Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 647

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 647 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 647); Gesetzblatt Teil II Nr. 72 Ausgabetag: 29. September 1962 647 bzw. der operativen Quartalsplanung des Handels abweichen. Bei Nichterreichung der am Jahresbeginn bestätigten Quartalsaufgliederung des Jahresplanes sind vom Leiter des Betriebes bzw. übergeordneten Organs Maßnahmen einzuleiten, die eine kurzfristige Auf-holung der eingetretenen Rückstände sichern. Bereits bestehende Maßnahmepläne sind um Maßnahmen zur Aufholung der Rückstände gegenüber der bestätigten Quartalsaufgliederung des Jahresplanes zu erweitern. (2) Die Planraten für die Gewinnabführung bzw. Stützungen sind auf der Grundlage des bestätigten Quartalskassenplanes des Betriebes festzusetzen. Die Fälligkeit der im Quartalskassenplan des Betriebes festgelegten Abführungen und Zuführungen regelt sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Betriebe, die in der Quartalsaufgliederung des bestätigten Jahresplanes bzw. im operativen Quartalsplan des Handels Nettogewinnabführungen geplant haben, dürfen im Quartalskassehplan des Betriebes für das Quartal insgesamt keine Verluststützungen planen. Außerplanmäßige Verluste dürfen im Quartalskassenplan des Betriebes nicht als Verluststützungen geplant werden. (3) Unbenommen der Festlegung, daß die Planraten für die Gewinnabführung bzw. Stützungen auf der /Grundlage des bestätigten Quartalskassenplanes des Betriebes festzusetzen sind, hat die Abrechnung des abführungspflichtigen Gewinnes und des Stützungsbedarfs sowie die Ermittlung der Mindergewinne, Überplangewinne, außerplanmäßigen Verluste und Unterplanverluste wie bisher durch die Gegenüberstellung der Quartalsaufgliederung des bestätigten Jahresplanes bzw. des operativen Quartalsplanes des Handels mit den tatsächlichen Ist-Ergebnissen zu erfolgen. Ermittlung, Fälligkeit und Abführung des Überplangewinnes regeln sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Zu § 10 Absätze 3, 5 und 6 der Verordnung: § 3 (1) Als Begründung zum Quartalskassenplan des Betriebes ist gleichzeitig unter Verwendung des Vor-iruckes gemäß Anlage 2 für die Produktions- und / . Dienstleistungsbetriebe bzw. gemäß Anlage 3 für die / Handelsbetriebe eine Übersicht über die Erfüllung und Entwicklung der wichtigsten ökonomischen Kennziffern sowie der Gewinnverwendung einzureichen. (2) Die Leiter der Betriebe bzw. der übergeordneten Organe sind verpflichtet, bei Abweichungen im Quartalskassenplan des Betriebes zu der bestätigten Quartalsaufgliederung des Jahresplanes bzw. dem operativen Quartalsplan des Handels eine kurze schriftliche Begründung zur Festlegung der im Vordruck gemäß Anlagen 1 und 2 bzw. 3 aufgenommenen Kennziffern zu geben. Die Begründung hat gleichzeitig die erarbeiteten kontrollfähigen Maßnahmen zur Aufholung des eingetretenen Rückstandes zu beinhalten. (3) Der Leiter des jeweils übergeordneten Organs ist berechtigt, spezielle Begründungen zum Quartalskassenplan des Betriebes bzw. zu Einzelpositionen zu verlangen. § 4 (1) Für die zentralgeleiteten Betriebe, die ihre Haushaltsabführungen an die Räte der Kreise, Abteilung Finanzen, vornehmen bzw. von diesen Haushaltszuführungen erhalten, haben die Leiter dieser Betriebe bis spätestens zum 14. Werktag des letzten Monats vor Beginn eines jeden Quartals entsprechend der in den §§ 1 bis 3 getroffenen Regelung den Vordruck gemäß Anlage 1 4fach Anlage 2 bzw. 3 lfach die Begründung lfach an den Leiter des zuständigen übergeordneten Organs einzureichen. Von dieser Regelung sind die dem Ministerium für Verkehrswesen unterstellten Betriebe ausgenommen. (2) Der Leiter des übergeordneten Organs hat die eingereichten Vorschläge der Quartalskassenpläne der Betriebe zu überprüfen und die Vordrucke gemäß Anlagen 1 und 2 bzw. 3 der Quartalskassenpläne der Betriebe auf der Ebene des übergeordneten Organs zusammenzustellen. (3) Der Leiter des übergeordneten Organs hat bis spätestens zum 20. Werktag des Mopats vor Quartalsbeginn die Zusammenstellung der Quartalskassenpläne der Betriebe nach Abs. 2 mit seiner Unterschrift in zweifacher Ausfertigung einschließlich der Begründung an die Zentrale der Bank zu übergeben. Bis zum gleichen Termin hat der Leiter des übergeordneten Organs die vorläufige Bestätigung des Quartalskassenplanes des Betriebes gegenüber den Leitern der Betriebe vorzunehmen. Er hat dazu 2 Exemplare der eingereichten und überprüften Quartalskassenpläne der Betriebe mit seiner Unterschrift an die Betriebe zurückzugeben. Die Leiter der Betriebe haben davon 1 Exemplar dem zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, bis spätestens zum 25. Werktag des Monats vor Quartalsbeginn zu übergeben. (4) In der Zentrale der Bank sind die eingereichten Exemplare der Zusammenstellungen der Quartalskassenpläne der Betriebe nach Abs. 3 gemäß Anlagen I und 2 bzw. 3 entsprechend der Struktur des Volkswirtschaftsrates (nach Abteilungen) bzw. der anderen zentralen staatlichen Organe zusammenzustellen. Sie hat 2 Exemplare der Zusammenfassung bis' zum 22. Werktag des Monats vor Quartalsbeginn an die zuständigen Leiter der Abteilungen des Volkswirtschaftsrates bzw. Leiter der anderen staatlichen Organe zu übergeben. Ein weiteres Exemplar der Zusammenfassung ist dem Minister der Finanzen zuzuleiten. Die Zentrale der Bank hat gleichzeitig die eingereichten Exemplare der Vordrucke gemäß Anlagen 1 und 2 bzw. 3 der zusammengefaßten Quartalskassenpläne der Betriebe der WB bzw. Kontore einschließlich der Begründungen den Leitern der zuständigen Abteilungen des Volkswirtschaftsrates bzw. den Leitern der anderen zentralen staatlichen Organe zu übergeben. (5) Die Leiter der zuständigen Abteilungen des Volkswirtschaftsrates und die Leiter anderer zuständiger zentraler staatlicher Organe haben in Abstimmung mit dem Minister der Finanzen die nach Abs. 4 zusammengefaßten Quartalskassenpläne der Betriebe zu über-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 647 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 647) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 647 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 647)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin Honecker, Interview mit der Zeitschrift Lutherische Monatshefte Honecker, Interview für die Zeitschrift Stern, Mielks, Verantwortungsbewußt für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X