Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 617

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 617 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 617); Gesetzblatt Teil II Nr. 70 Ausgabetag: 21. September 1962 617 Zu § 4 des Gesetzes: § 8 Über die Gewährung einer Entschädigung sowie darüber, wer sie zu leisten hat, entscheidet der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates, bei Grundstücken des Ministeriums für Nationale Verteidigung im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung und bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Einvernehmen mit dem Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft. Zu § 5 des Gesetzes: § 9 Wird ein festgesetztes Bergbauschutzgebiet ganz oder teilweise nicht mehr benötigt, so hat derjenige, in dessen Interesse das Schutzgebiet besteht, unverzüglich einen entsprechenden Änderungsantrag einzureichen. Zu § 6 des Gesetzes: § 10 (1) Ist am Tage der Bekanntmachung einer Anordnung über die Festsetzung eines Schutzgebietes mit der Ausführung von genehmigten Bauvorhaben noch nicht gemäß § 6 des Gesetzes begonnen, so erlöschen mit diesem Tage die erteilten Baugenehmigungen. Das Kreisbauamt hat den Bauauftraggeber davon zu unterrichten. (2) Das Kreisbauamt hat die Bauauftraggeber der am Tage der Veröffentlichung einer Anordnung bereits begonnenen Bauvorhaben zu benachrichtigen und unverzüglich gemäß Abs. 3 eine Entscheidung herbeizuführen. (3) Bei den nach § 48 der Deutschen Bauordnung vom 2. Oktober 1958 (Sonderdruck Nr. 287 des Gesetzblattes) als begonnen gemeldeten Bauvorhaben hat das Kreisbauamt zu überprüfen, ob ein Widerruf der Baugenehmigung erforderlich und vertretbar ist. Dabei sind die Richtlinien im § 3 des Gesetzes, der Stand der Bauausführung und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Bauwerkes im Verhältnis zur Volkswirtschaftlichen Bedeutung der Lagerstätte zu berücksichtigen. Zu dieser Überprüfung sind die Bergbehörde, der Bergbauberechtigte und der Antragsteller des Schutzgebietes hinzuzuziehen. (4) Ergibt die Überprüfung gemäß Abs. 3, daß die Durchführung eines Bauvorhabens nicht mehr zugelassen werden kann, so ist die Baugenehmigung durch das Kreisbauamt zu widerrufen. Der Widerruf ist nur innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntmachung der Anordnung zulässig. (5) Über den Widerruf ist dem Bauauftraggeber ein schriftlicher Bescheid zu erteilen, der durch Einschreibebrief mit Rückschein oder durch Boten gegen Empfangsbestätigung zuzustellen ist. Zur Wahrung der Frist von 2 Monaten genügt es, wenn der Bescheid spätestens am 3. Tage vor Ablauf der Frist bei der Post aufgegeben ist. Die widerrufenen Baugenehmigungen sind vom Kreisbauamt unter Hinweis auf die jeweilige Anordnung einzuziehen. (6) Für die Durchführung der in den Absätzen 1 bis 5 genannten Maßnahmen ist das Kreisbauamt verant- . wörtlich, das die Baugenehmigung erteilt hat. (7) Handelt es sich um Baumaßnahmen zentraler Organe des Staatsapparates oder von Institutionen und Einrichtungen, die gemäß § 3 der Verordnung vom 4. Januar 1962 über die Staatliche Bauaufsicht (GBl. II 5. 21) eigene bauaufsichtliche Befugnisse haben, so ist für das Verfahren gemäß den Absätzen 1 bis 6 die zuständige Bauverwaltung dieser Organe verantwortlich. § 11 (1) Gegen den Widerruf einer Baugenehmigung besteht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung des Bescheides das Rechtsmittel der Beschwerde. Sie ist bei der Baugenehmigungsbehörde einzureichen und von dieser mit einer Stellüngnahme an den Volkswirtschaftsrat weiterzuleiten. (2) Über die Beschwerde entscheidet der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates im Einvernehmen mit dem Minister für Bauwesen endgültig. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. § 12 In welchem Umfange eine Entschädigung für die bis zum Widerruf einer Baugenehmigung aufgewendeten Baukosten zu gewähren ist, ist nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes zu entscheiden. § 13 Inkrafttreten (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die (Erste) Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1951 zum Gesetz zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S. 582): b) die Zweite Durchführungsbestimmung vom 10. Juli 1954 zum Gesetz zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S. 633). Leipzig, den 5. September 1962 Der Leiter der Obersten Bergbehörde der Deutschen Demokratischen Republik D ö r f e 11;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie verpflichtet, sich direkt an den Verursacher einer Gefahr oder Störung zu wenden. Diese aus dem Erfordernis der schnellen und unverzüglichen Beseitigung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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