Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 729

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 729 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 729); Gesetzblatt Teil II Nr. 82 Ausgabetag: 5. November 1962 729 Pflege und Beaufsichtigung dieser Kinder bei 3- bis 6jährigen Kindern oder altersmäßig gemischten Kindergruppen (3- bis 14jährigen Kindern) jeweils für 20 Kinder einen Erzieher oder Pädagogen oder eine andere für diese Aufgaben geeignete Kraft einzusetzen. In Ausnahmefällen, insbesondere bei getrennten Aufnahmen mit Kindern stark unterschiedlicher Altersklassen, kann durch die kulturelle Einrichtung oder den Betrieb jeweils für die vorgenannten Gruppen eine weitere geeignete Kraft zur Pflege und Beaufsichtigung der Kinder zusätzlich bereitgestellt werden. (2) Ist die künstlerische Betätigung der Kinder in den kulturellen Einrichtungen oder Betrieben mit Reisen verbunden, so sind bei 3- bis 6jährigen Kindern jeweils für 18 Kinder 2 und bei schulpflichtigen Kindern oder . altersmäßig gemischten Kindergruppen jeweils für 20 Kinder 1 Erzieher oder Pädagoge oder eine andere für diese Aufgabe geeignete Kraft einzusetzen. (3) Die gemäß den Absätzen 1 und 2 einzusetzenden Erzieher, Pädagogen oder anderen für diese Aufgabe geeigneten Kräfte werden von dem für die kulturelle Einrichtung oder den Betrieb zuständigen Rat des Krei- ses, Abteilung Volksbildung, bestätigt, angeleitet und Kontrolliert. Sie dürfen während der Wahrnehmung ihrer Pflichten als Erzieher, Pädagoge oder Aufsichtskraft der künstlerisch tätigen Kinder zu keiner anderen Tätigkeit herangezogen werden. (4) Die Erzieher. Pädagogen oder Aufsichtskräfte der künstlerisch tätigen Kinder sind für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Anordnung verantwortlich. (5) Bei der künstlerischen Betätigung der Kinder in kulturellen Einrichtungen oder Betrieben sind die für diese Einrichtungen oder Betriebe geltenden Arbeits- und Brandschutzanordnungen sinngemäß anzuwenden. (6) Die kulturellen Einrichtungen oder Betriebe, in denen Kinder sich künstlerisch betätigen, sind verpflichtet, zum Schutze dieser Kinder eine Unfallversicherung abzuschließen. (7) Den künstlerisch tätigen Kindern sind ausreichend ausen zu gewähren. Bei in Ausnahmefällen genehmigter künstlerischer Betätigung von Kindern über die in dieser Anordnung festgesetzten Zeiten hinaus, sind den Kindern durch die kulturelle Einrichtung oder den Betrieb regelmäßig Mahlzeiten zu verabreichen und jeweils dem Alter der Kinder entsprechend geeignete Speisen und Getränke bereitzustellen. Bei mitwirkenden Säuglingen und Kindern bis zu 3 Jahren ist deren Rhythmus des Schlafens und der Mahlzeiten einzuhalten. (8) Die künstlerische Einrichtung oder der Betrieb haben geeignete Aufenthaltsräume zum Umkleiden und für hygienisch einwandfreie Unterbringung der künstlerisch tätigen Kinder (getrennt nach Geschlechtern) während der Pausen bei Proben, Aufnahmen und Aufführungen zur Verfügung zu stellen. (9) Die künstlerische Betätigung von Kindern unter besonderen Bedingungen, z. B. unter Einwirkung von Kälte, Hitze, Wasser und Dämpfen usw., ist nur gestattet, wenn hierfür eine besondere Genehmigung durch die zuständige Bezirkshygieneinspektion gegeben wurde. Das gleiche gilt für Reiten und ähnliche Tätigkeiten. (10) Das Schminken sowie die Verwendung von Lichtbogenlampen oder Lampen mit ähnlich biologisch wirksamer Strahlung ist bei künstlerisch tätigen Kindern unter 3 Jahren nicht gestattet. Stellproben sind mit Puppen durchzuführen. (11) Die Beleuchtungsdauer darf bei Proben, Aufnahmen oder Aufführungen mit Kindern a) bis zu 3 Jahren im Höchstfall 1 bis 2 Minuten, b) über 3 Jahre nicht länger als 5 Minuten betragen. §5 Die in kulturellen Einrichtungen oder Betrieben künstlerisch tätigen Kinder erhalten eine materielle Anerkennung, die an den gesetzlichen Erziehungsberechtigten zu zahlen ist. §6 Die kulturellen Einrichtungen oder Betriebe, in denen die künstlerische Betätigung von Kindern erfolgen soll, vereinbaren mit dem zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Volksbildung, und der zuständigen Kreisleitung der Pionierorganisation .,Ernst Thälmann“ die Einzelheiten über Art, Ort, Beginn und Ende sowie Dauer der künstlerischen Betätigung, über die künstlerische Betätigung an Sonn- und Feiertagen, über Ruhepausen und über die Höhe der materiellen Anerkennung. §7 Diese Anordnung gilt auch für künstlerische Veranstaltungen, die von kulturellen Einrichtungen oder Betrieben an einem anderen Ort durchgeführt werden, und in denen Kinder sich künstlerisch betätigen. §8 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1963 in Kraft. Berlin, den 15. Oktober 1962 Der Minister für Kultur B e n t z i e n Berichtigung Das Büro der Regierungskommission für Preise weist darauf hin, daß nachfolgende Preisanordnungen wie folgt zu berichtigen sind: 1. in der Preisanordnung Nr. 1205/2 vom 7. Februar 1962 Kondensatoren (Sonderdruck Nr. P 2102 des Gesetzblattes) auf den Seiten 40 bis 44 (zu den Seiten 113 bis 117) der Preisliste. 2 muß es richtig heißen: Für Mindermengen werden folgende Zuschläge berechnet: 1 99 Stück 50 o/0 von 100 299 Stück 25 % von 300 999 Stück 15 % von 1000 4999 Stück 10 o/0 ab 5000 Stück werden keine Mindermen- genzuschläge mehr berechnet.“ 2. In der Preisanordnung Nr. 1451 2 vom 3. November 1961 Schleifmaschinen (Sonderdruck Nr. P 2087 des Gesetzblattes) muß es im § 3 Abs. 2 richtig heißen : Die Einzelhandelsspanne beträgt 16,9 °'0, bezogen auf den Großhandelsabgabepreis!“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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