Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 564

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 564 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 564); 564 Gesetzblatt Teil II Nr. 66 Ausgabetag: 12. September 1962 anderen Räten der Kreise des Bezirkes zu übergeben und sie zu verpflichten, den landwirtschaftlichen Betrieben ihres Kreises die beweglichen Grundmittel zum Kauf anzubieten. 3. Ist der Verkauf auch innerhalb des Bezirkes nicht möglich, sind Listen über nicht benötigte bewegliche Grundmittel dem Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft bis zum 30. November 1962 zu übergeben. Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft hat diese Listen den anderen Räten der Bezirke zu übergeben und sie zu verpflichten, über die Räte der Kreise die beweglichen Grundmittel allen landwirtschaftlichen Betrieben bis 31. Dezember 1962 zum Kauf anzubieten. 4. Das Angebot von ungenutzten beweglichen Grundmitteln durch die Betriebe der Landwirtschaft, die Räte der Kreise und Bezirke zum Verkauf kann auf der jeweiligen Ebene nur erfolgen, wenn a) die zur Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben erforderliche Betriebs- und Arbeitsorganisation der sozialistischen landwirtschaftlichen Betriebe den Einsatz bzw. die volle Auslastung der vorhandenen beweglichen Grundmittel nicht zuläßt; b) die mit den entsprechenden Maschinen durchzuführenden Arbeiten bereits 100%ig mechanisiert sind. Vor Weiterleitung der Angebotslisten über nicht genutzte bewegliche Grundmittel sind diese vom Rat des Kreises bzw. Rat des Bezirkes zu bestätigen und mit einer Einschätzung über die Gründe der nicht mehr möglichen Nutzung zu übergeben. 5. Bieten landwirtschaftliche Betriebe einsatzfähige ungenutzte bewegliche Grundmittel oder solche, deren Einsatzfähigkeit durch eine Instandsetzung wiederhergestellt werden kann, zum Kauf an, haben die Räte der Kreise zu beschließen, daß diese Betriebe im Jahre 1963 keine Neuzuführungen von Maschinen gleicher Art erhalten. 6. Die Räte der Kreise haben zu sichern, daß die Aufnahme von Neu-, Um- oder Ausbaumaßnahmen in die Kreisbaupläne nur dann erfolgt, wenn vom sozialistischen Landwirtschaftsbetrieb der Nachweis erbracht wird, daß alle vorhandene und nutzbare Bausubstanz in vollem Umfange ausgeschöpft ist. Sie haben den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben bei der restlosen und zweckmäßigen Nutzung der vorhandenen Bausubstanz Hilfe und Unterstützung zu geben. 7. Von den Vorständen bzw. Direktoren der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe, in denen zur Zeit noch ungenutzte oder nur teilweise genutzte Grundmittel vorhanden sind, ist den Räten der Kreise bis zum 30. September 1962 eine schriftliche Erklärung darüber vorzulegen, bis zu welchem Termin diese zurZeit ungenutzten Grundmittel (Offenställe, Melkhäuser, Lagerhallen usw.) entsprechend den natürlichen und ökonomischen Produktionsbedingungen vollständig genutzt werden und wie ein hoher ökonomischer Nutzen dabei gesichert wird. Wird bis zu diesem Termin die Nutzung nicht organisiert, haben die Genossenschaften die für die Anschaffung der Grundmittel bereitgestellten langfristigen Kredite sofort aus zusätzlichen Zuführungen zum unteilbaren Fonds zurückzuzahlen. Darüber hinaus sind die Vorsitzenden der LPG und GPG und die Leiter der staatlichen sozialistischen Betriebe zur Verantwortung zu ziehen. 8. Wird von den Vorständen der Genossenschaften und den Direktoren der staatlichen sozialistischen Betriebe eine solche schriftliche Erklärung nicht abgegeben, sind von den Räten der Kreise oder Bezirke Auflagen zur Nutzung oder zum Verkauf teilweise bzw. nicht genutzter Grundmittel zu'erteilen. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, a) sind den Leitern der volkseigenen landwirtschaftlichen Betriebe keine Prämien zu zahlen, Disziplinarstrafen anzuwenden bzw. ist Strafanzeige zu erstatten; b) ist gegen die Vorsitzenden der Genossenschaften in schwereren Fällen Strafanzeige zu erstatten; c) sind von den Genossenschaften, die von der Deutschen Bauernbank zum Zwecke der Anschaffung dieser Grundmittel bereitgestellten Kredite sofort aus zusätzlichen Zuführungen zum unteilbaren Fonds zurückzuzahlen. 9. Technische Einrichtungen wie Zentralrohrsilos, Entmistungsanlagen, Fischgrätenmelkstände, Hopfenpflückmaschinen und Grünfutter-, Tabak- und Hopfentrocknungsanlagen, zu deren Inbetriebnahme Baumaßnahmen erforderlich sind, und Bauelemente für Gewächshäuser, Lagerhallen und Mehrzweckgeflügelställe, die jedoch zur Zeit noch nicht projektiert sind, werden vorläufig bis zur Fertigstellung der Bauvorhaben entsprechend einem vom Rat des Kreises zu beschließenden Terminplan durch die Deutsche Bauernbank finanziert. Die Finanzierung von Maschinen und technischen Anlagen, die einen Bau- und Montageanteil erfordern, regelt sich nach der Verordnung vom 26. Juli 1962 über die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Investitionen (GBl. II S. 481). 12. Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates hat zu gewährleisten, daß beginnend ab 1963 für die genossenschaftlichen und staatlichen sozialistischen Betriebe der Landwirtschaft ein Katalog mit den für diese Betriebe zu produzierenden Traktoren, Maschinen, Geräten und technischen Einrichtungen zur Unterstützung dieser Betriebe bei der Planung und dem Einsatz der Grundmittel herausgegeben wird. 13. Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft wird beauftragt, in Zusammenhang mit der Einführung einer einheitlichen Grundmittelkartei in allen staatlichen sozialistischen Betrieben der Landwirtschaft sowie in den LPG Typ III und GPG bis 31. Dezember 1962 eine Inventur durchzuführen. Dabei muß erreicht werden, daß a) alle Betriebe einen vollständigen Überblick über ihre Grundmittelbestände erhalten; b) der Grundmittelfonds mit dem vorhandenen Grundmittelbestand übereinstimmt (in den MTS;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

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