Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 532

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 532 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 532); 532 Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 30. August 1962 betreffenden Betriebe den Rat des Kreises, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, zur Klärung anrufen. (2) Übersteigen die von - einzelnen Beteiligten als Finanzierungsbeitrag eingebrachten Grundmittel (in DM und Zeitwert) den ermittelten Anteil des Beteiligten, ist der mehr eingebrachte Anteil aus den Einkünften der Bau Organisation entsprechend den wirtschaftlichen Voraussetzungen in einem von der Bevollmächtigtenversammlung der Bauorganisation mit dem betreffenden beteiligten Betrieb festgelegten Zeitraum zurückzuzahlen. (3) Uber die eingebrachten finanziellen und materiellen Anteile der Mitglieder wird von der Bauorganisation ein Inventar- und Anteilverzeichnis geführt. 7. (1) Der Bauorganisation können auf der Grundlage der im Statut festgelegten Bedingungen Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft beitreten. (2) Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Versammlung der Bevollmächtigten nach Zustimmung des Rates des Kreises. 8. (1) Die Lösung des Mitgliedschaftsverhältnisses eines beteiligten Betriebes muß mindestens 6 Monate vorher schriftlich beantragt und begründet werden. Über den Antrag entscheidet die Versammlung der Bevollmächtigten. Die Lösung der Mitgliedschaftsverhältnisse bedarf der Zustimmung des Rates des Kreises. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des jeweiligen Planjahres. (2) Bei Lösung der Mitgliedschaft erfolgt die Rückerstattung der eingebrachten Anteile in der Regel finanziell. In Ausnahmefällen können auf Beschluß der Bevollmächtigtenversammlung auch Grundmittel zurückerstattet werden. Den Zeitraum der Rückerstattung beschließt die Bevollmächtigtenversammlung. Dieser Zeitraum sollte 5 Jahre nicht übersteigen. 9. (1) Die Auflösung der LPG-Bauorganisation kann nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlungen der beteiligten Betriebe und des Rates des Kreises nach voller Erfüllung aller planmäßig von der Bauorganisation übernommenen Bauleistungen und' durch Beschluß der Versammlung der Bevollmächtigten erfolgen. (2) Die bei Auflösung vorhandenen materiellen und finanziellen Mittel werden entsprechend der anteilmäßigen Beteiligung an die beteiligten Betriebe aufgeteilt. Noch vorhandene Verbindlichkeiten gehen anteilmäßig auf die beteiligten Betriebe über. III. III. Leitung und Aufgaben der LPG-Bauorganisation 10. (1) Höchstes Organ der Bauorganisation ist die Versammlung der Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten werden in den Mitgliederversammlungen der beteiligten Genossenschaften gewählt. (2) Jeder Betrieb, der Mitglied der Bauorganisation ist, wird durch die gleiche Anzahl, jedoch mindestens durch 2 Bevollmächtigte, in der Versammlung der Bevollmächtigten vertreten. (3) Die Bevollmächtigten sind verpflichtet, monatlich über ihre Tätigkeit in der Bevollmächtigtenversammlung vor dem Vorstand ihrer Genossenschaft Rechenschaft abzulegen. 11. (1) Die Bevollmächtigtenversammlung faßt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des Statuts in den die Bauorganisation betreffenden Angelegenheiten Beschlüsse, die für alle beteiligten Betriebe der Bauorganisation sowie für die in der Bauorganisation Beschäftigten bindend sind. (2) Die Zuständigkeit der Versammlung der Bevollmächtigten erstreckt sich auf folgende Hauptaufgaben: a) Bestätigung und Abänderung des Statuts und der Arbeitsordnung der LPG-Bauorganisation; b) Wahl und Abberufung des Vorsitzenden und des Stellvertreters, der Revisionskommission, des Leiters der LPG-Bauorganisation und Bestätigung seines Stellvertreters; c) Bestätigung des Haupt- oder Oberbuchhalters und Festlegung des Umfanges des Verwaltungspersonals, wobei die Anzahl der nicht produktiven Arbeitskräfte zu beschränken ist; d) Aufnahme neuer Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft als Mitglieder der Bauorganisation; e) Beratung und Beschlußfassung über den Betriebsplan und Bestätigung des Perspektivplanes; f) Bestätigung der Arbeitsnormen und Regelung der Vergütung, wobei die Normen und Bestzeiten der volkseigenen Baubetriebe bei gleichen technologischen Bedingungen Anwendung finden; g) Beschlußfassung über die Regelung der sozialen Belange der in der Bauorganisation beschäftigten Mitglieder der LPG (Urlaub, Lohnausgleichsbeträge usw.); h) Verteilung der Einkünfte, Bildung und Verwendung der Fonds; i) Kadereinsatz, Entwicklung und Qualifikation der Kader; j) Bestätigung der Übernahmeprotokolle. 12. (1) Zur Durchführung ihrer Arbeit wählt sich die Versammlung der Bevollmächtigten einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter für die Dauer von 2 Jahren. Der Vorsitzende trägt die Verantwortung für dife Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Versammlung der Bevollmächtigten. Dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter stehen die in Ziff. 14 Abs. 4 Buchstaben a bis d festgelegten Rechte zu. (2) Die Versammlung der Bevollmächtigten tritt monatlich zur Beratung zusammen. Sie ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschlußfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. (3) Faßt die Bevollmächtigtenversammlung Beschlüsse, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen und das Statut verstoßen, so ist der Rat des Kreises berechtigt, von der Bevollmächtigtenversammlung die Änderung des Beschlusses zu verlangen. Kommt diese dieser Forderung nicht nach, so kann der Rat des Kreises die fehlerhafte Entscheidung der Bevollmächtigtenversammlung durch Beschluß aufheben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

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