Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 529

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 529 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 529); Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 30. August 1962 529 44. (1) Die Revisionskommission ist das wichtigste Organ der Mitgliederversammlung zur Kontrolle der Wirtschaftsführung der Genossenschaft sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, des Statuts und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Sie wird für die Dauer von mindestens 2 Jahren gewählt. (2) Die Mitgliederversammlung wählt in die Revisionskommission Mitglieder, die sich durch gute genossenschaftliche Arbeit und durch Unduldsamkeit gegenüber Mängeln auszeichnen. (3) Die Revisionskommission ist verpflichtet, ihre Kontrolltätigkeit nach einem Arbeitsplan durchzuführen, den Vorstand bzw. die Mitgliederversammlung über festgestelite Mängel zu informieren und Maßnahmen £ur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen. Sie hat mindestens zweimal jährlich eine Revision der Buchhaltung vorzunehmen. Die Revisionskommission ist verpflichtet, der Mitgliederversammlung zweimal jährlich über ihre gesamte Tätigkeit zu berichten. (4) Die Revisionskommission beachtet Kritiken und Hinweise der Mitglieder und prüft sie. Sie wacht besonders auch darüber, daß die guten Anregungen der Mitglieder zur Entwicklung der Produktion und zur Aufdeckung der Reserven, besonders die Vorschläge und Erfahrungen der Neuerer und der Besten, verwirklicht werden. (5) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben besitzt die Revisionskommission folgende Rechte: a) in Akten und Schriftstücke der Genossenschaft Einsicht zu nehmen; b) Auskünfte vom Vorstand, vom Vorsitzenden, vom Buchhalter, von den Leitern der Brigaden sowie von allen Mitgliedern und anderen in der LPG tätigen Bürgern zu verlangen; c) an Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen; d) alle genossenschaftlichen Einrichtungen und Gebäude zu besichtigen. (6) Die Revisionskommission ist nicht befugt, Weisungen zu erteilen. 45. Die Revisionskommission kann vom Vorstand die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung fordern. Kommt der Vorstand diesem Verlangen nicht innerhalb einer Woche nach, kann die Mitgliederversammlung von der Revisionskommission einberufen werden. 46. Die Revisionskommission vertritt die Genossenschaft bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Vorstand oder einzelne Vorstandsmitglieder. 47. In der Genossenschaft wird genaue Abrechnung j über die Einnahmen und Ausgaben der genossenschaftlichen Wirtschaft sowohl der pflanzlichen als auch der tierischen Produktion und über das gesamte übrige Eigentum, stetige Abrechnung der Arbeitseinheiten sowie Abrechnung über die Verrechnung mit den Mitgliedern der Genossenschaft, Lieferanten usw. geführt. 48. (1) Der Buchhalter leitet die Buchführung der LPG. Er hilft durch die Erfüllung seiner Aufgaben, die Einhaltung des Statuts der LPG, der Produktionsund Finanzpläne und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu sichern. (2) Der Buchhalter ist verpflichtet, seine Arbeit so auszuführen, daß ein ständiger überblick über den Stand der wirtschaftlichen Entwicklung derdLPG besteht. Er hat den Vorsitzenden regelmäßig über die Ergebnisse der Wirtschaftsführung zu unterrichten und auftretende Mängel sofort mitzuteilen. Werden die gegebenen Hinweise vom Vorsitzenden nicht beachtet, hat der Buchhalter die Revisionskommission zu verständigen. (3) Der Buchhalter ist nicht berechtigt, über die Mittel der Genossenschaft zu verfügen. Zur Kontrolle der Finanzdisziplin sind alle Zahlungsanweisungen vom Buchhalter gegenzuzeichnen. VI. Die genossenschaftlichen Fonds und die Verteilung der Einkünfte , 49. Die genossenschaftlichen Fonds sind eine wichtige Grundlage zur planmäßigen Festigung und Erweiterung der genossenschaftlichen Wirtschaft, zur Steigerung der Produktion und Arbeitsproduktivität in der Feldwirtschaft und der genossenschaftlichen Viehwirtschaft und stellen eine entscheidende Voraussetzung für den wachsenden Wohlstand der Genossenschaftsmitglieder dar. Sie dienen auch der Befriedigung der wachsenden kulturellen und sozialen Bedürfnisse der Genossenschaftsmitglieder. 50. Die Genossenschaft bildet folgende Fonds: a) den Grundmittelfonds, b) den Umlaufmittelfonds. Diese Fonds sind unteilbar. 51. Der Grundmittelfonds ist der aus den genossenschaftlichen Mitteln finanzierte Teil der Grundmittel. Er dient der Erhaltung und systematischen Erweiterung des Bestandes an Grundmitteln der LPG. Zu den Grundmitteln gehören: Gebäude und bauliche Anlagen, Maschinen, Geräte, Transportmittel, Meliorationsanlagen und sonstige Produktionseinrichtungen der Feld- und Viehwirtschaft sowie der Nebenwirtschaftszweige mit einem Wert ab 500 DM und einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr. Die Mittel des Grundmittelfonds können für den planmäßigen Aufbau der genossenschaftlichen Viehbestände verwendet werden. 52. Der Umlaufmittelfonds ist der aus genossenschaftlichen Mitteln finanzierte Teil der Umlaufmittel. Er wird gebildet aus der Einbringung von Umlaufmitteln der Mitglieder und wird ständig durch Zuführungen aus dem Ergebnis der genossenschaftlichen Produktion erhöht. Zu den Umlaufmitteln gehören: Futtermittel für die Versorgung der genossenschaftlichen Viehbestände einschließlich der von den Mitgliedern eingebrachten Futtermittel, Saat- und Pflanzgut. Dünger und andere Produktionsvorräte, die unvollendete Produktion in der Feld- und Viehwirtschaft, zum Verkauf bestimmte Fertigerzeugnisse, Geldfonds zur Finanzierung der Umlaufmittelbestände und in Verrechnung befindliche Mittel. 53. Für die planmäßige Festigung der Genossenschaft werden genossenschaftliche Mittel bereitgestellt für die soziale und kulturelle Betreuung der Mitglie-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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