Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 610

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 610 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 610); 610 Gesetzblatt Teil II Nr. 69 Ausgabetag: 20. September 1962 § 4 Amortisationsverwendung in der volkseigenen Wirtschaft (1) I)ie Zuführung der Amortisationen zu den gemäß § 8 einzurichtenden Sonderbankkonten hat durch die volkseigenen Betriebe monatlich in Höhe eines Drittels der dafür geplanten Amortisationsverwendung des Quartals zu erfolgen. Volkseigene Betriebe mit einem jährlichen Amortisationsaufkommen über 100 000 DM sind verpflichtet, die Zuführungen in kürzeren Fristen vorzunehmen. (2) Amortisationen der volkseigenen Betriebe, die nicht für die Finanzierung der im betrieblichen Investitionsplan enthaltenen Vorhaben benötigt werden sowie das überplanmäßige Aufkommen an Amortisationen sind vom volkseigenen Betrieb über die Abteilung Finanzen des örtlichen Rates an den Haushalt der Republik abzuführen. Sie dienen als Deckungsmittel für Investitionen. Die Abführungen erfolgen in monatlichen Raten jeweils bis zum Ende des Monats. § 5 V orf inanzierungskredite (1) Durch das die Investitionsvorhaben finanzierende Kreditinstitut sind den volkseigenen Investitionsträgern Vorfinanzierungskredite zu gewähren, wenn geplante Amortisationen, Gewinnteile, Obligationen zum Zeitpunkt des Finanzbedarfs planmäßig noch nicht zur Verfügung stehen. (2) An volkseigene Investitionsträger werden Vor--Tinanzierungskredite zinslos gewährt. (3) Vorfinanzierungskredite gemäß Abs. 1 werden auch gewährt an sozialistische Genossenschaften für geplante Eigenmittel sowie an Betriebe mit staatlicher Beteiligung und verwaltete Betriebe mit ausländischer Kapitalbeteiligung für geplante Amortisationen im Rahmen der jeweils geltenden Kreditbestimmungen. (4) Vorfinanzierungskredite sind aus den planmäßig hierfür vorgesehenen Finanzierungsquellen im Laufe des Planjahres zu tilgen. Bei nicht planmäßiger Tilgung werden Zinsen nach den für überfällige Bankkredite geltenden Zinssätzen berechnet. § 6 Ausrüstungskredite (1) Volkseigene Betriebe haben für die im betrieblichen Investitionsplan vorgesehene Anschaffung einzelner Maschinen und Aggregate, die nicht mit der teilweisen oder vollständigen Neuausrüstung der Betriebe verbunden sind, Ausrüstungskredite bei den für die Investitionsfinanzierung zuständigen Kreditinstituten aufzunehmen. Diese Ausrüstungen können sowohl Ersatzinvestitionen gemäß § 6 Ziff. 1 als auch Neuausrüstungen gemäß § 6 Ziff. 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 13. September 1962 (GBl. II S. 595) sein. Die Leiter der zuständigen zentralen Staatsorgane legen im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen die untere Wertgrenze der zu kreditierenden Maschinen und Aggregate für die Wirtschafts- bzw. Industriezweige fest. (2) Die Bereitstellung der Ausrüstungskredite durch das die Investitionen finanzierende Kreditinstitut erfolgt für folgende Zeitabschnitte: a) vom Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung bis zur Aufstellung der Maschinen bzw. bis zum Beginn der Montage; b) von der Aufstellung der Maschinen bzw. dem Beginn der Montage bis zur Inbetriebnahme; c) von der Inbetriebnahme bis zur Abdeckung des Kredites gemäß Abs. 5. (3) Die Termine der einzelnen Zeitabschnitte sind im Kreditvertrag zu vereinbaren. Die Leiter der volkseigenen Betriebe sind verpflichtet, das Kreditinstitut von der Erreichung der vereinbarten Termine jeweils zu unterrichten. Die Kreditinstitute haben die Einhaltung der vereinbarten Termine zu kontrollieren. (4) Werden die Termine für die Aufstellung der Maschinen bzw. den Beginn der Montage nicht eingehalten, so hat der Leiter des volkseigenen Betriebes dem Kreditinstitut einen Maßnahmeplan zur Sicherung des geplanten Inbetriebnahmetermins einzureichen. (5) Der Kredit wird aus den Quellen des Finanzierungsplanes gemäß § 3 Abs. 3 Buchst, a abgedeckt, wenn der volkseigene Betrieb dem Kreditinstitut nachweist, daß der geplante ökonomische Nutzen während des im Kreditvertrag festgelegten Zeitraums (im Regelfall 3 Monate) erreicht wurde. (6) Wird der im Kreditvertrag vereinbarte Termin für die Abdeckung des Kredites nicht eingehalten, so werden von diesem Zeitpunkt an Zinsen nach den für überfällige Bankkredite geltenden Zinssätzen berechnet. Der Leiter des volkseigenen Betriebes hat in diesen Fällen befristete Maßnahmen zur Erreichung des geplanten ökonomischen Nutzens festzulegen. Der Maßnahmeplan ist durch den Leiter des dem volkseigenen Betrieb übergeordneten Organs zu bestätigen und spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des für die Erreichung des geplanten ökonomischen Nutzens vereinbarten Termins dem Kreditinstitut vorzulegen. Wird dieser Maßnahmeplan eingehalten, so wird der Kredit gemäß Abs. 5 abgedeckt. (7) Wird der Maßnahmeplan gemäß Abs. 6 durch den volkseigenen Betrieb' dem Kreditinstitut nicht termingemäß vorgelegt oder wird der im Maßnahmeplan festgelegte Termin für die Erreichung des geplanten ökonomischen Nutzens nicht eingehalten, so hat der Betrieb den Kredit innerhalb einer durch die Bank festzulegenden Frist zurückzuzahlen. (8) Die Rückzahlung des Kredites gemäß Abs. 7 kann aus dem Verkaufserlös des finanzierten Grundmittels oder aus Mitteln der betrieblichen Sonderfonds erfolgen. Aus diesen Mitteln nicht getilgte Kredite sind zu Lasten der Selbstkosten gemäß § 5 Abs. 1 Buchst, c der Verordnung vom 12. Juli 1962 über die Planung und Abrechnung der Selbstkosten der Betriebe und Erzeugnisse Selbstkostenverordnung (GBl. II S. 445) Sonstige Kosten zurückzuzahlen. * (9) In Höhe des Ausrüstungskredites sind die planmäßigen Finanzierungsquellen gemäß § 3 Abs. 3 Buchst, a durch das die Investitionen finanzierende Kreditinstitut bis zur Abdeckung gemäß Abs. 5 bzw. bis zur Rückzahlung des Ausrüstungskredites gemäß Abs. 8 zu blockieren. Eei einer Rückzahlung gemäß Abs. 8 sind die blockierten Mittel durch das die Investitionen finanzierende Kreditinstitut an den Haushalt der Republik abzuführen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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