Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 629

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 629 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 629); Gesetzblatt Teil II Nr. 71 - Ausgabetag: 27. September 1962 629 Monatslohn den Betrag von 600 DM, so kann der Tagesbetrag des Schwangerschafts- und Wochengeldes nicht von der Tabelle (Anlage 3 zur SVO) abgelesen werden. In diesen Fällen ist der monatliche Nettodurchschnittsverdienst durch die Zahl der Arbeitstage des jeweiligen Monats (24, 25, 26 oder 27) zu dividieren und mit der Zahl der Arbeitstage, für die Schwangerschafts- und Wochengeld im jeweiligen Monat zu zahlen ist, zu multiplizieren. Zu § 46 der SVO: § 35 (1) Trägt der Ehegatte oder tragen die Kinder, Eltern oder Geschwister die Kosten der Bestattung, so wird die Bestattungsbeihilfe dem, der die Kosten trägt, in voller Höhe gezahlt. (2) Werden die Kosten der Bestattung von anderen als den im Abs. 1 genannten Bürgern getragen, so wird an diese die Bestattungsbeihilfe in Höhe der tatsächlichen Kosten jedoch höchstens in Höhe des zustehenden Betrages ausgezahlt. Übersteigt der Betrag der Bestattungsbeihilfe die Kosten der Bestattung, so steht der Differenzbetrag den im Abs. 1 genannten Familienangehörigen in der aufgeführten Reihenfolge zu. Sind keine Bestattungskosten entstanden, so ist entsprechend zu verfahren. (3) Bei Auszahlung der Bestattungsbeihilfe ist eine Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung eines Todesfalles mit dem Vermerk „zum Zwecke der SozialVersicherung“, die gebührenfrei ausgestellt wird, vorzulegen. § 36 (1) Beim Tod eines Rentners wird die Bestattungsbeihilfe nach dem beitragspflichtigen Durchschnittsverdienst errechnet, den der Rentner unmittelbar vor Beginn der Rentenzahlung erzielt hat. Ist der Rentner innerhalb von 2 Jahren vor Rentenbeginn bzw. vor Erreichung der Altersgrenze aus dem versicherungspflichtigen Arbeitsrechtsverhältnis ausgeschieden, so ist die Bestattungsbeihilfe auf der Grundlage des letzten beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes zu berechnen. (2) Stand der Rentner nach Beginn der Rentenzahlung in einem Arbeitsrechtsverhältnis und ergibt sich bei Berücksichtigung des nach Beginn der Rentenzahlung erzielten beitragspflichtigen Verdienstes ein höherer beitragspflichtiger Durchschnittsverdienst, so ist die Bestattungsbeihilfe auf der Grundlage des höheren beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes zu berechnen. (3) Sind die Voraussetzungen gemäß den Absätzen 1 und 2 nicht gegeben, wird Bestattungsbeihilfe in Höhe des Mindesbetrages geihlt. (4) Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Berechnung der Bestattungsbeihilfe beim Tod eines Familienangehörigen eines Rentners. Zu § 47 der SVO: § 37 Solange Lohnausgleich nach § 104 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik zu zahlen ist, wird VdN-Zuschlag in Höhe der Differenz zwischen dem Krankengeld, Haus- oder Taschengeld zuzüglich dem Lohnausgleich und dem Nettodurchschnittsverdienst gezahlt. Der VdN-Zuschlag darf 50% der zu zahlenden Geldleistungen der Sozialversicherung nicht überschreiten. Zu § 48 der SVO: § 38 Den in bergbaulichen Betrieben beschäftigten Werktätigen sind die nachfolgend genannten Werktätigen gleichgestellt: 1. Produktionsarbeiter in den Erkundungsbetrieben der Staatlichen Geologischen Kommission, die unmittelbar mit Erkundungsarbeiten beschäftigt und ständig im durchgehenden Schichtbetrieb im Feldeinsatz tätig sind; 2. Ingenieure, Technologen, Meister, Geologen und Geophysiker, die bei der Staatlichen Geologischen Kommission beschäftigt sind und durch ihre Tätigkeit den Ablauf der Erkundungsarbeiten unmittelbar beeinflussen ; 3. Ingenieure, Techniker, Geologen, Markscheider, Bergvermessungsgehilfen, Kollektoren u. a. Bergbauspezialisten, die bei der Staatlichen Geologischen Kommission oder ihren nachgeordneten Betrieben und Instituten sowie bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe beschäftigt sind, sofern sie überwiegend für den Bergbau tätig und dabei monatlich mindestens 5 Schichten unter Tage eingesetzt sind; 4. Ingenieure und Techniker mit abgeschlossener Hochoder Fachschulausbildung und Werktätige ohne derartige Vorbildung, die Funktionen von Ingenieuren und Technikern ausüben, sowie Gerätewarte, die in der Obersten Bergbehörde einschließlich der Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen bzw. in den Arbeitsschutzinspektionen der Industriegewerkschaften Bergbau und Wismut überwiegend für den Bergbau tätig sind; 5. Werktätige, die beim Deutschen Brennstoffinstitut, Außenstelle Brikettfabrik Bitterfeld, beschäftigt sind, und Ingenieure und Techniker sowie die unmittelbar im Versuchsbetrieb beschäftigten Werktätigen des Deutschen Brennstoffinstituts, Außenstelle Versuchskokerei, Siegmar-Schönau; 6. Werktätige, die beim Institut für Grubensicherheit Leipzig oder in seinen Zweigstellen beschäftigt sind und die monatlich mindestens 5 Schichten unter Tage eingesetzt sind; 7. Ingenieure und Tediniker mit abgeschlossener Hochoder Fachschulausbildung und Werktätige ohne derartige Vorbildung, die Funktionen von Ingenieuren oder Technikern ausüben und die in der Bergakademie Freiberg, den Bergingenieurschulen Eisleben, Senftenberg und Zwickau, im Institut für Gangerzbergbau Breitenbrunn bzw. im Deutschen Brennstoffinstitut Freiberg oder im Institut für Grüben-sicherheit Leipzig oder seinen Zweigstellen als Dozenten oder wissenschaftliche bzw. wissenschaftlich-technische Mitarbeiter tätig sind, sofern sie vor' Aufnahme dieser Tätigkeit mindestens 5 Jahre bergbaulich versichert waren;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei als generelle Aufgabe aller Staatsorgane, Sicherheits- und Rechtspflegeorgane, wirtschaftsleitonden Organe, Betriebe und Institutionen sowie gesellschaftlichen Organisationen. Sie ist als eine der Hauptaufgaben dos Staatssicherheit integrierter Bestandteil der politisch-operativen Arbeit und deren Leitung Thesen für Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Büchner, Kiesling, Zu Grundfragen der Stabsarbeit im Staatssicherheit , die Führung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten zum Einsatz gelangenden Kräfte Anforderungen an die Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader weiter planmäSig gestiegen ist So kann eingeschätzt werden, daß gegenwärtig der mittleren leitenden Kader einen Fachschulabschluß besitzen oder sich in einer Fachschulausbildung befinden.

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