Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 681

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 681 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 681); Gesetzblatt Teil II Nr. 75 Ausgabetag: 11. Oktober 1962 681 i) der § 4 der Anordnung vom 15. August 1955 über die Errichtung und Rechtsstellung von Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen (GBl. II S. 299) in der Fassung der Änderungsanordnung vom 19. Oktober 1955 (GBl. II S. 377); k) der § 4 der Anordnung vom 7. September 1955 über die Errichtung und die Rechtsstellung von Instituten für Lehrerbildung (GBl. I S. 635); l) die Anordnung vom 17. Mai 1951 über die Durchführung des „Tages des Lehrers“ (MinBl. S. 69); m) der § 3 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 4. November 1952 zur Verordnung über die Entlohnung und Prämiierung von Lehrausbildern, Lehrmeistern und Lehrobermeistern in volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. S. 1213). (3) Die Verordnung vom 10. März 1955 über die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der staatlichen Verwaltungsorgane Disziplinarordnung (GBl. I S. 217) ist für den Geltungsbereich der vorstehenden Verordnung nicht mehr anzuwenden. (4) Die §§ 12 Abs. 3, 15 und 16 Abs. 2 der Verordnung vom 12. November 1959 über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden Schulen Schulordnung (GBl. I S. 823) erhalten folgende Fassung: „§ 12 (3) Die Berufung und Abberufung der Direktoren oder Schulleiter erfolgt durch den Kreistag oder die Stadtverordnetenversammlung bzw. die Stadtbezirksversammlung in den Großstädten. Dabei sind die entsprechenden Bestimmungen über die Mitwirkung der örtlichen Volksvertretungen in der Ordnung vom 28. Juni 1961 über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den kreisangehörigen Städten (GBl. I S. 123) und der Ordnung vom 28. Juni 1961 über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe (GBl. I S. 139) zu beachten. Die Berufung als Direktor oder Schulleiter kann vom erfolgreichen Besuch eines Lehrgangs abhängig gemacht werden. Der Direktor oder Schulleiter ist vom Kreisschulrat in sein Amt einzuführen und der örtlichen Volksvertretung vorzustellen.“ „§ 15 (1) Der Direktor oder Schulleiter ist berechtigt, den an seiner Schule Beschäftigten für vorbildliche Leistungen Belobigungen auszusprechen und dem Kreis- i schulrat bzw. Stadtbezirksschulrat Vorschläge für eine Auszeichnung gemäß § 13 der Verordnung vom 22. September 1962 über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung (GBl. II S. 675) zu unterbreiten. Belobigungen sind in die Kaderakte einzutragen. Im Pädagogischen Rat sind solche vorbildlichen Leistungen auszuwerten. (2) Die Direktoren oder Schulleiter sind berechtigt und verpflichtet, Verstöße gegen die Schulordnung zu unterbinden und Lehrer, Erzieher und andere Mitarbeiter, die sich eines solchen Verstoßes schuldig gemacht haben, zur Verantwortung zu ziehen. Erforderlichenfalls kann der Direktor oder Schulleiter dem Lehrer oder Erzieher seine Mißbilligung aussprechen. Solche Mißbilligungen sind in die Kaderakte einzutragen. Die Mißbilligung ist nach 6 Monaten durch den Direktor oder Schulleiter zu löschen, wenn es nach den Ergebnissen der Arbeit und nach der persönlichen Haltung des Betreffenden als gerechtfertigt erscheint. (3) Der Direktor oder Schulleiter ist verpflichtet, bei den Maßnahmen gemäß Abs. 2 die Meinung der Gewerkschaftsgruppe zu hören. (4) Gegen die Mißbilligung ist die Beschwerde binnen 14 Tagen an den Kreisschulrat bzw. Stadtbezirksschulrat zulässig. Dieser entscheidet nach Anhören der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung endgültig. (5) Wenn eine Mißbilligung nicht ausreichend erscheint, hat der Direktor oder Schulleiter beim Diszi-plinarbefugten die Durchführung eines Disziplinarverfahrens zu beantragen.“ „§ 16 (2) Der stellvertretende Leiter der Schule wird vom Kreisschulrat im Aufträge des Rates des Kreises oder vom Stadt- bzw. Stadtbezirksschulrat im Aufträge des Rates der Stadt oder des Stadtbezirkes berufen und abberufen.“ Berlin, den 22. September 1962 Das Präsidium des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister für Volksbildung S t o p h Prof. Dr. Lemmnitz Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Dienstobjekte die Maßnahmen zur Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur die Maßnahmen der nachrichten-technischen Sicherstellung die Durchführung der spezifischen operativen Maßnahmen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Konspiration des während des Treffs, Überlegungen hinsichtlich eines zweckmäßigen und wirksamen Treff verlauf Entsprechend der Bedeutsamkeit des Treffs ist festzulegen, ob die schriftlich erfolgen muß und mit dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter des Operativ-Technischen Sektors die notwendigen Festlegungen zu treffen. Zur Alarmierung des Mitarbeiterbestandes in Objekten der Kreis- und Objektdienstctellen sind geeignete Einrichtungen zur Signalgebung zu installieren.

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