Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1962, Seite 526

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962, Seite 526 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, S. 526); 526 Gesetzblatt Teil II Nr. 61 Ausgabetag: 30. August 1962 (2) Die ständigen Produktionsbrigaden arbeiten auf der Grundlage eines von der Mitgliederversammlung bestätigten Brigadeplanes. (3) Die Mitglieder und ihre Familienangehörigen werden unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Wünsche in die ständigen Produktionsbrigaden eingegliedert. (4) Die ständigen Produktionsbrigaden werden von einem durch den Vorstand eingesetzten und von der Mitgliederversammlung bestätigten Brigadeleiter geleitet. 25. Die Brigademitglieder haben das Hecht und die Pflicht, in Brigadeversammlungen und Produktions- ' beratungen Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und zur Sicherung der Planerfüllung zu unterbreiten und Kritik an der Arbeit des Brigadeleiters oder anderer Brigademitglieder zu üben. 26. (1) Die zur Leitung der ständigen Produktionsbrigaden oder Arbeitsgruppen eingesetzten Mitglieder tragen persönlich die volle Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben. Sie sind in ihrem Bereich für die Einhaltung der Gesundheits-, Brand- und Arbeitsschutzbestimmungen verantwortlich. (2) Sie erläutern den Mitgliedern die Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Regierung, der örtlichen Organe der Staatsmacht sowie der Mitgliederversammlung und des Vorstandes und organisieren ihre Durchführung. (3) Sie organisieren den Einsatz der in ihrem Bereich tätigen Mitglieder unter Beachtung ihrer Fähigkeiten und besonderen Kenntnisse und übertragen vorbildliche Arbeitsmethoden einzelner Mitglieder auf das gesamte Kollektiv. (4) Sie unterbreiten dem Vorstand Vorschläge für die weitere Qualifizierung ihrer Mitglieder und helfen insbesondere den Genossenschaftsbäuerinnen und Jugendlichen bei der Entwicklung ihrer Fähigkeiten. (5) Sie kontrollieren die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit und besitzen Weisungsrecht gegenüber den in ihrem Arbeitsbereich tätigen Mitgliedern. 27. (1) Die gesamte Arbeit der Genossenschaft wird grundsätzlich durch die Mitglieder selbst ausgeführt. Nur in Ausnahmefällen können wissenschaftlich ausgebildete Kader vorübergehend gegen Entgelt beschäftigt werden. Die zeitweise Beschäftigung von bezahlten Arbeitskräften ist nur zulässig, wenn dringende Arbeiten nicht fristgemäß durch die Genossenschaftsmitglieder und deren Familienangehörige ausgeführt werden können. (2) Die Ableistung von Arbeiten durch Mitglieder außerhalb der Genossenschaft (zum Beispiel Straßenbau, Arbeit in der Zuckerfabrik oder im Patenbetrieb usw.) erfolgt bei kurzfristiger Delegierung auf Grund eines Beschlusses des Vorstandes und bei langfristiger Delegierung auf Beschluß der Mitgliederversammlung. Die Verrechnung erfolgt über die LPG. 23. (1) Die Mitglieder erfüllen, unabhängig von der Größe ihres eingebrachten Bodens, die von der Mitgliederversammlung beschlossene Mindestarbeitsleistung entsprechend dem festgelegten Anteil, in den einzelnen Quartalen bzw. Spitzenarbeitszeiten. (2) Unabhängig von der Erfüllung der Mindestarbeitsleistung besteht für jedes Mitglied die Pflicht zur Teilnahme an der genossenschaftlichen Arbeit, wenn auf Beschluß des Vorstandes oder durch Anordnung der Weisungsberechtigten die Arbeit notwendig ist. (3) Für Frauen mit Kindern sowie für alte und kranke Genossenschaftsmitglieder wird die Mindestarbeitsleistung durch die Mitgliederversammlung individuell festgelegt. (4) Die Mitgliederversammlung kann beschließen, daß Anteile für eingebrachten Boden und Naturalien für geleistete Arbeitseinheiten nicht in voller Höhe gewährt werden, wenn der von der Mitgliederversammlung beschlossene Mindestsatz an Arbeitseinheiten oder Arbeitstagen ohne ausreichenden Grund nicht erreicht wurde. 29. (1) Die Bewertung und Vergütung der in der Genossenschaft geleisteten Arbeit erfolgt nach dem sozialistischen Leistungsprinzip. (2) Die Genossenschaft wendet zur Förderung des Interesses aller Mitglieder an der vorrangigen Entwicklung der genossenschaftlichen Wirtschaft, der Steigerung der Produktion und Arbeitsproduktivität die Erfahrungen fortgeschrittener LPG und die Empfehlungen der Wissenschaft zur Vervollkommnung des sozialistischen Leistungsprinzips an. (3) Zur besseren Durchsetzung des sozialistischen Leistungsprinzips können die Produktionsbrigaden bei Übererfüllung der Produktionsauflagen an der überplanmäßigen Produktion in Form von Geldprämien beteiligt werden. Dazu ist von der Mitgliederversammlung eine Prämienordnung zu beschließen, die mit den Richtlinien für die Führung des innergenossenschaftlichen Wettbewerbs verbunden werden soll. 30. (1) Die Bewertung der Arbeit erfolgt nach den von der Normenkommission vorgeschlagenen und von der Mitgliederversammlung bestätigten Arbeitsnormen. (2) Mitglieder, die in der Leitung und Verwaltung der LPG oder eines Produktionsbereiches tätig sind, erhalten für diese Tätigkeit Arbeitseinheiten nach einem von der Mitgliederversammlung beschlossenen Vergütungssystem. 31. (1) Die Rechte und Pflichten der mitarbeitenden Familienangehörigen richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Sozialvex-sicherung und den Arbeitsschutz, finden keine Anwendung. (2) Für Saisonarbeitskräfte gelten die arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Ihre Bezahlung erfolgt nach dem Leistungsprinzip. V. Die Leitung und Verwaltung der Genossenschaft 32. (1) Die Genossenschaft wird nach den Prinzipien der genossenschaftlichen Demokratie durch die Mitgliederversammlung, den . Vorstand und den Vorsitzenden geleitet. (2) Die Leitung der Genossenschaft erfolgt auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag-Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 100 vom 31. Dezember 1962 auf Seite 860. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1962 (GBl. DDR ⅠⅠ 1962, Nr. 1-100 v. 3.1.-31.12.1962, S. 1-860).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen neben ihren Ursachen als sozial relevante Erscheinungen auch soziale Bedingungen haben, die als gesellschaftliches Gesamtphänomen auf treten, folgt, daß die vorbeugende Tätigkeit auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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