Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 693

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 693 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 693); Gesetzblatt Teil II Nr. 77 Ausgabetag: 13. Oktober 1962 693 §15 Das Plenum hat das Recht, auf Antrag des Präsidiums Mitglieder aus der Akademie auszuschließen, wenn ihr Verhalten oder ihre Tätigkeit unvereinbar ist mit den Grundsätzen der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik oder mit dem Statut der Deutschen Akademie der Künste. § 16 Wenn ein Ordentliches Mitglied den im Statut festgelegten Pflichten beharrlich nicht nachkommt, kann es auf Antrag des Präsidiums durch Beschluß des Plenums seiner Rechte als Ordentliches Mitglied verlustig erklärt werden. In besonderen Fällen kann ein Mitglied, das an der Arbeit der Akademie nicht teilnehmen kann, als Korrespondierendes Mitglied geführt werden. §17 0) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Sekretären der Sektionen, dem Direktor. (2) Der Präsident und die Vizepräsidenten werden vom Plenum gewählt. (3) Die von den Sektionen gewählten Sekretäre werden nach Bestätigung ihrer Wahl durch das Plenum Mitglieder des Präsidiums. (4) Der Direktor der Deutschen Akademie der Künste wird durch seine Bestellung gemäß § 24 stimmberechtigtes Mitglied des Präsidiums. (5) Der Präsident, die Vizepräsidenten und die übrigen Mitglieder des Präsidiums erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen. § 18 (1) Die gesamte Tätigkeit der Akademie wird durch das Präsidium geleitet und koordiniert. Es achtet auf die Einhaltung des Statuts. Es bereitet die vom Plenum zu fassenden Beschlüsse vor. Es ist berechtigt, für die Bearbeitung einzelner Fragen besondere Kommissionen (Arbeitsgruppen) einzusetzen. Es ist dem Plenum der Akademie verantwortlich. (2) Das Präsidium faßt seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit Es ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. (3) Das Präsidium ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresarbeits-, Stellen- und Haushaltsplanes. § 19 (1) Der Präsident führt den Vorsitz im Präsidium und im Plenum. Er vertritt die Akademie in allen Angelegenheiten und ist berechtigt, verbindliche Erklärungen für sie abzugeben. (2) Der Präsident bringt Vorlagen im Plenum zur Behandlung und Beschlußfassung und sorgt für die Durchführung der Beschlüsse. (3) Die Vertretung des Präsidenten übernimmt nach Vereinbarung im Präsidium ein Vizepräsident. §20 (1) Zur Wahl des Präsidenten ist die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Ordentlichen Mitglieder notwendig. Er gilt als gewählt, wenn mindestens die einfache Mehrheit aller Ordentlichen Mitglieder für ihn gestimmt hat. Erhält keiner der Kandidaten die Mehrheit, so ist die Wahl in einer neu einzuberufenen Sitzung zu wiederholen. Führt auch diese Wahl nicht zum Ziel, so entscheidet in einer weiteren neu einzuberufenen Sitzung die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. (2) Die Vizepräsidenten werden bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Ordentlichen Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Ordentlichen Mitglieder gewählt. Das gilt auch für die Bestätigung der von den Sektionen gewählten Sekretäre. (3) Eine Wiederwahl der wählbaren Mitglieder des Präsidiums ist zulässig. (4) Die Amlsdauer des Präsidenten beträgt 3 Jahre, die der übrigen wählbaren Mitglieder 2 Jahre. §21 (1) Nach den in ihr vertretenen Künsten gliedert sich die Deutsche Akademie der Künste in 4 Sektionen: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Dichtkunst und Sprachpflege, Musik. (2) Weitere Sektionen können auf Beschluß des Plenums gebildet werden. (3) Die Sektionen wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von 2 Jahren je einen Sekretär. Seine Wahl erfolgt bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Sektionsmitglieder mit einfacher Mehrheit. §22 (1) Die Sitzungen der Sektionen finden in der Regel einmal im Monat statt. Sie werden durch die Sekretäre der Sektionen einberufen und geleitet. Die Sekretärs haben das Recht, Gäste zu den Sektionssitzungen einzuladen. (2) Die Sektionen sind beschlußfähig, wenn mehr, als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (3) Soweit nicht anders vorgesehen, beschließen die Sektionen mit einfacher Stimmenmehrheit. §23 Kann in einer Sektion keine Einigung erzielt werden, so kann die Angelegenheit dem Präsidium zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Entscheidung des Präsidiums ist bindend. §24 (1) Die Geschäfte der Akademie leitet der Direktor, der auf Vorschlag des Präsidenten der Akademie durch das Präsidium der Akademie bestellt wird. (2) Der Direktor hat das Recht, an allen Sitzungen der Organe der Akademie teilzunehmen und sich über alle Angelegenheiten der Akademie zu unterrichten. Er;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und Gefahren in Bezug auf die Herstellung von Kontakten zu Verhafteten auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Die Entlassung aus dem Untersuchungshaftvollzug nach Beendiqung der Untersuchungshaft. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von beweiserheblicher Bedeutung ist. Die Planung der Beschuldigtenvernehmung,.insbesondere der Ver-nehmungsplän, ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter.

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