Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 704

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 704 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 704); 704 Gesetzblatt Teil II Nr. 79 Ausgabetag: 22. Oktober 1962 Ausbildungsunterlagen Themen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes aufgenommen werden. Sie haben festzulegen, in welchen Fachrichtungen an Universitäten, Hoch- und Fachschulen ein prüfungspflichtiges Lehrfach Gesundheits- und Arbeitsschutz und Brandschutz einzuführen ist. (2) Der Minister für Volksbildung und der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen haben zu gewährleisten, daß bei der Festlegung der Berufsbilder und Ausbildungsunterlagen die berufsbedingten Anforderungen an die Werktätigen auf dem Gebiete des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes berücksichtigt werden. § 5 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission ist auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes für die Klärung von Grundsatzfragen sowie für die Koordinierung der Aufgaben der Leiter der zentralen Organe verantwortlich. Dazu hat er insbesondere a) die Leiter der zentralen Organe des Staatsapparates auf die Schwerpunkte des Arbeitsschutzes zu orientieren sowie bei der Ausarbeitung und Einhaltung der Arbeitsschutzanordnungen anzuleiten, b) Grundsätze für die Ermittlung und Beseitigung bzw. Minderung von Arbeitserschwernissen im Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheitswesen herauszugeben, c) Grundsätze für die Berufsausbildung und Qualifizierung der Werktätigen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes herauszugeben und d) den Forschungsrat der Deutschen Demokratischen Republik bei der Koordinierung der Forschungsund Entwicklungsarbeit auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes zu unterstützen und die Forschungsthemen des Instituts für Arbeitsökonomik und Arbeitsschutzforschung zu bestätigen. § 6 (1) Die Leiter der zentralen Organe des Staatsapparates sind verpflichtet, im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister für Gesundheitswesen und dem Zentralvorstand der zuständigen Industriegewerkschaft oder Gewerkschaft die für ihren Bereich erforderlichen Arbeitsschutzanordnungen zu erlassen. (2) Arbeitsschutzanordnungen, die für die Bereiche aller oder mehrerer zentraler Organe des Staatsapparates gelten, hat das Komitee für Arbeit und Löhne gemeinsam mit den Leitern der betreffenden Bereiche auszuarbeiten. Sie sind im Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheitswesen und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftbundes vom Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission zu erlassen. (3) Arbeitsschutzanordnungen gemäß Absätzen 1 und 2, in denen gleichzeitig Fragen des Brandschutzes geregelt werden, sind als Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnungen zu erlassen. Sie bedürfen außerdem des Einvernehmens mit dem Minister des Innern. (4) Arbeitsschutzanordnungen, die freigabe- bzw. überwachungspflichtige Betriebsanlagen bzw. -einrichtungen (einschließlich Maschinen, Werkzeuge, Apparate und Geräte), Roh- bzw. Hilfsstoffe oder Arbeitsverfahren betreffen, hat der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates, dem Minister für Gesundheitswesen und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes zu erlassen. (5) Arbeitsschutzanordnungen, die für die Bereiche eines oder mehrerer zentraler Organe des Staatsapparates erlassen sind, gelten auch für Betriebe anderer Bereiche mit gleichen oder ähnlichen Arbeitsprozessen, soweit keine entsprechenden Arbeitsschutzanordnungen vorhanden sind. Näheres hierzu hat der Betriebsleiter in Arbeitsschutzinstruktionen festzulegen. § 7 (1) In Ausnahmefällen können aus zwingenden Gründen befristete Sonderregelungen zugelassen werden. Die Voraussetzungen und das Verfahren hierfür sind in Arbeitsschutzanordnungen festzulegen. Soweit darin nichts bestimmt ist, gelten die Absätze 2 bis 4. (2) Bei Arbeitsschutzanordnungen gemäß § 6 Absätzen 1 und 2 werden Sonderregelungen auf Antrag des Betriebsleiters im Einvernehmen mit den Leitern der für den Betrieb zuständigen Hygieneinspektion und Arbeitsschutzinspektion vom Leiter des übergeordneten Organs getroffen. Sonderregelungen, deren Bedeutung über den Verantwortungsbereich des Leiters des übergeordneten Organs hinausgeht, werden auf dessen Antrag von dem für den Erlaß der Arbeitsschutzanordnung zuständigen Leiter im Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheitswesen und dem Zentralvorstand der zuständigen Industriegewerkschaft oder Gewerkschaft bzw. mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes getroffen. (3) Werden Belange des Brandschutzes berührt, bedarf der Erlaß von Sonderregelungen außerdem der schriftlichen Zustimmung der für den Betrieb zuständigen Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei* Abteilung Feuerwehr bzw. in Fällen des Abs. 2 Satz 2 des Ministeriums des Innern. (4) Bei Arbeitsschutzanordnungen gemäß § 6 Abs. 4 werden Sonderregelungen auf Antrag des Betriebsleiters vom Leiter der Zentraliaspektion der Technischen Überwachung getroffen. Werden Belange des Brandschutzes berührt, so ist die Zustimmung des Ministeriums des Innern, Hauptabteilung Feuerwehr, erforderlich. Der Leiter der Zentralinspektion der Technischen Überwachung kann den Leitern der regionalen Inspektionen der Technischen Überwachung das Recht zum Erlaß von Sonderregelungen übertragen. Werden Belange des Brandschutzes berührt, so ist in diesen Fällen die Zustimmung der zuständigen zentralen Brandschutzorgane erforderlich. In Bereichen mit eigenen Organen der Technischen Überwachung werden Sonderregelungen von den Leitern dieser Organe getroffen. (5) Sonderregelungen haben auf den Anspruch des Werktätigen auf Ersatz des ihm durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit entstandenen Schadens gemäß § 98 des Gesetzbuches der Arbeit keinen Einfluß.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen.

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