Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 69 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 69); Gesetzblatt Ted! II Nr. 8 Ausgabetag: 5. Februar 1962 69 § 6 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1962 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 3 vom 26. Januar 1961 über die Versorgung der Landwirtschaft mit Düngemitteln Düngemittelanordnung (GBl. II S. 46) außer Kraft. Berlin, den 19. Januar 1962 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft I. V.: S k odo ws k i Staatssekretär Anordnung Nr. 4* über die Lieferung und den Bezug von Erzen und metallurgischen Erzeugnissen. Vom 19. Januar 1962 Zur Gewährleistung eines Sortiments- und qualitätsgerechten Aufkommens von metallurgischen Erzeugnissen wird folgendes angeordnet: Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen § 1 (1) Die Grundlage der Bedarfsmeldungen und Bestellungen bilden die erteilten Materialfonds. Die Bedarfsmeldungen bzw. die Bestellungen über werkreife Mengen, die Bestellungen über nicht werkreife Mengen und die Kontingentguthaben dürfen insgesamt die Höhe der erteilten staatlichen Fonds nicht überschreiten. (2) Die zuständigen Staats-' und Wirtschaftsorgane haben die Materialfonds so rechtzeitig aufzuteilen, daß die Einhaltung der Termine für die Bedarfsmeldungen und die Bestellungen durch die Bedarfsträger gewährleistet ist. § 2 (1) Die Kontingentträger oder Bedarfsträger, die bis zu den in dieser Anordnung genannten Bestellterminen die ihnen erteilten Materialfonds durch Aufgabe von Bedarfsmeldungen und Bestellungen nicht auslasten können, haben bis zur Höhe der nicht auslastbaren Materialfonds bei den örtlich und fachlich zuständigen Großhandelsbetrieben (s. Anlage) ein Guthaben, insbesondere für Klein- und Sofortbedarf, bis zu nachstehenden Terminen einzurichten: a) für Walzstahl außer Zieherei- und Kaltwalzerzeugnissen und NE-Metalle für das I. Quartal bis 1. September des Vorjahres, für das II. Quartal bis 1. Dezember des Vorjahres, für das III. Quartal bis 1. März des lfd. Jahres, für das IV. Quartal bis 1. Juni des lfd. Jahres; b) für Zieherei- und Kaltwalzerzeugnisse für das I. Quartal bis 10. August des Vorjahres, für das II. Quartal bis 10. November des Vorjahres, für das III. Quartal bis 10. Februar des lfd. Jahres, für das IV. Quartal bis 10. Mai des lfd. Jahres. (2) Für diese Guthaben, die bis Ende des jeweiligen Quartals (im IV. Quartal bis 30. November) in Anspruch zu nehmen sind, erfolgen die Lieferungen ab Lager der Großhandelsbetriebe. Anordnung Nr. 3 (GBl. n I960 Nr. 14 S. 135) (3) Werden Guthaben in einer Volkswirtschaftlich nicht vertretbaren Höhe eingerichtet oder nicht rechtzeitig in Anspruch genommen, ist das Staatliche Metall-Kontor berechtigt, in Abstimmung mit dem zuständigen Kontingentträger bzw. Versorgungsbereich eine Auflösung bzw. Herabsetzung des Guthabens zu veranlassen. (4) Materialfonds bzw. Teile derselben, die bis zu den in dieser Anordnung genannten Bestellterminen nicht ausgenutzt oder für die keine Guthaben bis zu den im Abs. 1 genannten Terminen eingerichtet sind, verfallen. § 3 (1) Für durch staatliche Fonds zugeteilte Materialien haben die Besteller aller Eigentumsformen auf den Bedarfsmeldungen und auf den Bestellungen, für die keine Liefermengen gegeben wurden, sowie für Bestellungen für spezifisches Importmaterial und bei Einrichtung von Guthaben folgende Erklärung abzugeben: „Diese Bedarfsmeldung bzw. Bestellung ist unter Beachtung der Quartalsaufteilung durch einen gültigen Materialfonds gedeckt. Die bestellte Menge ist abgebucht. Uns ist bekannt, daß eine Überschreitung des Materialfonds strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann. Die Vorratsnorm in den bestellten Erzeugnissen wird eingehalten. Die Bedingungen für die Erteilung des Materialfonds bestehen noch.“ (2) Die Besteller aller Eigentumsformen haben auf den Bestellungen für die Erzeugnisse der Planpositionen, die im Verzeichnis der verbindlichen staatlichen Materialbilanzen (Bilanzverzeichnis)* mit (B) gekennzeichnet sind und für die Liefermengen aüsgegeben wurden, folgende Erklärung abzugeben: „Diese Bestellung liegt innerhalb der vom zuständigen Kontingentträger bekanntgegebenen Liefermenge.“ Bestellungen, für die Liefermengen zugeteilt, die jedoch nicht mit dieser Erklärung versehen sind, werden wie Bestellungen für nicht in den Sortimentsbilanzen berücksichtigte Bedarfsmengen behandelt. (3) Die Erklärungen gemäß den Absätzen 1 und 2 haben die rechtsverbindliche Unterschrift zu tragen. § 4 (1) Für Bedarfsmeldungen sind die bei den Großhandelsbetrieben erhältlichen Vordrucke zu verwenden. (2) Für werkreife** Bestellungen ist der verbindlich festgelegte Vordruckbestellsatz*** zu verwenden. Das gilt nicht für die Bestellungen der Bedarfsträger des Kontingentträgers 7700/1 und II. (3) Für werkreife Mengen metallurgischer Erzeugnisse ist je Abmessung, Güte und Lieferzustand eine gesonderte Bestellung auszustellen, getrennt für die a) für den Besteller vorgesehenen Liefermengen, b) in den Sortimentsbilanzen nicht berücksichtigten Bedarfsmengen, c) im Bilanzverzeichnis ohne (B) aufgeführten Planpositionen. * Zur Zeit Anordnung von 16. Februar 1961 über die Materialplanung und -bilanzierung 1962 (Sonderdruck Nr. 329 des Gesetzblattes) ** Die Mindestmengen für den Direktbezug (werkreife Mengen) sind den einschlägigen Preisanordnungen (PAO) zu entnehmen. * * Zur Zeit Vordruckbestellsatz MK 31 zu beziehen von den örtlich und fachlich zuständigen Großhandelsbetrieben bzw, vom Vordruckleitverlag Halle (Saale).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes zu erfolgen. Die Verwirklichung des einen Rechtsverhältnisses kann aber auch im Rahmen von Maßnahmen möglich sein, die auf der Grundlage der zwischen der und dem jeweiligen anderen sozialistischen Staat abgeschlossenen Verträge über Rechtshilfe sowie den dazu getroffenen Zueetz-vereinbarungen erfolgen. Entsprechend den innerdienstlichen Regelungen Staatssicherheit ergibt sich, daß die Diensteinheiten der Linie ebenfalls die Befugnisregelungen in dem vom Gegenstand des Gesetzes gesteckten Rahmen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Eine Weitergabe an andemnghhörige der jeweiligen Diensteinheit ist nicht statthaft. Über die EinsichtnahmifMn exakter Nachweis zu führen.

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