Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 692

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 692 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 692); 692 Gesetzblatt Teil II Nr. 77 Ausgabetag: 13. Oktober 1962 5. Förderung bedeutender Arbeitsvorhaben von Künstlern und Kunstwissenschaftlern, Auszeichnung und Verbreitung hervorragender künstlerischer Arbeitsergebnisse durch Verleihung von Preisen, Aufträge, Veröffentlichung oder Ausstellung, Anerkennungen und Gutachten; 6. vorbildliche Veranstaltung von Ausstellungen, literarischen Vorlesungen, Konzerten, Aufführungen, Vorträgen und Diskussionen; 7. Herausgabe von künstlerischen und kunstwissenschaftlichen Werken. Abhandlungen, Monographien oder Sammelwerken, Jahrbüchern, Zeitschriften u. a., in denen fachliche Beiträge der Mitglieder und der Sachverständigen der angeschlossenen Einrichtungen sowie geeignete Arbeiten anderer Personen veröffentlicht werden; 8. Förderung der künstlerischen Betätigung der Werktätigen durch beispielgebende Unterstützung des Laienschaffens und Vermittlung der dabei gewonnenen Erfahrungen; 9. Pflege und Förderung der ideologisch-künstlerischen Verbindungen mit gleichgearteten Einrichtungen und mit Künstlern der sozialistischen Länder, besonders der Sowjetunion. Pflege und Förderung der freundschaftlichen Beziehungen zu allen Völkern. die im Geiste des Friedens wirken, und zu den friedliebenden, fortschrittlichen Künstlern der ganzen Welt. Hilfe und Unterstützung der Friedenskräfte in Westdeutschland bei der Verteidigung der humanistischen Positionen der deutschen Kultur. Mitglieder § 5 Der Deutschen Akademie der Künste gehören Ordentliche Mitglieder, Korrespondierende Mitglieder und Ehrenmitglieder an. §6 (1) Als Ordentliche Mitglieder können hervorragende, um die Förderung der sozialistischen Nationalkultur und ihrer Kunst verdiente Künstler und Kunstwissenschaftler berufen werden, die ihren ständigen Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben. Die Zahl der Ordentlichen Mitglieder soll sich zwischen 50 und 70 halten. (2) Die Ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, regelmäßig an den Sitzungen des Plenums und der Sektionen, an Diskussionen und der Ausarbeitung von Vorschlägen für unser Kunstleben teilzunehmen. Die V Akademie hilft in ihrer Gesamttätigkeit und in der persönlichen Tätigkeit jedes ihrer Mitglieder, die von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik festgelegten Aufgaben im Bereiche der Kunst, Literatur und Kultur zu verwirklichen. (3) Ordentliche Mitglieder, die an der Arbeit der Akademie ordnungsgemäß teilnehmen, erhalten eine Zuwendung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. §7 Als Korrespondierende Mitglieder werden hervorragende Persönlichkeiten aus Kunst und Literatur des In- und Auslandes berufen, von denen die in diesem Statut enthaltenen Ziele der Deutschen Akademie der Künste anerkannt werden, die aber nicht unmittelbar an den laufenden Arbeiten der Akademie teilnehmen können. Sie haben das Recht, an den Sitzungen des Plenums und der Sektionen mit beratender Stimme teilzunehmen und verpflichten sich, die Tätigkeit der Akademie zu fördern. §8 Als Ehrenmitglieder können Persönlichkeiten des In- und Auslandes berufen werden, die sich außergewöhnliche Verdienste um Kunst und Literatur, um ihre Entwicklung, Erforschung, Lehre und Verbreitung im Geiste des Humanismus und im Kampf für die Sicherung des Friedens erworben haben und von denen die in diesem Statut enthaltenen Ziele der Deutschen Akademie der Künste anerkannt werden. Sie haben das Recht, an den Sitzungen des Plenums und der Sektionen mit beratender Stimme teilzunehmen. §9 Die Berufung der Ordentlichen Mitglieder sowie der Korrespondierenden Mitglieder und der Ehrenmitglieder erfolgt durch die Wahl im Plenum der Deutschen Akademie der Künste nach der bestehenden Wahlordnung. Die Organe der Deutschen Akademie der Künste §10 Die Organe der Deutschen Akademie der Künste sind das Plenum, das Präsidium, die Sektionen, der Direktor. §11 (1) Das Plenum ist oberstes Organ der Deutschen Akademie der Künste. (2) Die Ordentlichen Mitglieder der Akademie bilden das Plenum. §12 (1) Das Plenum sichert die Durchführung der in den §§ 3 und 4 festgelegten Aufgaben. (2) Es entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten, besonders in denen, die die Gesamtaufgaben der Akademie, ihr Auftreten in der Öffentlichkeit und ihre Einrichtungen betreffen. (3) Es wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten und bestätigt die von den Sektionen gewählten Sekretäre. §13 Das Plenum ist durch das Präsidium in der Regel vierteljährlich einzuberufen. Daneben kann es in wichtigen Fällen durch Beschluß des Präsidiums oder aul Antrag mindestens eines Drittels der Ordentlichen Mitglieder auch zu außerordentlichen Sitzungen ein berufen werden. §14 (1) Das Plenum ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (2) Es faßt seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit. soweit im Statut nicht anders bestimmt ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen.

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