayiomHM nepe3 rpaHwny, a Tamne nojinnecTBa npeMeTOB, ÄonycKaeMbix k nepecbijme b noHTOBOM oÖMeHe; r) BbipaÖoTKy h npnMeHeHHe eHHbix TaMonceHHbix OKyMeHTOB, a TaKHce hx ynponjeHHe; ff) ypaBHHBauMe TaMOJKeHHbix jibroT, npeaocTaBjine-Mbix rpaK,ziaHaM oflHoro H3 rocyapcTB-ynacTHH-kob HacTOHmero CorjiameHHH, paÖOTaiomHM Ha TeppHTopHH apyroro rocyßapcTBa-ynacTHHKa Ha-CToatnero CorjiameHHH. CTaTbH 6 KoMneTeHTHbie opraHbi 3aHHTepecoBaHHbix ßoroBa-pHBaiontHxcH Ctopoh MoryT, ecjin oto Öyffer hmh npn-3hbho B03M0KHbiM h ijejiecoo6pa3HbiM, ocymecTBJiHTb Ha ocHOBe cooTBeTCTByioinero corjiameHHH MejKy HMMIi: а) coBMecTHyio juenTejibHOCTb cbohx TaMOjneHHbix m flpyrHX KOHTpOJIbHblX OpraHOB Ha TeppHTopHH oHoro M3 rocyflapcTB-ynacTHHKOB HacTonmero CorjiameHHH, b tom nncjie npoBOHTb Ha TeppHTopHH coceflHero rocyapcTBa TaMonceHHbiH KOHTpoJib b naccaHcnpcKOM cooömeHHH bo BpeMH cjieaoBa-hhh TpaHcnopTHbix cpe#CTB. yKa3aHHbie opraHbi GyflyT BbinOJIHHTb CBOH (JjyHKUHH Ha TeppHTopHH flpyroro rocyaapcTBa b cootb6tctbhh c sanoHaMii h npaBHJiaMH cßoero rocyaapcTBa. Mx aencTBHH öyyT HMeTb Tanne ?ne npaBOBbie nocjie/icTBHH, nan ecjin 6bi ohh ocymecTBJiHJincb Ha TeppHTopHH CBoero rocyapcTBa; б) OflHOCTOpOHHHH TaMOHeHHbIH flOCMOTp rpy30B, 6a-ranca h noHTOBbix OTnpaBJieHHM. CTaTbH 7 (1) TaMOHceHHbie ynpaBJieHHH rocynapcTB-ynacTHH-kob HacTonmero CorjiameHHH npnMyT cosMecTHbie Me-pbi £jih npeaoTBpameHHH HapymeHMH aeücTByioinnx b 3thx rocy,ziapcTBax TaMoweiiHbix h BajnoTHbix npaBHJi. (2) C stoh uejibio ohh öyayTi a) HHopMHpoBaTb rpajK,naH cbohx rocyflapcTB, Bbi-e3naiomHx 3a rpannijy hjih Bbicbuiaiomnx 3a rpa-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Richtlinie über die Operative Personenkontrolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung über das pol itisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei konfrontiert, da sich dies durch ein entsprechendes Delikt anbot. Beim entstand der Eindruck, sich dafür strafrechtlich, verantworten zu müssen. Aus seiner Einstellung heraus, die Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen und hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit bekannt gewordenen geheimzuhaltenden Dokumente Gegenstände Informationen und anderen geheimzuhaltenden Tatsachen bleibt unabhängig von der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bestehen.

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