Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 642

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 642 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 642); 642 Gesetzblatt Teil II Nr. 72 Ausgabetag: 29. September 1962 sparsame Verwendung der für Ausgaben bereitgestellten Mittel sind die Leiter der staatlichen Organe verantwortlich. (2) Die Leiter der staatlichen Organe haben zu sichern, daß Lohn- und Gehaltszahlungen für die staatlichen Organe und deren nachgeordnete Einrichtungen nur im Rahmen der für die einzelnen Kapitel bestätigten Lohnfonds vorgenommen werden. (3) Die Leiter der staatlichen Organe haben zu sichern, daß die im Quartalskassenplan des Haushaltes bestätigten Einnahmeansätze erfüllt bzw. übererfüllt und die Ausgabeansätze pro Kapitel nicht überschritten werden. Zusätzliche Ausgaben über die für die einzelnen Kapitel und Positionen im Quartalskassenplan des Haushaltes bestätigten Summen hinaus sind zulässig ’a) im Rahmen des Jahresplanes, wenn die dem Quartalskassenplan des Haushaltes zugrunde liegenden materiellen Ziele übererfüllt werden; b) wenn aus der Haushaltsreserve, durch Umsetzungen, Sonderfinanzausgleich oder aus anderen Fonds zusätzlich zum bestätigten Jahresplan Haushaltsmittel bereitgestellt werden und daraus bereits im laufenden Quartal Ausgaben zu leisten sind. (4) Die bei den einzelnen Kapiteln nach Abs. 3 zusätzlich zum bestätigten Quartalskassenplan des Haushaltes erforderlichen Mittel sind durch nicht verbrauchte Mittel bei anderen Kapiteln oder durch nicht verbrauchte Mittel bei anderen nachgeordneten Haushaltsorganisationen zu decken. Dabei dürfen die im Quartalskassenplan des Haushaltes bestätigten Gesamtlohnfonds für den Einzelplan sowie die für den Aufgabenbereich 8 Staatsapparat bereitgestellten Mittel nicht erhöht und die für Zuführungen an die Betriebe der volkseigenen Wirtschaft bereitgestellten Mittel nicht für andere Zwecke verwendet werden. Zur Sicherung einer straffen Haushaltswirtschaft können a) der Minister der Finanzen für den Haushalt der Republik und b) die Leiter der Abteilung Finanzen der örtlichen Räte für den Haushalt des örtlichen Rates weitere Positionen festlegen, bei denen die im Quartalskassenplan des Haushaltes bereitgestellten Mittel nicht erhöht oder vermindert werden dürfen. (5) In den Fällen, in denen die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für einzelne Kapitel nach Abs. 4 nicht durch nicht verbrauchte Mittel bei anderen Kapiteln innerhalb eines Einzelplanes gedeckt werden kann, haben die Leiter der staatlichen Organe die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für ihren Einzelplan mit der erforderlichen Begründung zu beantragen. Der Antrag ist zu stellen a) durch die Leiter der zentralen staatlichen Organe an den Minister der Finanzen und b) durch die Leiter der Fachorgane der örtlichen Räte an den Leiter der Abteilung Finanzen des örtlichen Rates. (6) Die Leiter der staatlichen Organe sind verpflichtet, in den Dienst- und Arbeitsberatungen die Erfüllung der in den Quartalskassenplänen des Haushaltes bestätigten Aufgaben und Maßnahmen zu analysieren. Aus der bisherigen Erfüllung des Quartalskassenplanes des Haushaltes sind die notwendigen Schlußfolgerungen für die Einhaltung des Quartalskassenplanes des Haushaltes und die Sicherung der Erfüllung des Jahresplanes zu ziehen. Ergibt sich dabei, daß im Quartalskassenplan des Haushaltes die Einnahmen zu niedrig bzw. die Ausgaben zu hoch geplant wurden, haben die Leiter der staatlichen Organe zusätzlich zum bestätigten Quartalskassenplan des Haushaltes zu realisierende Einnahmen zu beauflagen oder die auf Grund des Quartalskassenplanes des Haushaltes freigegebenen Mittel zu kürzen oder zu sperren. § 9 (1) Die Durchführung der Quartalskassenpläne des Haushaltes ist a) für den Haushalt der Republik durch den Minister der Finanzen und b) für die örtlichen Haushalte durch die Leiter der Abteilung Finanzen der örtlichen Räte zu kontrollieren. Sie sind berechtigt, ihre nach § 6 Absätze 3 und 4 erteilten Limite zu kürzen oder Teilbeträge zu sperren sowie die zu realisierenden Einnahmen höher zu beauflagen, wenn sie feststellen, daß im Quartalskassenplan des Haushaltes die Einnahmen zu niedrig bzw. die Ausgaben zu hoch geplant wurden, oder wenn gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Plan-und Finanzdisziplin verstoßen wurde. (2) Der Minister der Finanzen ist berechtigt, den Leitern der zentralen staatlichen Organe auf ihren Antrag zusätzlich zum bestätigten Quartalskassenplan des Haushaltes der Republik Mittel bereitzustellen, sofern die im § 8 Abs. 3 genannten Voraussetzungen zutreffen. Das gleiche Recht haben die Leiter der Abteilung Finanzen der örtlichen Räte für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zum bestätigten Quartalskassenplan des Haushaltes des örtlichen Rates. Eine Zusammenfassung der zusätzlich von ihnen bereitgestellten Haushaltsmittel haben sie mit der Vorlage zur Bestätigung des Quartalskassenplanes des Haushaltes für das nächste Quartal entsprechend § 4 Abs. 3 vorzulegen. (3) Nach Ablauf eines jeden Monats und nach Abschluß eines jeden Quartals sind a) für den Haushalt der Republik durch den Minister der Finanzen und b) für die örtlichen Haushalte durch die Leiter der Abteilung Finanzen der örtlichen Räte auf Grund der vorliegenden Ist-Ergebnisse und in Verbindung mit der Einschätzung über die bisherige Erfüllung des Haushaltsplanes die Erfüllung der Quartalskassenpläne des Haushaltes zu analysieren. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob die einzelnen staatlichen Organe ihren Lohnfonds entsprechend der in ihrem Quartalskassenplan des Haushaltes vorgenommenen monatlichen Aufteilung nach Kapiteln eingehalten haben.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 642 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 642) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 642 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 642)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X