Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 723

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 723 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 723); 723 GESETZBLATTS der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1962 Berlin, den 5. November 1962 Nr. 82 Tag Inhalt Seite ♦ 25. 10. 62 Beschluß über die Zahlung von Weihnachtszuwendungen für das Jahr 1962. (Auszug) 723 26. 10.62 Erste Durchführungsbestimmung zum Beschluß über die Zahlung von Weihnachts- ** Zuwendungen für das Jahr 1962 724 24. 10. 62 Preisanordnung Nr. 930/1 Maiblumenkeime 725 13. 10. 62 Anordnung über die Untersuchungsstelle für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse 725 9. 10. 62 Anordnung über das Statut des Zentralhauses für Kulturarbeit 725 15. 10.62 Anordnung über die künstlerische Betätigung von Kindern auf den Gebieten der , darstellenden Kunst, des Films, der Musik und.der Artistik in kulturellen Einrichtungen oder Betrieben , 727 Berichtigung 729 Beschluß über die Zahlung von Weihnachtszuwendungen für das Jahr 1962. (Auszug) Vom 25. Oktober 1962 Übfcr die Zahlung von Weihnachtszuwendungen für das Jahr 1962 werden folgende Grundsätze beschlossen: 1. An die Beschäftigten der volkseigenen Betriebe, der staatlichen Organe und der staatlichen Einrichtungen ist wie im vergangenen Jahr eine Weihnachtszuwendung zu zahlen. 2. An die Beschäftigten der Betriebe mit staatlicher Beteiligung, Handwerksbetriebe und Betriebe der privaten Wirtschaft gezahlte Weihnachtszuwendungen werden als Betriebsausgaben anerkannt, wenn sie nach den Grundsätzen und in Höhe der Sätze für die volkseigene Wirtschaft ausgezahlt werden. 3. Die Weihnachtszuwendung ist an alle Beschäftigten mit einem monatlichen Bruttodurchschnittsverdienst bis zu 500 DM zu zahlen. In den Wirtschaftszweigen, in denen die Lohnzuschläge gemäß Lohnzuschlagsverordnung vom 28. Mai 1958 (GBl. I S. 417) in die Tarife einbezogen wurden, ist ein monatlicher Bruttodurchschnittsverdienst bis zu 520 DM zugrunde zu legen. Der Bruttodurchschnittsverdienst ist nach der Verordnung vom 21. Dezember 1961 über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung (GBl. II S. 551; Bef. GBl. II 1962 S. 11) zu berechnen. Den Betrieben sind die finanziellen Mittel für die Weihnachtszuwendungen in gleicher Höhe wie im Jahre 1961 (unter Berücksichtigung von Veränderungen im Arbeitskräfteplan) zur Verfügung zu stellen. Sie können damit auch Grenzfälle, die sich durch die Lohnerhöhungen der Jahre 1959 bis 1961 ergeben, in eigener Verantwortung regeln. 4. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen beträgt: a) für Verheiratete 35, DM b) für Ledige 25, DM c) für Lehrlinge 10, DM Ledige, verwitwete und geschiedene Frauen und Männer mit unterhältsberechtigten Kindern erhalten die Weihnachtszuwendungen wie Verheiratete. Zur Berücksichtigung persönlicher Besonderheiten (z. B. bei alleinstehenden Frauen mit eigenem Haushalt ohne Kinder oder bei längerer Krankheit) können im Rahmen der festgelegten Sätze zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. 5. Den gesellschaftlichen Organisationen wird empfohlen, bei der Zahlung von Weihnachtszuwendungen entsprechend zu verfahren. 0. Die Zahlung von Weihnachtszuwendungen erfolgt in der Zeit vom 4. bis 11. Dezember 1962. Stichtag für die Zahlung ist der 1. Dezember 1962. 7. Der Minister der Finanzen wird beauftragt, im Einvernehmen mit dem Komitee für Arbeit und Löhne Durchführungsbestimmungen zu diesem Beschluß zu erlassen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die staatliche Sicherheit, das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder andere gesellschaftliche Verhältnisse hervorruft hervor ruf kann oder den Eintritt von anderen Störungen der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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